Flugentschädigung berechnen: Verspätung, Annullierung, Überbuchung

Ab drei Stunden Ankunftsverspätung, bei Annullierung oder Nichtbeförderung stehen Fluggästen nach der EU-Fluggastrechteverordnung 250 bis 600 € pro Person zu. Der Rechner ermittelt die Flugstrecke und Ihren Anspruch nach Distanz, Strecke und Verspätung.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 21. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

Stunden
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Höhe der Entschädigung (Art. 7 VO (EG) 261/2004)

FlugstreckeEntschädigung pro PersonKürzung um 50 % bei Ersatzflug mit Ankunft höchstens …
bis 1.500 km250 €2 Stunden später
innerhalb der EU über 1.500 km, sonst 1.500 bis 3.500 km400 €3 Stunden später
über 3.500 km (nicht innerhalb der EU)600 €4 Stunden später

Maßgeblich ist die Großkreisentfernung zwischen Start- und Zielflughafen, bei Umsteigeverbindungen die Gesamtstrecke bis zum Endziel. Bei Verspätung zählt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Ankunftszeit: Anspruch besteht ab drei Stunden Verspätung am Endziel (Urteil Sturgeon, 2009). Bei Flügen über 3.500 km mit einer Verspätung zwischen drei und vier Stunden kann die Entschädigung auf 300 € halbiert werden.

Wann die Verordnung gilt

  • bei allen Flügen ab einem Flughafen in der EU, im EWR oder der Schweiz, egal mit welcher Airline,
  • bei Flügen in die EU, wenn die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU, im EWR oder der Schweiz hat.

Kein Anspruch besteht bei außergewöhnlichen Umständen, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen, etwa Unwetter, Sicherheitsrisiken oder Streiks von Fluglotsen. Streiks des eigenen Airline-Personals und technische Defekte gelten nach der Rechtsprechung in der Regel nicht als außergewöhnlich. Bei Annullierung entfällt der Anspruch auch, wenn die Airline mindestens 14 Tage vorher informiert hat oder unter bestimmten Bedingungen einen Ersatzflug anbietet.

Reform der Fluggastrechte

Das Europäische Parlament hat im Juli 2026 eine Reform der Fluggastrechte beschlossen. Nach Berichten bleibt es bei der Entschädigung ab drei Stunden Verspätung und bei den Beträgen von 250, 400 und 600 €; neu sind unter anderem feste Fristen (Anträge innerhalb von neun Monaten, Zahlung innerhalb von 30 Tagen) und ein kostenloser persönlicher Gegenstand bis 40 × 30 × 15 cm. Die neuen Regeln sollen nach einer Übergangszeit voraussichtlich ab 2027 gelten. Bis dahin gilt die Verordnung (EG) 261/2004 unverändert; der Rechner bildet die geltende Rechtslage ab.

Beispielstrecken

Frankfurt – Palma de Mallorca1.252 km
München – Heraklion (Kreta)1.818 km
Düsseldorf – Antalya2.479 km
Berlin – Gran Canaria3.615 km
Frankfurt – New York JFK6.189 km
Hamburg – London Heathrow745 km

Unabhängig von der Entschädigung muss die Airline ab zwei Stunden Verspätung (je nach Strecke) Betreuung leisten: Mahlzeiten, Getränke, Kommunikation und bei Bedarf ein Hotel. Ansprüche verjähren in Deutschland nach drei Jahren zum Jahresende. Beschwerden können Sie kostenlos an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) richten.

Keine Rechtsberatung. Die Entfernungen sind auf Basis der Flughafenkoordinaten berechnet und können um wenige Kilometer von den Angaben der Airline abweichen.

Häufige Fragen

Wie viel Entschädigung gibt es bei 3 Stunden Verspätung?

Je nach Strecke 250 € (bis 1.500 km), 400 € (bis 3.500 km oder innerhalb der EU) oder 600 € (über 3.500 km) pro Person.

Gilt die Entschädigung auch für Flüge aus den USA?

Nur wenn eine Fluggesellschaft aus der EU, dem EWR oder der Schweiz den Flug durchführt.

Wie lange kann ich eine Flugentschädigung fordern?

In Deutschland drei Jahre, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand.

Passende Rechner

Quellen: Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über Fluggastrechte, EuGH, Urteil vom 19.11.2009, C-402/07 und C-432/07 (Sturgeon), Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp), AirHelp: Was die EC261-Reform bedeutet (14.7.2026), Euronews, 7.7.2026: EU-Parlament beschließt neue Fluggastrechte.

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.