Grundlagen: MwSt., Umsatzsteuer, Netto & Brutto
| Begriff | Bedeutung | Beispiel |
| Nettobetrag | Preis ohne Steuer — Ausgangsbasis | 100,00 € |
| Mehrwertsteuer (MwSt.) | Steuerbetrag auf den Nettobetrag aufgeschlagen | 19,00 € (bei 19 %) |
| Bruttobetrag | Endpreis inkl. Steuer — was der Käufer zahlt | 119,00 € |
| Umsatzsteuer (USt.) | Juristisch korrekter Begriff (§1 UStG) — identisch mit MwSt. | Beide Begriffe: dieselbe Steuer |
| Vorsteuer | Von Unternehmen gezahlte MwSt. auf Einkäufe — kann erstattet werden | Kauf 59,50 € brutto → 3,50 € Vorsteuer (7 %) |
Die drei Formeln — wann Sie welche brauchen
📐 Die Formeln auf einen Blick
Netto → Brutto (aufschlagen): Brutto = Netto × (1 + Steuersatz)
19 %: 100 € × 1,19 = 119,00 € | 7 %: 100 € × 1,07 = 107,00 €
Brutto → Netto (herausrechnen): Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz)
19 %: 119 € ÷ 1,19 = 100,00 € | 7 %: 107 € ÷ 1,07 = 100,00 €
Nur MwSt.-Betrag: MwSt. = Brutto − Netto oder Netto × Steuersatz
⚠️ Häufiger Fehler: 119 € × 19 % = 22,61 € ❌ — die 19 % beziehen sich auf den Nettobetrag, nicht aufs Brutto!
Schnell-Referenztabelle: Typische Beträge
| Netto | MwSt. 19 % | Brutto (19 %) | MwSt. 7 % | Brutto (7 %) |
| 10,00 € | 1,90 € | 11,90 € | 0,70 € | 10,70 € |
| 50,00 € | 9,50 € | 59,50 € | 3,50 € | 53,50 € |
| 100,00 € | 19,00 € | 119,00 € | 7,00 € | 107,00 € |
| 500,00 € | 95,00 € | 595,00 € | 35,00 € | 535,00 € |
| 1.000,00 € | 190,00 € | 1.190,00 € | 70,00 € | 1.070,00 € |
| 5.000,00 € | 950,00 € | 5.950,00 € | 350,00 € | 5.350,00 € |
| 10.000,00 € | 1.900,00 € | 11.900,00 € | 700,00 € | 10.700,00 € |
Deutsche Steuersätze: Wer zahlt 7 %, wer 19 %, wer 0 %?
| Steuersatz | Waren & Dienstleistungen | Wichtige Ausnahmen |
| 19 % (Regelsteuersatz) | Elektronik, Kleidung, Möbel, Beratung, Software, Handwerk, Reparaturen, Restaurantessen (ab Jan. 2024), Fahrzeuge, Catering mit Service | — |
| 7 % (ermäßigt) | Lebensmittel (Grundnahrungsmittel), Bücher & Zeitschriften, Hotelübernachtungen, Tickets (Theater, Kino, Museen), ÖPNV, Schnittblumen, Essen zum Mitnehmen | Kaviar: 19 %. Alkohol: 19 %. Frühstück im Hotel: 19 %. Speisen am Tisch: 19 %. |
| 0 % / steuerfrei | Arztleistungen, Krankenhausleistungen, Wohnraumvermietung, Bankgeschäfte, Versicherungen, Bildungseinrichtungen (anerkannt), Exportlieferungen in Drittländer | Bei steuerfreien Umsätzen ist der Vorsteuerabzug meist ausgeschlossen! |
| 0 % (neu seit 2023) | Photovoltaikanlagen bis 30 kWp + Zubehör: Lieferung, Installation, Batteriespeicher — bei Privatpersonen und bestimmten öffentlichen Gebäuden | Nur für Anlagen auf/an Wohngebäuden oder Gebäuden für gemeinnützige Zwecke. Grenze: 30 kWp installierte Leistung je Wohneinheit. |
🍽️ Gastronomie: Wichtigste Abgrenzung 7 % vs. 19 %
19 %: Essen an einem Tisch mit Besteck/Bedienung (sit-in), Restaurant, Café, Biergarten. 7 %: Essen zum Mitnehmen (take-away), Bäckerei-Backwaren ohne Sitzbereich, Döner to-go, Lieferservice. Grenzkriterium: Wird Infrastruktur zum Verzehr vor Ort bereitgestellt (Tisch, Stuhl, Besteck)? → 19 %. Wird die Speise nur ausgehändigt? → 7 %.
Wichtig: Die temporäre 7 %-Gastronomieregel aus COVID (2020–2023) ist seit Januar 2024 beendet. Seither gilt wieder 19 % für Restaurantessen.
NEU: E-Rechnung-Pflicht 2025 / 2027
Das ist die bedeutendste MwSt.-Änderung der letzten Jahre — und sie betrifft
alle deutschen Unternehmen im B2B-Bereich:
| Zeitpunkt | Pflicht | Wer betroffen? |
| 01.01.2025 | E-Rechnungen empfangen können | Alle Unternehmen im B2B-Bereich (auch Kleinunternehmer!) |
| 01.01.2027 | E-Rechnungen senden (für Unternehmen >800.000 € Umsatz 2026) | Größere Unternehmen zuerst |
| 01.01.2028 | E-Rechnungen senden (alle B2B) | Alle Unternehmen inkl. Kleinunternehmer |
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist keine PDF — es ist ein maschinenlesbares Format (XRechnung oder ZUGFeRD) das strukturierte Daten enthält die automatisch eingelesen werden können. Eine normale PDF gilt als „sonstiges elektronisches Format“ aber nicht als E-Rechnung im gesetzlichen Sinn.
Praktisch: Wer heute kein buchhaltendes System hat das XRechnung oder ZUGFeRD verarbeiten kann, muss handeln. Papierrechnungen im B2B bleiben bis Ende 2026 erlaubt — danach nur noch nach Zustimmung des Empfängers.
Praxisfälle: Die wichtigsten Szenarien
| Szenario | MwSt.-Regel | Beispiel |
| B2C Deutschland | 19 % oder 7 % ausweisen. Brutto-Preisangabe Pflicht (PAngV). | Laptop 1.000 € netto + 190 € = 1.190 € brutto |
| B2B Deutschland | MwSt. ausweisen. Käufer zieht als Vorsteuer ab. | Software 499 € + 94,81 € (19 %) = 593,81 € |
| Kleinunternehmer (§19 UStG) | Keine MwSt. erheben, kein Vorsteuerabzug. Pflichthinweis auf Rechnung. | „Gem. §19 UStG wird keine USt. berechnet.“ |
| EU B2B (Reverse-Charge) | Keine DE-MwSt.; Steuerpflicht auf Empfänger übertragen. | IT-Beratung an FR-Firma: 2.000 € netto, kein MwSt.-Ausweis |
| EU B2C Online-Shop (OSS) | Ab 10.000 € B2C-EU-Umsatz: MwSt. im Zielland abführen via OSS. | Verkauf nach FR: 20 % fr. MwSt.; Meldung zentral beim BZSt |
| Export Drittland | Steuerfrei in DE — Ausfuhrnachweis erforderlich (ATLAS/Zoll). | Maschinenexport USA: 0 % DE-MwSt. |
| Differenzbesteuerung (§25a UStG) | Nur Handelsmarge besteuert. Kein separater MwSt.-Ausweis. | Gebrauchtwagen EK 8.000 € → VK 9.500 €: MwSt. auf 1.500 € Marge |
Kleinunternehmerregelung 2025: Neue Grenzen
| Regelung | Bis 2024 | Ab 01.01.2025 |
| Inlandsgrenze | 22.000 € Vorjahresumsatz | 25.000 € laufender Jahresumsatz |
| EU-Obergrenze | nicht vorhanden | 100.000 € EU-weit — bei Überschreitung sofort Regelbesteuerung |
| Ausländische KU in DE | nicht möglich | EU-KU können auch in DE befreit sein (unter 100.000 € EU-weit) |
| Pflichthinweis Rechnung | §19 UStG a.F. | „Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ |
Vorsteuer: Vollständiges UStVA-Beispiel für Freelancer
Monat: Freelancer mit 3 Ausgangsrechnungen und 2 Eingangsrechnungen
Ausgangsrechnungen (MwSt. eingenommen):
Rechnung 1: 2.000 € netto + 380 € MwSt. = 2.380 €
Rechnung 2: 3.500 € netto + 665 € MwSt. = 4.165 €
Rechnung 3: 1.000 € netto + 190 € MwSt. = 1.190 €
Summe Umsatzsteuer (Zahllast): 1.235 €
Eingangsrechnungen (Vorsteuer bezahlt):
Softwareabo: 119 € brutto → Vorsteuer 19 €
Büroausstattung: 595 € brutto → Vorsteuer 95 €
Summe Vorsteuer: 114 €
Zahllast ans Finanzamt = 1.235 € − 114 € = 1.121 €
Diese Zahllast wird in der monatlichen/quartalsweisen Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) beim ELSTER gemeldet und überwiesen. Frist: 10. des Folgemonats (bzw. mit Dauerfristverlängerung 10. des übernächsten Monats).
Typische Fehler — und wie Sie sie vermeiden
| Fehler | Problem | Richtig machen |
| MwSt. vom Brutto berechnen | 119 € × 19 % = 22,61 € ❌ | 119 € ÷ 1,19 = 100 € Netto; MwSt. = 19 € |
| Gastronomie 7 % statt 19 % | Seit Jan. 2024 wieder 19 % für sit-in | Take-away 7 %, Tischservice 19 % |
| Kleinunternehmer-Grenze veraltet | 22.000 € bis 2024 gilt nicht mehr | Ab 2025: 25.000 € inland / 100.000 € EU |
| Reverse-Charge vergessen | EU-B2B-Rechnung mit DE-MwSt. | USt-IdNr. prüfen (VIES), RC-Hinweis auf Rechnung |
| PV-Anlage mit 19 % abgerechnet | Seit Jan. 2023: 0 % für PV bis 30 kWp | Steuersatz 0 % ausweisen, Hinweis auf §12 Abs. 3 UStG |
| Schweizer MwSt.-Satz veraltet | 7,7 % (bis 2023) statt 8,1 % | 8,1 % Standard seit 01.01.2024 |
| E-Rechnung als PDF versenden (ab 2027) | PDF ist keine E-Rechnung im gesetzlichen Sinn | XRechnung oder ZUGFeRD-Format verwenden |
| OSS-Pflicht ignoriert | Über 10.000 € B2C-EU ohne OSS-Registrierung | Beim BZSt für OSS registrieren |
FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Mehrwertsteuer
Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?
Es gibt keinen Unterschied. „Umsatzsteuer“ (USt.) ist der Rechtsbegriff im UStG, „Mehrwertsteuer“ der umgangssprachliche Begriff — auf jeder Handelsstufe wird nur der Mehrwert besteuert, nicht der Gesamtumsatz. International: „VAT“ (Value Added Tax). Auf der Rechnung: immer „Umsatzsteuer“ schreiben, da das der korrekte juristische Begriff ist.
Wie rechne ich die MwSt. aus einem Bruttobetrag heraus?
Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz). Beispiel 19 %: 595 € ÷ 1,19 = 500 € Netto; MwSt. = 95 €. Häufiger Fehler: 595 € × 19 % = 113,05 € — das ist falsch weil die 19 % sich auf den Nettobetrag beziehen, nicht auf den Bruttopreis. Merkhilfe: Der Bruttobetrag enthält bereits die MwSt. — also durch den Faktor teilen, nicht mit dem Prozentsatz multiplizieren.
Gilt 0 % MwSt für Photovoltaikanlagen?
Ja — seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp der Nullsteuersatz (§12 Abs. 3 UStG). Das betrifft: PV-Module, Batteriespeicher, Wechselrichter und wesentliches Zubehör. Voraussetzung: Anlage auf oder an Wohngebäuden, Gebäuden für gemeinnützige/öffentliche Zwecke, oder in deren Nähe. Der Installer muss 0 % auf der Rechnung ausweisen mit Hinweis auf §12 Abs. 3 UStG. Achtung: Der Käufer hat dann auch keinen Vorsteuerabzug — aber das ist bei Privatpersonen ohnehin irrelevant.
Was ist die E-Rechnung-Pflicht — und bin ich davon betroffen?
Ab 01.01.2025 müssen alle deutschen Unternehmen (auch Kleinunternehmer) E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Ab 2027 bzw. 2028 müssen sie auch senden. Eine E-Rechnung ist kein PDF — es ist das Format XRechnung oder ZUGFeRD (hybrides PDF + XML). Wer nur gelegentlich B2B-Rechnungen erhält: Ein einfaches Tool wie Lexware, sevDesk oder DATEV kann E-Rechnungen verarbeiten. Wer selbst B2B-Rechnungen ausstellt: Bis Ende 2026 ist eine normale PDF noch mit Zustimmung des Empfängers erlaubt.
Was ist die Vorsteuer — und wer kann sie abziehen?
Vorsteuer ist die MwSt. die ein Unternehmen auf seine eigenen Einkäufe zahlt. Diese kann von der eingenommenen MwSt. (Umsatzsteuer) abgezogen werden — nur die Differenz (Zahllast) geht ans Finanzamt. Vorsteuerabzug haben: alle regelbesteuerten Unternehmer. Kein Vorsteuerabzug: Kleinunternehmer (§19 UStG), steuerfreie Umsätze (Ärzte, Vermieter), Privatpersonen. Praktisch: Alle Eingangsrechnungen mit MwSt.-Ausweis aufheben — sie sind die Vorsteuerbelege für die UStVA.
Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2025?
Ab 01.01.2025: 25.000 € laufender Inlandsumsatz im aktuellen Kalenderjahr (neu — vorher 22.000 € Vorjahresumsatz). Neu: EU-Obergrenze von 100.000 € — wer diesen Schwellenwert überschreitet, verliert die Kleinunternehmerbefreiung sofort, auch wenn der DE-Inlandsumsatz noch unter 25.000 € liegt. Auch neu: EU-Kleinunternehmer aus anderen Mitgliedstaaten können in Deutschland befreit sein wenn ihr EU-Gesamtumsatz unter 100.000 € liegt.
Was ist Reverse-Charge?
Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Leistungsempfänger (nicht der Rechnungsersteller) die Umsatzsteuer. Das gilt typisch für B2B-Dienstleistungen zwischen EU-Unternehmen: Ein deutscher Berater rechnet 2.000 € netto an ein französisches Unternehmen — keine DE-MwSt. auf der Rechnung, Hinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Das FR-Unternehmen meldet und zahlt die fr. MwSt. selbst. Voraussetzung: Gültige USt-IdNr. des Empfängers (über VIES prüfen).
Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?
Nach §14 UStG für Rechnungen über 250 €: vollständige Anschriften beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungsdatum/Leistungszeitraum, Nettobetrag je Steuersatz, Steuersatz, Steuerbetrag, Bruttobetrag. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto: weniger Angaben nötig. Kleinunternehmer: zusätzlich Hinweis auf §19 UStG, keine MwSt.-Beträge ausweisen.
Wie hoch ist die MwSt. in der Schweiz 2025?
8,1 % Standard seit 01.01.2024 (vorher 7,7 %). Sondersatz Beherbergung: 3,8 %. Ermäßigter Satz: 2,6 % (Lebensmittel, Bücher, Medikamente). Erhöht zur Zusatzfinanzierung der AHV. Vorsicht: Viele ältere Rechnungsvorlagen und Buchhaltungssysteme nutzen noch 7,7 % — das muss für Rechnungen ab 2024 aktualisiert sein.
Was ist der OSS (One-Stop-Shop)?
Der OSS befreit Online-Händler von der MwSt.-Registrierungspflicht in jedem EU-Land separat. Stattdessen: Meldung und Zahlung aller EU-MwSt. zentral beim BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) in Deutschland. OSS-Pflicht greift ab 10.000 € grenzüberschreitenden B2C-EU-Umsätzen pro Kalenderjahr. Beispiel: Deutschen Online-Shop der nach Frankreich liefert und 12.000 € fr. B2C-Umsatz hat → 20 % fr. MwSt. via OSS melden statt in Frankreich registrieren.
Letzte Aktualisierung: 17. März 2026