Affiliate-Einnahmen berechnen: Besucher, Klicks, Provision

Wie viele Besucher braucht eine Website, um mit Affiliate-Links ein bestimmtes Einkommen zu erzielen? Der Rechner rechnet in beide Richtungen: von Besuchern zu Provisionen und vom Einkommensziel zurück zur nötigen Reichweite.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 21. Oktober 2026.

%
%
€
%
€
–

Die Rechenkette

Einnahmen = Besucher × Klickrate × Conversion-Rate × Warenkorb × Provision

Jede Stufe multipliziert sich: Von 20.000 Besuchern klicken bei 4 % Klickrate 800 auf einen Link, bei 3 % Conversion kaufen 24, bei 60 € Warenkorb und 5 % Provision bleiben 72 €. Das zeigt, wo sich Optimierung lohnt: Eine doppelt so hohe Klickrate durch passendere Produktempfehlungen verdoppelt die Einnahmen ebenso wie doppelt so viele Besucher.

Provisionen und Cookie-Laufzeit

Provisionssätze unterscheiden sich stark nach Programm und Produktkategorie: Große Shops zahlen oft wenige Prozent, digitale Produkte und Software teils deutlich mehr. Wichtig sind außerdem die Cookie-Laufzeit, Stornoquoten und ob Provisionen für den gesamten Warenkorb oder nur das beworbene Produkt gezahlt werden. Affiliate-Einnahmen sind steuerpflichtig und als gewerbliche Tätigkeit anzumelden; Affiliate-Links müssen als Werbung gekennzeichnet werden.

Häufige Fragen

Wie viel verdient man mit Affiliate-Marketing?

Das hängt von Reichweite, Klickrate, Conversion, Warenkorb und Provision ab. 20.000 Besucher bringen mit den Beispielwerten rund 72 € im Monat.

Wie viele Besucher brauche ich für 1.000 € im Monat?

Mit den Beispielwerten rund 278.000 Besucher; mit höherer Klickrate oder Provision entsprechend weniger.

Passende Rechner

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.