Ehepartner auszahlen Haus Rechner: Auszahlungssumme in Sekunden berechnen

Immobilienwert, Restschuld & Eigentumsanteil eingeben – Ergebnis sofort erhalten

Wenn ein Partner das gemeinsame Haus übernimmt, stellt sich schnell die Kernfrage: Wie hoch ist die faire Auszahlung? Dieser Rechner ermittelt die Auszahlungssumme aus Immobilienwert, Restschuld, weiteren Belastungen, Eigentumsanteilen und optionalem Sondervermögen. Kostenlos, schnell und ohne Anmeldung.

🏠 Ehepartner auszahlen (Haus) – Rechner
Marktwert/Verkehrswert der Immobilie (z. B. Gutachten, Vergleichswerte).
Summe der noch offenen Kredite, die auf der Immobilie lasten (Stand heute).
Z. B. Modernisierungskredit, offene Grundschulden/Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit dem Objekt.
So sind die Eigentumsanteile im Grundbuch verteilt.
Damit wird festgelegt, welcher Anteil ausgezahlt wird (die „abzugebende“ Quote).
Optional: Beträge, die die Auszahlung mindern/erhöhen können (z. B. nachweisbare alleinige Einzahlungen). Vereinfachte Annäherung.

Ihre Auszahlungsanalyse

Fairer Auszahlungsbetrag aus Wert, Schulden & Eigentumsanteilen

Voraussichtliche Auszahlungssumme

Überblick (KPIs)

Immobilienwert
Restschuld
Weitere Belastungen
Netto-Eigenkapital (Wert − Schulden)
Auszuzahlender Anteil
Sondervermögen (Anrechnung)

Visualisierung

📘 Ratgeber: Ehepartner auszahlen beim Haus – fair, nachvollziehbar & praxisnah

Wenn ein Ehepartner das gemeinsame Haus übernimmt, geht es meist um eine zentrale Frage: Wie hoch ist die faire Auszahlungssumme? Damit ihr euch nicht im Kreis rechnet (oder aneinander vorbei), findest du hier eine klare Schritt-für-Schritt-Erklärung, Beispiele, typische Stolperfallen und eine praktische Checkliste.

Wichtig: Dieser Rechner und der Ratgeber bieten eine verständliche, vereinfachte Rechenlogik für die Praxis. Bei Scheidung, Zugewinnausgleich, Steuerfragen, Darlehen und Sondervereinbarungen können Details entscheidend sein.


1) So funktioniert die Auszahlung beim Haus (Kurzüberblick)

Die „Auszahlung“ ist vereinfacht gesagt der Betrag, den der übernehmende Partner an den abgebenden Partner zahlt, damit das Eigentum (ganz oder teilweise) wirtschaftlich ausgeglichen wird.

✅ Die typische Logik in 3 Schritten

1) Marktwert bestimmen
Immobilienwert (z. B. Vergleichswerte / Gutachten)
2) Schulden abziehen
Restschuld + weitere objektbezogene Belastungen
3) Anteil ausgleichen
Auszuzahlender Eigentumsanteil × Netto-Eigenkapital

Genau diese Logik nutzt dein Rechner: Er bildet das Netto-Eigenkapital und berechnet daraus die Auszahlung gemäß Eigentumsquote – optional korrigiert um Sondervermögen.


2) Die Formel: Immobilienwert, Schulden, Netto-Eigenkapital

Kernstück ist immer das Netto-Eigenkapital (auch: „Netto-Wert“ / „Equity“). Das ist der Teil, der nach Abzug der Verbindlichkeiten „übrig“ bleibt.

🧮 Rechenformel (wie im Rechner)

Netto-Eigenkapital = Immobilienwert − Restschuld − weitere Belastungen
Auszahlung = Netto-Eigenkapital × auszuzahlender Anteil −/+ Sondervermögen (vereinfachte Korrektur)

Warum ist das wichtig? Viele Konflikte entstehen, weil über „Wert“ gesprochen wird – aber die Schulden vergessen werden. Wenn z. B. noch ein hoher Kredit offen ist, reduziert das den fairen Ausgleich deutlich.


3) Eigentumsanteile: 50/50, 60/40 & wer wen auszahlt

Der Rechner fragt das Eigentumsverhältnis (z. B. 50/50, 60/40) und wer die Immobilie übernimmt. Daraus leitet sich ab, welcher Anteil ausgezahlt wird.

👥 Wer zahlt wie viel? (Logik)

  • Mehr-Eigentümer übernimmt → er zahlt den Minderanteil aus (z. B. 40%)
  • Weniger-Eigentümer übernimmt → er zahlt den Mehranteil aus (z. B. 60%)
  • Alleineigentum (100/0) → zivilrechtlich „Auszahlung“ kann trotzdem relevant sein (z. B. Zugewinn/Einlagen) – rechnerisch aber nicht automatisch aus Grundbuchquote ableitbar

Praxis-Tipp: Die Grundbuchquote ist oft ein guter Startpunkt – aber nicht immer das Ende der Diskussion, wenn z. B. ein Partner nachweisbar viel allein eingebracht hat (Sondervermögen) oder die Ehewohnung/Trennungsphase Sonderregeln auslösen kann.


4) Sondervermögen & Einzahlungen: Was kann angerechnet werden?

„Sondervermögen“ ist im Alltag ein Sammelbegriff für nachweisbare, alleinige Einzahlungen oder Vermögenspositionen, die fairerweise in die Ausgleichsrechnung einfließen sollen. Dein Rechner bietet dafür bewusst ein optional einfaches Feld, um die Auszahlung näherungsweise zu korrigieren.

💡 Häufige Fälle (Beispiele)

Eigenkapital vor Ehe
Anzahlung/Einlage aus nachweisbarem Vorvermögen
Erbschaft/Schenkung
Zahlung in Haus/Kredit aus privilegiertem Erwerb
Alleinige Sondertilgung
Z. B. aus eigenem Geld, klar dokumentiert
Modernisierung allein bezahlt
Wenn belegbar und wertrelevant (Rechnungen, Kontoauszüge)

Wichtig für die Realität: Ob und wie solche Positionen rechtlich anzurechnen sind, hängt vom Gesamtbild ab (Güterstand, Vereinbarungen, Rechtsprechung, Zeitpunkt der Zahlungen etc.). Der Rechner kann das nicht „juristisch entscheiden“ – er macht es aber rechnerisch transparent. Der Zugewinnausgleich ist gesetzlich geregelt (u. a. als Ausgleichsforderung) – Details dazu finden sich z. B. in § 1378 BGB. :contentReference[oaicite:0]{index=0}


5) Beispiele: Auszahlung in 60 Sekunden verstehen

Beispiel A: 50/50 – klassischer Fall

Immobilienwert
400.000 €
Restschuld
200.000 €
Weitere Belastungen
0 €
Netto-Eigenkapital
200.000 €
Auszuzahlender Anteil
50 %
Auszahlung (ohne Sondervermögen)
100.000 €

Beispiel B: 60/40 – Minderanteil übernimmt (zahlt 60 % aus)

Der Minderanteil (40 %) übernimmt das Haus – er muss den Mehranteil (60 %) auszahlen.

Netto-Eigenkapital
200.000 €
Auszuzahlender Anteil
60 %
Auszahlung
120.000 €

Beispiel C: Sondervermögen reduziert Auszahlung (vereinfachtes Modell)

Angenommen, der übernehmende Partner kann 25.000 € nachweisbar als alleinige Einlage belegen und ihr wollt das berücksichtigen. Im Rechner wirkt das als Korrektur auf die Auszahlung.

Auszahlung (ohne Sondervermögen)
100.000 €
Sondervermögen (Anrechnung)
25.000 €
Auszahlung (vereinfacht)
75.000 €

6) Wert-Schwankung: Warum Szenarien wichtig sind

Immobilienwerte sind keine „fixen“ Zahlen. Zwischen Online-Schätzung, Maklermeinung und Gutachten können schnell ±10–20 % liegen. Darum zeigt dein Rechner eine Szenario-Tabelle.

🎯 Empfehlung (praxisnah)

  • Wenn ihr euch einvernehmlich einigen wollt: nutzt realistische Szenarien (z. B. −10 %, Basis, +10 %).
  • Wenn es streitig ist: ein Gutachten oder objektive Vergleichswerte reduzieren Konfliktpotenzial.
  • Denkt daran: Nicht der „Wert“ allein zählt – sondern Wert minus Schulden.

7) Steuern, Notar, Grundbuch: Welche Kosten gibt es?

Neben der reinen Auszahlungssumme gibt es typische „Transaktionskosten“ – selbst bei einvernehmlicher Regelung. Besonders häufig: Notar, Grundbuch und (je nach Konstellation) Grunderwerbsteuer.

🧾 Notar & Grundbuch (Kurz erklärt)

Bei der Übertragung von Grundstückseigentum ist regelmäßig eine notarielle Beurkundung erforderlich. (vgl. § 311b BGB) :contentReference[oaicite:1]{index=1}
Die Kosten richten sich in Deutschland typischerweise nach dem Geschäftswert (Wert der Immobilie/Übertragung) und dem Notarkostenrecht.

🏛️ Grunderwerbsteuer: oft unterschätzt

Bei Übertragungen zwischen Ehegatten bzw. im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach Scheidung kann eine Steuerbefreiung greifen. Im GrEStG sind u. a. Ausnahmen für den Grundstückserwerb durch den Ehegatten sowie durch den früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung geregelt. :contentReference[oaicite:2]{index=2}

Praxis-Hinweis: Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind (und wie die Übertragung gestaltet wird), sollte vorab sauber geprüft werden – besonders, wenn es nicht „klassisch“ ist (z. B. Dritte, Gesellschaften, Kettenerwerb).


8) Kredit & Restschuld: Übernahme, Haftung, Bank-Zustimmung

Ganz wichtig: Eigentum und Darlehen sind zwei verschiedene Ebenen. Selbst wenn ein Partner „das Haus übernimmt“, kann der andere rechtlich noch im Kredit hängen, solange die Bank ihn nicht aus der Haftung entlässt.

🏦 Typische Optionen bei laufendem Kredit

  • Schuldhaftentlassung des ausziehenden Partners (nur mit Bankzustimmung)
  • Umschuldung / neues Darlehen auf den Übernehmenden
  • Interne Vereinbarung „Du zahlst – ich hafte nicht“ hilft oft emotional, ersetzt aber nicht die Bank
  • Verkauf als Alternative, wenn Finanzierung/Entlassung nicht klappt

Merksatz: Eine Auszahlung ist nur dann wirklich „sauber“, wenn auch die Kreditseite geklärt ist. Sonst bleibt ein erhebliches Risiko (z. B. bei Zahlungsverzug).


9) Checkliste: Daten & Unterlagen, die du brauchst

✅ Mess- & Daten-Check (damit das Ergebnis belastbarer wird)

Immobilienwert
Gutachten / Vergleichspreise / Maklerbewertung / Bodenrichtwerte
Restschuld
Aktueller Saldo (Bank), ggf. Vorfälligkeitsinfo
Weitere Belastungen
Modernisierungskredit, offene Verbindlichkeiten rund ums Objekt
Eigentumsquote
Grundbuchauszug / Kaufvertrag
Sondervermögen
Belege: Kontoauszüge, Verträge, Rechnungen
Kosten & Steuern
Notar/Grundbuch, ggf. GrESt-Prüfung

10) FAQ: Häufige Fragen (klar beantwortet)

Wie berechnet man die Auszahlungssumme beim gemeinsamen Haus?

Vereinfacht: (Immobilienwert − Restschuld − weitere Belastungen) × auszuzahlender Anteil. Genau das macht der Rechner – plus optional eine Korrektur über Sondervermögen.

Was ist, wenn das Netto-Eigenkapital negativ ist?

Dann ist die Immobilie wirtschaftlich „unter Wasser“ (Schulden sind höher als der Wert). Eine Auszahlung kann rechnerisch gegen 0 gehen – real kann trotzdem eine Regelung nötig sein (z. B. wer welche Schulden übernimmt).

Gilt immer die Grundbuchquote (50/50 usw.)?

Häufig ist sie der Ausgangspunkt – aber sie bildet nicht automatisch alle Ausgleichsfragen ab (z. B. Einlagen, Zugewinnausgleich, individuelle Vereinbarungen). Der Zugewinnausgleich ist als Ausgleichsforderung gesetzlich geregelt. :contentReference[oaicite:3]{index=3}

Muss die Übertragung notariell gemacht werden?

Bei Grundstücksübertragungen ist in Deutschland regelmäßig eine notarielle Beurkundung erforderlich (vgl. § 311b BGB). :contentReference[oaicite:4]{index=4}

Fällt Grunderwerbsteuer an, wenn ein Ehepartner den anderen auszahlt?

Es gibt gesetzliche Ausnahmen – u. a. für Erwerbe zwischen Ehegatten sowie für Erwerbe durch den früheren Ehegatten im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung. :contentReference[oaicite:5]{index=5} Ob das im Einzelfall passt, hängt von der Gestaltung ab.

Was ist mit der Ehewohnung (wer darf bleiben)?

Neben der Rechenfrage („Wie viel?“) gibt es oft die Nutzungsfrage („Wer bleibt?“). Dafür existieren rechtliche Regelungen zur Ehewohnung, die in bestimmten Fällen eine Zuweisung betreffen können (z. B. § 1568a BGB). :contentReference[oaicite:6]{index=6}


11) Intern relevante Rechner & Tools (Links)

Hier sind inhaltlich passende Rechner/Seiten, die Nutzer in dieser Situation häufig als Nächstes brauchen.
Hinweis: Falls einzelne URLs auf deiner Seite anders heißen, kannst du sie 1:1 anpassen – Struktur und Texte passen direkt.

🔗 Empfehlenswerte nächste Schritte

Tipp: Wenn du mir die Slugs (URL-Enden) deiner vorhandenen Immobilien-/Scheidungs-Rechner gibst, erstelle ich dir diese Linkliste sofort als „perfekte interne Verlinkung“ ohne Platzhalter – exakt 1:1 fertig.


⚠️ Transparenz-Hinweis

Dieser Ratgeber liefert eine rechnerische Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Für belastbare Entscheidungen sind u. a. Bewertung, Darlehensdetails, Vereinbarungen und die konkrete rechtliche Gestaltung entscheidend.

Vertrauen Sie unserer Expertise

Daniel Niedermayer

Daniel Niedermayer

Geschäftsführer

Zuletzt geprüft am: 18. Dezember 2025

Unsere Methodik

Die Auszahlung wird als Anteil am Netto-Eigenkapital berechnet: Netto-Eigenkapital = Immobilienwert − Restschuld − weitere Belastungen. Die Auszahlung entspricht dem abzugebenden Eigentumsanteil am Netto-Eigenkapital, optional angepasst um Sondervermögen (vereinfachte Annäherung).

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4,9 von 5 Sternen

Basierend auf über 1.893 echten Nutzerbewertungen

Ergebnisse einer umfassenden Nutzerbefragung auf unserer Website im April 2025

Daniel G.

Die Qualität der Rechner ist enorm, und das kostenlos. Besten Dank.

Daniel G.

Head of Sales & Business Development

Sabine K.

Neben den Rechnern für den Arbeitsalltag finde ich auch die rund um die eigene Finanzplanung sehr hilfreich.

Sabine K.

Agentur Geschäftsführerin

Jeremiah H.

Ich schätze die Genauigkeit und Benutzerfreundlichkeit dieser Rechner sehr.

Jeremiah H.

 

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Letzte Aktualisierung: 18. Dezember 2025