💍 Heiratsvorteil-Rechner – Wie viel Steuern können Sie durch Heirat sparen?
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Berechnen Sie den steuerlichen Vorteil des Ehegattensplittings – abgestimmt auf Ihre Einkommenssituation. Unser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Sie durch eine Heirat monatlich sparen können und welche Steuerklassenkombination optimal ist.
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📑 Inhaltsverzeichnis
- Was ist Ehegattensplitting?
- Wie funktioniert das Ehegattensplitting?
- Beispiele für den Heiratsvorteil
- Wer profitiert besonders?
- Die richtige Steuerklassenwahl
- Einfluss auf Elterngeld & Sozialleistungen
- Sonderfälle & Einschränkungen
- Kritik & Reformdiskussion
- FAQ – Häufige Fragen
💍 Was ist Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting ist ein steuerliches Verfahren in Deutschland, das verheirateten Paaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften einen Vorteil bei der Einkommensteuer verschaffen kann. Dabei wird das gemeinsame Einkommen beider Partner zusammengelegt, halbiert, nach dem Einkommensteuertarif berechnet und anschließend verdoppelt.
Dieses Verfahren führt dazu, dass Paare – insbesondere wenn ihre Einkommen unterschiedlich hoch sind – weniger Steuern zahlen müssen, als wenn sie jeweils einzeln veranlagt würden. Umgangssprachlich spricht man in diesem Zusammenhang oft vom „Heiratsvorteil“.
Beispiel auf den Punkt gebracht:
Partner A verdient 4.000 € brutto im Monat, Partner B 1.200 €. Ohne Ehegattensplitting werden beide getrennt besteuert – die Steuerlast ist höher. Mit Splitting wird das Einkommen gleichmäßig verteilt, und das Paar spart jährlich mehrere Tausend Euro.
⚙️ Wie funktioniert das Ehegattensplitting?
Das Splittingverfahren basiert auf dem Grundsatz der gemeinsamen Veranlagung. Das bedeutet, beide Partner geben eine gemeinsame Steuererklärung ab. Der Staat behandelt das Paar steuerlich also so, als ob beide die Hälfte des Gesamteinkommens verdienen würden.
Die Schritte im Detail:
- Einkommen addieren: Alle steuerpflichtigen Einkünfte beider Partner werden zusammengezählt.
- Halbieren: Das Gesamteinkommen wird durch zwei geteilt.
- Besteuern: Für dieses „halbe Einkommen“ wird die Steuerlast nach dem Einkommensteuertarif ermittelt.
- Verdoppeln: Der ermittelte Steuerbetrag wird anschließend verdoppelt – das ist die gemeinsame Steuerlast des Ehepaars.
Vorteil: Durch die Halbierung landet das Einkommen oft in einer niedrigeren Progressionsstufe. Da in Deutschland ein progressiver Steuertarif gilt, sinkt die durchschnittliche Steuerbelastung.
Merke:
Je größer der Einkommensunterschied, desto höher der Steuervorteil. Bei annähernd gleichen Gehältern fällt der Vorteil dagegen gering aus.
📊 Konkrete Rechenbeispiele für den Heiratsvorteil
Um die Wirkung des Ehegattensplittings zu verstehen, lohnt sich ein Blick auf praktische Beispiele. Die folgenden Szenarien zeigen, wie sich Einkommen und Steuerlast verändern.
Beispiel 1: Stark unterschiedliches Einkommen
- Partner A: 4.500 € brutto / Monat
- Partner B: 1.200 € brutto / Monat
- Ohne Splitting: Steuerlast ca. 13.500 € jährlich
- Mit Splitting: Steuerlast ca. 10.200 € jährlich
- Vorteil: 3.300 € pro Jahr
Beispiel 2: Ähnliche Einkommen
- Partner A: 3.000 € brutto / Monat
- Partner B: 2.800 € brutto / Monat
- Ohne Splitting: Steuerlast ca. 12.200 € jährlich
- Mit Splitting: Steuerlast ca. 12.100 € jährlich
- Vorteil: nur ca. 100 € pro Jahr
Beispiel 3: Alleinverdiener-Haushalt
- Partner A: 5.000 € brutto / Monat
- Partner B: 0 €
- Ohne Splitting: Steuerlast ca. 15.800 € jährlich
- Mit Splitting: Steuerlast ca. 11.600 € jährlich
- Vorteil: über 4.000 € pro Jahr
Diese Beispiele zeigen: Besonders Einverdiener- oder ungleiche Paare profitieren massiv, während der Effekt bei nahezu gleichen Gehältern minimal ist.
🎯 Wer profitiert besonders vom Ehegattensplitting?
Das Ehegattensplitting ist nicht für alle Paare gleich lohnenswert. Der Vorteil hängt in erster Linie von der Einkommensverteilung zwischen den Partnern ab.
Höchster Vorteil: Paare mit großem Einkommensunterschied
Je stärker die Differenz zwischen den Einkommen, desto größer der Splitting-Effekt. Typische Konstellationen:
- 👫 Einverdiener-Haushalt: Ein Partner arbeitet Vollzeit, der andere hat kein oder nur ein sehr geringes Einkommen.
- 🍼 Familien mit kleinen Kindern: Ein Elternteil reduziert die Arbeitszeit oder pausiert vollständig.
- 📉 Pausen im Erwerbsleben: Weiterbildung, Arbeitslosigkeit, Sabbatical oder Pflegezeiten.
- 👩🎓 Studierende & Berufseinsteiger: Wenn einer noch in Ausbildung ist und kein oder nur geringes Einkommen hat.
Beispiel:
Ein Partner verdient 60.000 € jährlich, der andere 0 €. Das Splitting spart dem Paar mehrere Tausend Euro Steuern pro Jahr. Ohne Ehegattensplitting würde der Alleinverdiener deutlich stärker belastet.
Geringer Vorteil: Paare mit ähnlichem Einkommen
Liegen die Einkommen beider Partner nah beieinander, wirkt sich das Ehegattensplitting kaum aus. In diesen Fällen kann es sinnvoll sein, die Steuerklassen so zu wählen, dass der monatliche Nettoausgleich fair verteilt wird.
📑 Steuerklassen & ihre Bedeutung
Verheiratete Paare können zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen wählen. Diese beeinflussen das monatliche Netto-Einkommen, auch wenn die endgültige Steuerlast erst in der gemeinsamen Steuererklärung festgelegt wird.
Die wichtigsten Kombinationen
- III / V: Sinnvoll bei ungleichen Einkommen. Der Besserverdiener wählt Klasse III (niedrige Abzüge), der andere Klasse V (hohe Abzüge). Vorteil: Mehr Netto sofort, Nachteil: Partner in Klasse V hat stark reduzierte Lohnabrechnung.
- IV / IV: Beide Partner werden gleich behandelt. Diese Kombination eignet sich bei ähnlichen Einkommen.
- IV / IV mit Faktor: Moderne Variante, die Nachzahlungen vermeidet. Sie berücksichtigt den Splitting-Vorteil schon während des Jahres.
Wichtiger Hinweis:
Die Steuerklassenwahl betrifft nur den Lohnsteuerabzug. Die endgültige Steuerbelastung wird immer mit der Einkommensteuererklärung berechnet. Falsche Wahl kann zu Nachzahlungen führen.
Wann sollte man wechseln?
- ➡️ Vor Geburt eines Kindes (für höheres Elterngeld)
- ➡️ Bei deutlicher Veränderung der Einkommen (z. B. Jobwechsel, Arbeitslosigkeit, Teilzeit)
- ➡️ Vor längerer Elternzeit oder Sabbatical
🍼 Einfluss auf Elterngeld & Sozialleistungen
Die Steuerklassenwahl wirkt nicht nur auf die Steuer, sondern auch auf andere finanzielle Leistungen, die vom Nettogehalt abhängen. Besonders relevant ist das beim Elterngeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld.
Elterngeld
Die Höhe des Elterngelds orientiert sich am Nettoeinkommen vor der Geburt. Deshalb lohnt es sich oft, rechtzeitig in die Steuerklasse III zu wechseln, wenn ein Elternteil bald in Elternzeit geht. So erhöht sich das maßgebliche Netto und damit auch das Elterngeld.
Arbeitslosengeld & Krankengeld
Auch diese Leistungen hängen vom Nettoeinkommen ab. Wer absehbar arbeitslos oder länger krank wird, sollte die Steuerklassen-Kombination prüfen.
- 📉 Arbeitslosengeld = ca. 60–67 % des letzten Nettoeinkommens
- 💊 Krankengeld = ca. 70 % des Brutto, maximal 90 % vom Netto
Praxistipp:
Ein Steuerklassenwechsel ist nur einmal im Jahr möglich. Daher sollten Paare mit Kinderwunsch oder Jobwechsel den Wechsel rechtzeitig einplanen.
⚠️ Sonderfälle & Einschränkungen beim Ehegattensplitting
Obwohl das Ehegattensplitting viele Vorteile bringt, gibt es einige Sonderfälle und Ausnahmen, die Sie unbedingt kennen sollten. Diese Situationen können die Wirkung des Splittings einschränken oder sogar aufheben.
1. Splitting im Jahr der Eheschließung
Gute Nachricht: Bereits für das gesamte Jahr der Eheschließung können Sie das Ehegattensplitting nutzen – auch wenn Sie erst am 31. Dezember heiraten. Damit profitieren Sie rückwirkend für das ganze Kalenderjahr.
Beispiel:
Heirat am 20. Dezember → Gemeinsame Veranlagung gilt für das gesamte Jahr → Mehrere Tausend Euro Steuerersparnis möglich.
2. Trennung oder Scheidung
Das Ehegattensplitting kann nur angewendet werden, solange Sie nicht dauerhaft getrennt leben. Im Jahr der Trennung ist es letztmalig möglich. Danach werden beide Partner wieder einzeln veranlagt.
3. Verwitwung
Verstirbt ein Ehepartner, kann der überlebende Partner im Todesjahr und im Folgejahr noch vom Splittingtarif profitieren. Dieses sogenannte „Gnadensplitting“ erleichtert die finanzielle Umstellung.
4. Ausländische Paare
Auch Paare, bei denen ein Partner im Ausland lebt, können das Ehegattensplitting nutzen – allerdings nur, wenn mindestens 90 % des Gesamteinkommens in Deutschland steuerpflichtig ist oder das Einkommen des ausländischen Partners 18.336 € nicht übersteigt (Stand 2025).
5. Eingetragene Lebenspartnerschaften
Seit 2013 steht das Ehegattensplitting auch eingetragenen Lebenspartnerschaften rückwirkend ab 2001 zu. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass eine Ungleichbehandlung verfassungswidrig ist.
📌 Kritik & Reformdiskussion
Das Ehegattensplitting ist politisch umstritten. Während es viele Paare entlastet, kritisieren Fachleute und Parteien, dass es nicht mehr zeitgemäß sei und bestimmte gesellschaftliche Anreize falsch setzt.
Kritikpunkte
- 👩🍼 Anreiz zur Einverdiener-Ehe: Da Einverdiener-Paare besonders profitieren, wird die Erwerbstätigkeit des zweiten Partners oft unattraktiver.
- 📉 Keine Förderung von Kindern: Das Splitting begünstigt Paare unabhängig davon, ob Kinder vorhanden sind.
- 💸 Hohe Kosten für den Staat: Jährlich entgehen dem Fiskus durch das Ehegattensplitting über 20 Milliarden Euro.
- ⚖️ Ungleichbehandlung: Unverheiratete Paare und Alleinerziehende gehen leer aus.
Reformvorschläge
In der Politik werden verschiedene Alternativen diskutiert:
- 👨👩👧 Familiensplitting: Einkommen wird durch die Zahl der Familienmitglieder geteilt – Kinder zählen ebenfalls.
- 🔄 Individualbesteuerung mit Übertrag: Jeder Partner wird einzeln besteuert, ein Teil des Grundfreibetrags kann übertragen werden.
- 🎯 Kinderbonus statt Splitting: Steuerliche Vorteile sollen direkt an Familien mit Kindern fließen.
Aktueller Stand (2025):
Das Ehegattensplitting bleibt trotz Kritik unverändert bestehen. Ob es in den kommenden Jahren zu einer Reform kommt, hängt stark von politischen Mehrheiten ab.
❓ Große FAQ-Sektion: Häufig gestellte Fragen zum Ehegattensplitting
In diesem FAQ beantworten wir alle wichtigen Fragen rund um den Heiratsvorteil, Steuerklassen und Sonderregelungen.
1. Ab wann gilt das Ehegattensplitting?
Bereits ab dem Jahr der Eheschließung. Selbst wenn Sie am 31. Dezember heiraten, können Sie für das gesamte Kalenderjahr das Splitting anwenden.
2. Müssen beide Ehepartner in Deutschland wohnen?
Nein, es reicht, wenn einer in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist. Allerdings gilt eine 90%-Regel: Mindestens 90 % des Gesamteinkommens müssen in Deutschland steuerpflichtig sein.
3. Was passiert, wenn ein Partner kein Einkommen hat?
Dann lohnt sich das Ehegattensplitting besonders. Das Einkommen des verdienenden Partners wird halbiert und führt so zu einer deutlich niedrigeren Steuerlast.
4. Kann ich nach der Hochzeit sofort die Steuerklasse ändern?
Ja. Der Wechsel erfolgt formlos über das Finanzamt oder über ELSTER. Tipp: Je früher Sie die Änderung vornehmen, desto schneller profitieren Sie vom höheren Netto.
5. Welche Kombination ist besser: III/V oder IV/IV?
Das hängt von der Einkommensverteilung ab:
- 👉 III/V: Besonders vorteilhaft bei stark ungleichen Gehältern.
- 👉 IV/IV: Ideal bei ähnlichem Einkommen – fairer und oft praktischer.
6. Kann ich die Steuerklasse mehrfach wechseln?
Grundsätzlich nur einmal pro Jahr. Ausnahme: Geburt eines Kindes oder Jobverlust → Sonderregelung möglich.
7. Wird das Ehegattensplitting automatisch angewendet?
Nein. Sie müssen bei der Steuererklärung die gemeinsame Veranlagung wählen. Standard ist die Einzelveranlagung.
8. Können Lebenspartner oder unverheiratete Paare vom Splitting profitieren?
Nein. Nur Ehepartner und eingetragene Lebenspartner (nach Gleichstellung 2013) sind berechtigt.
9. Hat das Ehegattensplitting Auswirkungen auf andere Sozialleistungen?
- 🍼 Elterngeld: Bemisst sich nach dem Nettoeinkommen → Steuerklassenwahl vor Geburt entscheidend.
- 📉 Arbeitslosengeld: Wird ebenfalls durch Netto beeinflusst.
- 🏥 Krankengeld: Orientiert sich an der gewählten Steuerklasse.
10. Ist der Heiratsvorteil ein dauerhaftes „Plus“?
Ja, solange die Einkommensverhältnisse bestehen und Sie verheiratet bleiben. Ändert sich das Einkommen stark oder kommt es zur Trennung, kann der Vorteil entfallen.
🎯 Fazit: Lohnt sich das Ehegattensplitting für Sie?
Das Ehegattensplitting ist ein mächtiges Steuersparmodell – besonders für Paare mit ungleichen Einkommen. Mit unserem Heiratsvorteil-Rechner können Sie in wenigen Sekunden prüfen, ob und in welcher Höhe sich eine Heirat für Sie lohnt.
- ✅ Besonders attraktiv bei Einkommensunterschieden
- ✅ Rückwirkend schon im Jahr der Heirat gültig
- ✅ Einfacher Wechsel über das Finanzamt möglich
Auch wenn das Splitting politisch umstritten ist, bleibt es ein fester Bestandteil des deutschen Steuerrechts. Für die meisten Ehepaare lohnt sich die gemeinsame Veranlagung – und bringt jedes Jahr bares Geld.
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Daniel Niedermayer
Geschäftsführer
Zuletzt geprüft am: 07. August 2025
Verwendete Quellen
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Dieser Rechner verwendet die aktuellen Steuertabellen und Sozialversicherungsbeiträge. Die Berechnungen basieren auf den gültigen Steuergesetzen und berücksichtigen regionale Unterschiede bei der Kirchensteuer.
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Letzte Aktualisierung: 07. August 2025