📈 Altersvorsorgedepot Rechner 2027 – Zulage, Kinderzulage & Vermögen
Grundzulage bis 540 € | Kinderzulage 300 €/Kind | ETF-Projektion | Riester-Vergleich
Der Bundestag hat am 27. März 2026 das Altersvorsorgedepot beschlossen – den staatlich geförderten Riester-Nachfolger ab 2027 mit ETF-Anlage. Berechnen Sie jetzt Ihre individuelle Förderung, die Vermögensentwicklung über Jahrzehnte, warum das AVD besser als Riester ist – und wie die Frühstart-Rente für Ihre Kinder wirkt.
Was ist das Altersvorsorgedepot 2027?
Das Altersvorsorgedepot (AVD) ist die größte Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge seit der Riester-Rente 2002. Der Bundestag hat das Altersvorsorgereformgesetz am 27. März 2026 beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 bringen Anbieter die ersten Produkte auf den Markt.
Der entscheidende Unterschied zu Riester: Beim Altersvorsorgedepot investierst du staatlich gefördert direkt in ETFs und Aktienfonds — ohne die renditeschädliche 100-%-Beitragsgarantie. Das Kapital wächst in der Ansparphase vollständig steuerfrei.
Das Altersvorsorgedepot auf einen Blick
✅ Start: 1. Januar 2027 · ✅ Grundzulage bis 540 €/Jahr
✅ Kinderzulage 300 €/Kind ab 25 €/Monat · ✅ Erstmals Selbstständige förderberechtigt
✅ ETF-Anlage ohne Kapitalgarantie · ✅ Ansparphase steuerfrei
✅ Kostendeckel: 1,0 % p.a. · ✅ Kein Mindestbeitrag
Die staatliche Förderung: So funktioniert die Zweistufenzulage
Die Grundzulage ist nicht einfach ein fixer Betrag — sie ist zweistufig und beitragsabhängig. Das ist der wichtigste Mechanismus den viele falsch verstehen:
Stufe 1 (50 % Förderung): Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag/Jahr (= 30 €/Mo)
gibt der Staat 50 % dazu → max. 180 € Zulage.
Stufe 2 (25 % Förderung): Auf die nächsten 1.440 € Eigenbeitrag/Jahr
(= weitere 120 €/Mo) gibt der Staat 25 % dazu → max. 360 € Zulage.
Maximum: 1.800 € Eigenbeitrag/Jahr (150 €/Mo) → 540 € Grundzulage.
| Monatl. Eigenbeitrag | Jahresbeitrag | Staatliche Zulage | Förderquote |
|---|---|---|---|
| 5 €/Mo | 60 € | 30 € | 50 % |
| 15 €/Mo | 180 € | 90 € | 50 % |
| 30 €/Mo | 360 € | 180 € | 50 % — Stufe 1 voll |
| 50 €/Mo | 600 € | 240 € | 40 % |
| 100 €/Mo | 1.200 € | 390 € | 32,5 % |
| 150 €/Mo | 1.800 € | 540 € | 30 % — Maximum |
Kinderzulage: 300 € pro Kind — schon ab 25 €/Monat
| Konstellation | Eigenbeitrag/Mo | Grundzulage | Kinderzulage | Gesamtförderung/Jahr |
|---|---|---|---|---|
| Single | 150 € | 540 € | — | 540 € |
| 1 Kind | 150 € | 540 € | 300 € | 840 € |
| 2 Kinder | 150 € | 540 € | 600 € | 1.140 € |
| 3 Kinder | 150 € | 540 € | 900 € | 1.440 € |
| 2 Kinder (Minimum) | 25 € | ~83 € | 600 € | ~683 € |
Wie viel Kapital entsteht wirklich? Konkrete Rechenbeispiele
Beispiel 1 — Single, 30 Jahre Laufzeit
150 €/Monat Eigenbeitrag + 540 €/Jahr Zulage = 225 €/Monat effektiv, 7 % p.a., 30 Jahre
Monatliche Gesamteinzahlung: 150 + 45 (= 540/12) = 195 €/Monat
Endkapital nach 30 Jahren (7 % p.a.): ca. 236.000 €
Davon selbst eingezahlt: 150 × 360 = 54.000 €
Staat hat beigetragen: 540 × 30 = 16.200 €
Wachstum durch Zinseszins: ~165.800 € — der größte Posten
Beispiel 2 — Familie mit 2 Kindern, 25 Jahre
150 €/Monat + 1.140 € Zulage/Jahr = effektiv 245 €/Monat, 7 % p.a.
Endkapital nach 25 Jahren: ca. 195.000 €
Davon Zulagen gesamt: 1.140 × 25 = 28.500 € (ca. 15 % des Endwerts)
30 % Einmalauszahlung möglich: 58.500 € sofort, Rest als Auszahlplan bis 85.
Beispiel 3 — AVD vs. normales ETF-Depot: Steuerstundungseffekt
200 €/Monat, 7 % Bruttorendite, 30 Jahre
Normales ETF-Depot: Vorabpauschale + Abgeltungssteuer 25 % jährlich → Netto-Endkapital ca. 193.000 €
Altersvorsorgedepot: Steuerfrei in der Ansparphase → Brutto-Endkapital ca. 243.000 €
Vorteil durch Steuerstundung: ~50.000 € mehr — erst bei Auszahlung versteuert, dann oft deutlich niedrigerer Steuersatz als in der Erwerbsphase.
Zuzüglich Zulageneffekt (540 €/Jahr × 30 Jahre = 16.200 €): Gesamtvorteil AVD über normalem Depot bei 150 €/Mo: ca. 66.000 €
Frühstart-Rente: Zinseszins-Turbo für Kinder
Jedes Kind erhält ab dem vollendeten 6. Lebensjahr automatisch 10 €/Monat (120 €/Jahr) staatliche Förderung — ohne Antrag, bis zur Volljährigkeit (12 Jahre = 1.440 € staatliche Einzahlungen).
Was aus der Frühstart-Rente wird:
1.440 € bis 18 angelegt bei 7 % p.a. → ca. 2.200 € mit 18
Bis zum 67. Lebensjahr weiter angelegt (49 Jahre, 7 % p.a.): ca. 67.000 €
Mit zusätzlich 50 €/Monat Elternbeitrag ab dem 6. Geburtstag: über 200.000 € möglich
Kernbotschaft: Wer für sein Kind heute mit 25 €/Mo startet, hat mit 67 ein signifikantes Zusatzvermögen — rein durch Zinseszins auf vergleichsweise kleine Beträge.
Altersvorsorgedepot vs. Riester: Der Direktvergleich
| Kriterium | AVD (ab 2027) | Riester (alt) |
|---|---|---|
| Anlageformen | ETFs, Aktienfonds, UCITS-reguliert | Meist Versicherungen, Banksparpläne |
| Kapitalgarantie | Keine — höhere Renditechance | 100 % Beitragsgarantie (Renditekiller) |
| Grundzulage | bis 540 €/Jahr (proportional, 2-stufig) | 175 €/Jahr (fix) |
| Kinderzulage | 300 € ab 25 €/Monat | 185–300 € (je nach Geburtsjahr) |
| Mindestbeitrag | Kein Pflichtbeitrag | 4 % des Vorjahreseinkommens minus Zulage |
| Selbstständige | ✅ Förderberechtigt (NEU) | ❌ Weitgehend ausgeschlossen |
| Kosten | Max. 1,0 % p.a. (Standardprodukt) | Oft 2–3 % inkl. Versicherungsmantel |
| Anspar-Besteuerung | Vollständig steuerfrei | Vollständig steuerfrei |
| Auszahlungsflexibilität | 30 % Einmalbetrag möglich | Sehr eingeschränkt |
Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot 2027
Die Grundzulage ist zweistufig: 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag/Jahr (= max. 180 €) plus 25 % auf weitere 1.440 € (= max. 360 €). Maximum: 540 €/Jahr bei 1.800 €/Jahr Eigenbeitrag. Dazu: 300 € Kinderzulage pro kindergeldberechtigtem Kind (schon ab 300 €/Jahr Eigenbeitrag erreichbar), einmalig 200 € Berufseinsteiger-Bonus (unter 25 Jahren), und 175 € Geringverdiener-Bonus.
Ab dem 1. Januar 2027. Das Gesetz wurde am 27. März 2026 vom Bundestag beschlossen. Viele Anbieter (u.a. Direktbanken, ETF-Broker) nehmen bereits Vormerklisten an. Die Förderung fließt erst ab der ersten Einzahlung im Jahr 2027 — je früher im Jahr man startet, desto mehr volle Zulagenmonate bekommt man im ersten Jahr.
Nein — bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz. Ein Wechsel zum AVD ist freiwillig und ohne Rückzahlung bisheriger Zulagen möglich. Für viele lohnt sich der Wechsel aber: Wer einen teuren Riester-Versicherungsvertrag mit 2–3 % Kosten hat, kann zur AVD-Eröffnung 2027 den Riester beitragsfrei stellen und ab da nur noch ins günstigere AVD einzahlen.
Ansparphase: vollständig steuerfrei (kein jährlicher Steuerabzug, keine Vorabpauschale). Auszahlungsphase: Der geförderte Anteil (Einzahlungen bis 1.800 €/Jahr + Zulagen) wird mit dem persönlichen Einkommensteuersatz im Alter besteuert — meist 15–25 % statt 30–42 % in der Erwerbsphase. Der übergeförderte Anteil (Einzahlungen 1.800–6.840 €/Jahr) profitiert von günstigerer Ertragsanteilsbesteuerung oder Halbeinkünfteverfahren bei Einmalauszahlung nach 12+ Jahren Laufzeit.
Eine gesetzliche Positivliste regelt zulässige Anlagen: UCITS-regulierte ETFs, Aktienfonds, Mischfonds und Rentenfonds. Einzelaktien und Kryptowährungen sind nicht zulässig. Der Kostendeckel von 1,0 % p.a. gilt für das Standardprodukt — Anbieter können günstigere Produkte anbieten, aber nicht teurere als den Deckel. Das schützt vor den Kostenfallen die Riester-Verträge lange hatten.
Ja — das ist eine der wichtigsten Neuerungen. Bisher waren Selbstständige und Freiberufler von der Riester-Förderung weitgehend ausgeschlossen. Ab 2027 sind sie vollständig förderberechtigt: bis zu 540 € Grundzulage + 300 € Kinderzulage + Steuerfreiheit in der Ansparphase. Bei einem Selbstständigen mit 42 % Grenzsteuersatz und 1.800 €/Jahr Einzahlung: 540 € Zulage + ca. 756 € Steuerersparnis = effektive staatliche Unterstützung von ~1.296 € auf 1.800 € Eigenbeitrag.
Das AVD-Kapital ist vererbbar — im Unterschied zu vielen Riester-Versicherungen die das Kapital einbehalten. Die Zulagen müssen bei Vererbung außerhalb der Familie zurückgezahlt werden. Bei Vererbung an den förderberechtigten Ehepartner kann das Depot nahtlos weitergeführt werden ohne Rückforderung der Zulagen. Genaue Vererbungsregeln werden durch die Anbieter-Vertragsbedingungen ab 2027 konkretisiert.
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Daniel Niedermayer
Geschäftsführer, Fixrechner.de
Zuletzt aktualisiert: 1. April 2026 – finaler Bundestagsbeschluss
Verwendete Quellen
Unsere Methodik
Alle Zulagenberechnungen basieren auf dem finalen Bundestagsbeschluss vom 27. März 2026 (Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen). Projektionen nutzen Zinseszinsberechnung mit jährlicher Gutschrift. Bundesrat-Zustimmung steht noch aus – inhaltliche Änderungen sind unwahrscheinlich.
Mehr zur Methodik erfahrenFixrechner.de – „Alles ist berechenbar“. Wir haben diesen Rechner unmittelbar nach dem Bundestagsbeschluss (27.03.2026) mit finalen Gesetzesdaten aufgebaut – einer der ersten vollständigen AVD-Rechner in Deutschland.
Finaler Beschluss
Basiert auf dem Koalitionsänderungsantrag vom 27.03.2026 – nicht dem ursprünglichen Entwurf.
Frühstart-Rente
Vollständige Frühstart-Renten-Projektion für Kinder mit Elternbeitrag bis zum Renteneintritt.
Datenschutz
Alle Berechnungen laufen lokal im Browser. Keine Datenspeicherung, keine Weitergabe.
⚠️ Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Finanz- oder Steuerberatung. Alle Angaben basieren auf dem Bundestagsbeschluss vom 27.03.2026. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Letzte Aktualisierung: 1. April 2026.


