Flugentschädigung berechnen: Verspätung, Annullierung, Überbuchung
Ab drei Stunden Ankunftsverspätung, bei Annullierung oder Nichtbeförderung stehen Fluggästen nach der EU-Fluggastrechteverordnung 250 bis 600 € pro Person zu. Der Rechner ermittelt die Flugstrecke und Ihren Anspruch nach Distanz, Strecke und Verspätung.
Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 21. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.
Höhe der Entschädigung (Art. 7 VO (EG) 261/2004)
| Flugstrecke | Entschädigung pro Person | Kürzung um 50 % bei Ersatzflug mit Ankunft höchstens … |
|---|---|---|
| bis 1.500 km | 250 € | 2 Stunden später |
| innerhalb der EU über 1.500 km, sonst 1.500 bis 3.500 km | 400 € | 3 Stunden später |
| über 3.500 km (nicht innerhalb der EU) | 600 € | 4 Stunden später |
Maßgeblich ist die Großkreisentfernung zwischen Start- und Zielflughafen, bei Umsteigeverbindungen die Gesamtstrecke bis zum Endziel. Bei Verspätung zählt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs die Ankunftszeit: Anspruch besteht ab drei Stunden Verspätung am Endziel (Urteil Sturgeon, 2009). Bei Flügen über 3.500 km mit einer Verspätung zwischen drei und vier Stunden kann die Entschädigung auf 300 € halbiert werden.
Wann die Verordnung gilt
- bei allen Flügen ab einem Flughafen in der EU, im EWR oder der Schweiz, egal mit welcher Airline,
- bei Flügen in die EU, wenn die ausführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU, im EWR oder der Schweiz hat.
Kein Anspruch besteht bei außergewöhnlichen Umständen, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen, etwa Unwetter, Sicherheitsrisiken oder Streiks von Fluglotsen. Streiks des eigenen Airline-Personals und technische Defekte gelten nach der Rechtsprechung in der Regel nicht als außergewöhnlich. Bei Annullierung entfällt der Anspruch auch, wenn die Airline mindestens 14 Tage vorher informiert hat oder unter bestimmten Bedingungen einen Ersatzflug anbietet.
Reform der Fluggastrechte
Das Europäische Parlament hat im Juli 2026 eine Reform der Fluggastrechte beschlossen. Nach Berichten bleibt es bei der Entschädigung ab drei Stunden Verspätung und bei den Beträgen von 250, 400 und 600 €; neu sind unter anderem feste Fristen (Anträge innerhalb von neun Monaten, Zahlung innerhalb von 30 Tagen) und ein kostenloser persönlicher Gegenstand bis 40 × 30 × 15 cm. Die neuen Regeln sollen nach einer Übergangszeit voraussichtlich ab 2027 gelten. Bis dahin gilt die Verordnung (EG) 261/2004 unverändert; der Rechner bildet die geltende Rechtslage ab.
Beispielstrecken
| Frankfurt – Palma de Mallorca | 1.252 km |
| München – Heraklion (Kreta) | 1.818 km |
| Düsseldorf – Antalya | 2.479 km |
| Berlin – Gran Canaria | 3.615 km |
| Frankfurt – New York JFK | 6.189 km |
| Hamburg – London Heathrow | 745 km |
Unabhängig von der Entschädigung muss die Airline ab zwei Stunden Verspätung (je nach Strecke) Betreuung leisten: Mahlzeiten, Getränke, Kommunikation und bei Bedarf ein Hotel. Ansprüche verjähren in Deutschland nach drei Jahren zum Jahresende. Beschwerden können Sie kostenlos an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) richten.
Keine Rechtsberatung. Die Entfernungen sind auf Basis der Flughafenkoordinaten berechnet und können um wenige Kilometer von den Angaben der Airline abweichen.
Häufige Fragen
Wie viel Entschädigung gibt es bei 3 Stunden Verspätung?
Je nach Strecke 250 € (bis 1.500 km), 400 € (bis 3.500 km oder innerhalb der EU) oder 600 € (über 3.500 km) pro Person.
Gilt die Entschädigung auch für Flüge aus den USA?
Nur wenn eine Fluggesellschaft aus der EU, dem EWR oder der Schweiz den Flug durchführt.
Wie lange kann ich eine Flugentschädigung fordern?
In Deutschland drei Jahre, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem der Flug stattfand.