🏥 Übergangsgeld-Rechner 2026
Übergangsgeld bei Reha berechnen – Rentenversicherung, Unfallversicherung & mehr
Wie viel Übergangsgeld erhalten Sie während Ihrer Reha? Berechnen Sie Ihren täglichen und monatlichen Anspruch nach §§ 45–52 SGB IX – mit Schritt-für-Schritt-Nachweis, Einkommenslücke und Mindest-Übergangsgeld nach Qualifikationsgruppe.
Was ist Übergangsgeld? Anspruch, Voraussetzungen und Träger
Das Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung, die während einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahme gezahlt wird — wenn kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber mehr besteht. Geregelt in §§ 45–52 SGB IX, gezahlt von verschiedenen Trägern je nach Ursache der Reha.
⚠️ Abgrenzung: Was ist was?
Übergangsgeld (§§ 45–52 SGB IX): Für Reha-Phasen — dieser Rechner
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Welcher Träger zahlt wann?
| Träger | Wann zuständig | Satz ohne Kind | Satz mit Kind |
|---|---|---|---|
| Deutsche Rentenversicherung | Medizinische & berufliche Reha (§ 20 SGB VI) | 68 % | 75 % |
| Gesetzliche Unfallversicherung | Arbeitsunfall, Berufskrankheit | 68 % | 75 % |
| Bundesagentur für Arbeit | Berufliche Reha bei Arbeitslosigkeit | 60 % | 67 % |
| Krankenkasse | Nur in Ausnahmefällen | 68 % | 75 % |
Berechnungsformel — Schritt für Schritt
📐 Die 4 Berechnungsschritte
Schritt 1 — Regelentgelt: Bruttogehalt/Monat + Einmalzahlungen ÷ 12, max. Beitragsbemessungsgrenze RV (2026: 8.450 €/Monat)
Schritt 2 — Berechnungsgrundlage: 80 % des Regelentgelts, aber maximal das Nettogehalt
Schritt 3 — Tagesbetrag: Berechnungsgrundlage ÷ 30 × 68 % (ohne Kind) oder × 75 % (mit Kind)
Schritt 4 — Monatsbetrag: Tagesbetrag × 30
Rechenbeispiel 1 — Medizinische Reha, kein Kind
Bruttogehalt: 3.200 €/Monat · Nettogehalt: 2.080 €/Monat · Keine Kinder
Schritt 1: Regelentgelt = 3.200 € (keine Einmalzahlungen, unter BBG)
Schritt 2: Berechnungsgrundlage = 80 % × 3.200 = 2.560 € → Nettogehalt-Cap prüfen: 2.560 € > 2.080 € → Berechnungsgrundlage = 2.080 € (Netto ist niedriger)
Schritt 3: Tagesbetrag = 2.080 ÷ 30 × 0,68 = 47,15 €/Tag
Schritt 4: Monatsbetrag = 47,15 × 30 = 1.414,40 €/Monat
Rechenbeispiel 2 — Berufliche Reha, ein Kind
Bruttogehalt: 2.500 €/Monat · Nettogehalt: 1.720 €/Monat · 1 Kind
Schritt 1: Regelentgelt = 2.500 €
Schritt 2: 80 % × 2.500 = 2.000 € → Nettogehalt-Cap: 1.720 € < 2.000 € → Berechnungsgrundlage = 1.720 €
Schritt 3: 1.720 ÷ 30 × 0,75 = 43,00 €/Tag
Monatsbetrag = 1.290 €/Monat
Rechenbeispiel 3 — Wann greift die 80%-Regel (kein Netto-Cap)?
Bruttogehalt: 2.000 €/Monat · Nettogehalt: 1.500 €/Monat · Kein Kind
80 % von 2.000 € = 1.600 €. Nettogehalt: 1.500 € → 1.600 € > 1.500 € → Cap greift → Berechnungsgrundlage = 1.500 €
Wäre das Netto 1.700 €: 1.700 € > 1.600 → Cap greift nicht → Berechnungsgrundlage = 1.600 €. Der Cap schützt, dass kein Arbeitnehmer mehr Übergangsgeld bekommt als sein Nettogehalt.
Mindest-Übergangsgeld bei beruflicher Reha (§ 48 SGB IX)
Bei beruflicher Reha gibt es ein Mindest-Übergangsgeld damit Geringverdiener nicht zu wenig erhalten. Basis: fiktives Einkommen je nach Qualifikationsgruppe.
| Qualifikationsgruppe | Fiktives Einkommen/Tag (2026) | Berechnungsgrundlage (65 %) | ÜGeld/Tag (68 %) |
|---|---|---|---|
| Gruppe 1: Hochschulabschluss | 149,85 € | 97,40 € | 66,23 € |
| Gruppe 2: Fachschule / Meister | 112,35 € (75 %) | 73,03 € | 49,66 € |
| Gruppe 3: Ausbildung vorhanden | 89,88 € (60 %) | 58,42 € | 39,73 € |
| Gruppe 4: Keine Ausbildung | 74,90 € (50 %) | 48,69 € | 33,11 € |
Bezugsgröße West 2026: 3.745 €/Monat = 124,83 €/Tag (§ 18 SGB IV).
Wie lange wird Übergangsgeld gezahlt?
| Rehaart | Dauer | Besonderheit |
|---|---|---|
| Medizinische Reha (Kur) | Dauer der Maßnahme (typisch 3–4 Wochen) | Kein ÜGeld wenn Entgeltfortzahlung läuft |
| Berufliche Reha (Umschulung) | Gesamte Maßnahmedauer (Monate bis Jahre) | Anschluss-ÜGeld bis 3 Monate möglich |
| Anschluss-Übergangsgeld | Max. 3 Monate | 60 % (ohne Kind) / 67 % (mit Kind) |
Häufige Fragen zum Übergangsgeld
Das Übergangsgeld selbst ist steuerfrei (§ 3 Nr. 6 EStG), unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf Ihre übrigen Einkünfte im selben Steuerjahr. Wer im gleichen Jahr auch reguläres Einkommen hatte, muss in der Steuererklärung das Übergangsgeld in der Anlage N eintragen — das Finanzamt berechnet dann den erhöhten Steuersatz automatisch. Bei einem Jahr ausschließlich mit Übergangsgeld ohne weitere Einkünfte: kein steuerlicher Effekt.
Nein — Übergangsgeld wird brutto für netto ausgezahlt. Der Träger zahlt jedoch Beiträge zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung auf Basis des Übergangsgeldes direkt an die Versicherungen. Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden nicht abgeführt. Die Reha-Zeit gilt trotzdem als Pflichtbeitragszeit in der Rentenversicherung — die Rentenpunkte werden gutgeschrieben.
Nebeneinkommen wird auf das Übergangsgeld angerechnet wenn es 20 % des Übergangsgeldes übersteigt. Beispiel: Übergangsgeld 1.200 €/Monat, Freibetrag = 240 €. Verdienst 400 €/Monat: Anrechnung von 400 − 240 = 160 €. Übergangsgeld sinkt auf 1.040 €. Wichtig: Träger immer vorab informieren — nicht gemeldete Nebeneinkommen können zu Rückforderungen führen.
Nein — Übergangsgeld verdrängt das Krankengeld. Sobald die Reha beginnt, wechselt die Zuständigkeit vom Krankengeld (Krankenkasse) zum Übergangsgeld (Rehaträger). In der Praxis: Wer Krankengeld bezieht und eine Reha bewilligt bekommt, erhält ab dem ersten Reha-Tag Übergangsgeld. Die Krankenkasse meldet den Wechsel an den Träger. Übergangsgeld ist meist höher als Krankengeld weil es 68 % statt 70 % — aber von einer günstigeren Berechnungsbasis berechnet wird.
So früh wie möglich — idealerweise vor Beginn der Rehamaßnahme. Der Rehaträger stellt häufig gleichzeitig mit der Reha-Bewilligung Informationen zum Übergangsgeld bereit. Bei der DRV: Antrag direkt zusammen mit dem Reha-Antrag (Formular G0100). Bei der BA: über die persönliche Beratung im Jobcenter. Rückwirkend ist eine Bewilligung möglich — aber verzögert die Auszahlung. Wichtige Frist: Übergangsgeld muss innerhalb von 4 Jahren nach dem Ende der Maßnahme beantragt werden.
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Daniel Niedermayer
Geschäftsführer
Zuletzt geprüft am: 21. Januar 2026
Rechtsgrundlagen
Methodik & Werte 2026
BBG Rentenversicherung West 2026: 8.450 €/Monat (281,67 €/Tag). Bezugsgröße West 2026: 3.745 €/Monat (124,83 €/Tag). Sätze: 68 % (ohne Kind) / 75 % (mit Kind) nach § 46 Abs. 1 SGB IX. Mindest-ÜGeld: 65 % fiktives AE nach § 48 SGB IX.
Mehr zur Methodik⚠️ Modellrechnung ohne Gewähr. Keine Rechts- oder Sozialberatung. Individuelle Bescheide können abweichen. Stand: 21. Januar 2026.



