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Mehrwertsteuer-Rechner – Brutto, Netto & MwSt. sofort berechnen

19 %, 7 % oder individueller Satz – Netto→Brutto, Brutto→Netto, MwSt. herausrechnen

19 %, 7 % oder individueller Satz – Netto→Brutto, Brutto→Netto, MwSt. herausrechnen.
100 € netto + 19 % = 119 € brutto · Rückwärts: 119 € ÷ 1,19 = 100 € netto.

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0,00 €
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Visualisierung der Anteile

Grundlagen: MwSt., Umsatzsteuer, Netto & Brutto

BegriffBedeutungBeispiel
NettobetragPreis ohne Steuer — Ausgangsbasis100,00 €
Mehrwertsteuer (MwSt.)Steuerbetrag auf den Nettobetrag aufgeschlagen19,00 € (bei 19 %)
BruttobetragEndpreis inkl. Steuer — was der Käufer zahlt119,00 €
Umsatzsteuer (USt.)Juristisch korrekter Begriff (§1 UStG) — identisch mit MwSt.Beide Begriffe: dieselbe Steuer
VorsteuerVon Unternehmen gezahlte MwSt. auf Einkäufe — kann erstattet werdenKauf 59,50 € brutto → 3,50 € Vorsteuer (7 %)

Die drei Formeln — wann Sie welche brauchen

📐 Die Formeln auf einen Blick

Netto → Brutto (aufschlagen): Brutto = Netto × (1 + Steuersatz)

19 %: 100 € × 1,19 = 119,00 €  |  7 %: 100 € × 1,07 = 107,00 €

Brutto → Netto (herausrechnen): Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz)

19 %: 119 € ÷ 1,19 = 100,00 €  |  7 %: 107 € ÷ 1,07 = 100,00 €

Nur MwSt.-Betrag: MwSt. = Brutto − Netto oder Netto × Steuersatz

⚠️ Häufiger Fehler: 119 € × 19 % = 22,61 € ❌ — die 19 % beziehen sich auf den Nettobetrag, nicht aufs Brutto!

Schnell-Referenztabelle: Typische Beträge

NettoMwSt. 19 %Brutto (19 %)MwSt. 7 %Brutto (7 %)
10,00 €1,90 €11,90 €0,70 €10,70 €
50,00 €9,50 €59,50 €3,50 €53,50 €
100,00 €19,00 €119,00 €7,00 €107,00 €
500,00 €95,00 €595,00 €35,00 €535,00 €
1.000,00 €190,00 €1.190,00 €70,00 €1.070,00 €
5.000,00 €950,00 €5.950,00 €350,00 €5.350,00 €
10.000,00 €1.900,00 €11.900,00 €700,00 €10.700,00 €

Deutsche Steuersätze: Wer zahlt 7 %, wer 19 %, wer 0 %?

SteuersatzWaren & DienstleistungenWichtige Ausnahmen
19 % (Regelsteuersatz)Elektronik, Kleidung, Möbel, Beratung, Software, Handwerk, Reparaturen, Restaurantessen (ab Jan. 2024), Fahrzeuge, Catering mit Service
7 % (ermäßigt)Lebensmittel (Grundnahrungsmittel), Bücher & Zeitschriften, Hotelübernachtungen, Tickets (Theater, Kino, Museen), ÖPNV, Schnittblumen, Essen zum MitnehmenKaviar: 19 %. Alkohol: 19 %. Frühstück im Hotel: 19 %. Speisen am Tisch: 19 %.
0 % / steuerfreiArztleistungen, Krankenhausleistungen, Wohnraumvermietung, Bankgeschäfte, Versicherungen, Bildungseinrichtungen (anerkannt), Exportlieferungen in DrittländerBei steuerfreien Umsätzen ist der Vorsteuerabzug meist ausgeschlossen!
0 % (neu seit 2023)Photovoltaikanlagen bis 30 kWp + Zubehör: Lieferung, Installation, Batteriespeicher — bei Privatpersonen und bestimmten öffentlichen GebäudenNur für Anlagen auf/an Wohngebäuden oder Gebäuden für gemeinnützige Zwecke. Grenze: 30 kWp installierte Leistung je Wohneinheit.

🍽️ Gastronomie: Wichtigste Abgrenzung 7 % vs. 19 %

19 %: Essen an einem Tisch mit Besteck/Bedienung (sit-in), Restaurant, Café, Biergarten. 7 %: Essen zum Mitnehmen (take-away), Bäckerei-Backwaren ohne Sitzbereich, Döner to-go, Lieferservice. Grenzkriterium: Wird Infrastruktur zum Verzehr vor Ort bereitgestellt (Tisch, Stuhl, Besteck)? → 19 %. Wird die Speise nur ausgehändigt? → 7 %.

Wichtig: Die temporäre 7 %-Gastronomieregel aus COVID (2020–2023) ist seit Januar 2024 beendet. Seither gilt wieder 19 % für Restaurantessen.

NEU: E-Rechnung-Pflicht 2025 / 2027

Das ist die bedeutendste MwSt.-Änderung der letzten Jahre — und sie betrifft alle deutschen Unternehmen im B2B-Bereich:

ZeitpunktPflichtWer betroffen?
01.01.2025E-Rechnungen empfangen könnenAlle Unternehmen im B2B-Bereich (auch Kleinunternehmer!)
01.01.2027E-Rechnungen senden (für Unternehmen >800.000 € Umsatz 2026)Größere Unternehmen zuerst
01.01.2028E-Rechnungen senden (alle B2B)Alle Unternehmen inkl. Kleinunternehmer

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist keine PDF — es ist ein maschinenlesbares Format (XRechnung oder ZUGFeRD) das strukturierte Daten enthält die automatisch eingelesen werden können. Eine normale PDF gilt als „sonstiges elektronisches Format“ aber nicht als E-Rechnung im gesetzlichen Sinn.

Praktisch: Wer heute kein buchhaltendes System hat das XRechnung oder ZUGFeRD verarbeiten kann, muss handeln. Papierrechnungen im B2B bleiben bis Ende 2026 erlaubt — danach nur noch nach Zustimmung des Empfängers.

Praxisfälle: Die wichtigsten Szenarien

SzenarioMwSt.-RegelBeispiel
B2C Deutschland19 % oder 7 % ausweisen. Brutto-Preisangabe Pflicht (PAngV).Laptop 1.000 € netto + 190 € = 1.190 € brutto
B2B DeutschlandMwSt. ausweisen. Käufer zieht als Vorsteuer ab.Software 499 € + 94,81 € (19 %) = 593,81 €
Kleinunternehmer (§19 UStG)Keine MwSt. erheben, kein Vorsteuerabzug. Pflichthinweis auf Rechnung.„Gem. §19 UStG wird keine USt. berechnet.“
EU B2B (Reverse-Charge)Keine DE-MwSt.; Steuerpflicht auf Empfänger übertragen.IT-Beratung an FR-Firma: 2.000 € netto, kein MwSt.-Ausweis
EU B2C Online-Shop (OSS)Ab 10.000 € B2C-EU-Umsatz: MwSt. im Zielland abführen via OSS.Verkauf nach FR: 20 % fr. MwSt.; Meldung zentral beim BZSt
Export DrittlandSteuerfrei in DE — Ausfuhrnachweis erforderlich (ATLAS/Zoll).Maschinenexport USA: 0 % DE-MwSt.
Differenzbesteuerung (§25a UStG)Nur Handelsmarge besteuert. Kein separater MwSt.-Ausweis.Gebrauchtwagen EK 8.000 € → VK 9.500 €: MwSt. auf 1.500 € Marge

Kleinunternehmerregelung 2025: Neue Grenzen

RegelungBis 2024Ab 01.01.2025
Inlandsgrenze22.000 € Vorjahresumsatz25.000 € laufender Jahresumsatz
EU-Obergrenzenicht vorhanden100.000 € EU-weit — bei Überschreitung sofort Regelbesteuerung
Ausländische KU in DEnicht möglichEU-KU können auch in DE befreit sein (unter 100.000 € EU-weit)
Pflichthinweis Rechnung§19 UStG a.F.„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Vorsteuer: Vollständiges UStVA-Beispiel für Freelancer

Monat: Freelancer mit 3 Ausgangsrechnungen und 2 Eingangsrechnungen

Ausgangsrechnungen (MwSt. eingenommen):

Rechnung 1: 2.000 € netto + 380 € MwSt. = 2.380 €

Rechnung 2: 3.500 € netto + 665 € MwSt. = 4.165 €

Rechnung 3: 1.000 € netto + 190 € MwSt. = 1.190 €

Summe Umsatzsteuer (Zahllast): 1.235 €

Eingangsrechnungen (Vorsteuer bezahlt):

Softwareabo: 119 € brutto → Vorsteuer 19 €

Büroausstattung: 595 € brutto → Vorsteuer 95 €

Summe Vorsteuer: 114 €

Zahllast ans Finanzamt = 1.235 € − 114 € = 1.121 €

Diese Zahllast wird in der monatlichen/quartalsweisen Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) beim ELSTER gemeldet und überwiesen. Frist: 10. des Folgemonats (bzw. mit Dauerfristverlängerung 10. des übernächsten Monats).

Typische Fehler — und wie Sie sie vermeiden

FehlerProblemRichtig machen
MwSt. vom Brutto berechnen119 € × 19 % = 22,61 € ❌119 € ÷ 1,19 = 100 € Netto; MwSt. = 19 €
Gastronomie 7 % statt 19 %Seit Jan. 2024 wieder 19 % für sit-inTake-away 7 %, Tischservice 19 %
Kleinunternehmer-Grenze veraltet22.000 € bis 2024 gilt nicht mehrAb 2025: 25.000 € inland / 100.000 € EU
Reverse-Charge vergessenEU-B2B-Rechnung mit DE-MwSt.USt-IdNr. prüfen (VIES), RC-Hinweis auf Rechnung
PV-Anlage mit 19 % abgerechnetSeit Jan. 2023: 0 % für PV bis 30 kWpSteuersatz 0 % ausweisen, Hinweis auf §12 Abs. 3 UStG
Schweizer MwSt.-Satz veraltet7,7 % (bis 2023) statt 8,1 %8,1 % Standard seit 01.01.2024
E-Rechnung als PDF versenden (ab 2027)PDF ist keine E-Rechnung im gesetzlichen SinnXRechnung oder ZUGFeRD-Format verwenden
OSS-Pflicht ignoriertÜber 10.000 € B2C-EU ohne OSS-RegistrierungBeim BZSt für OSS registrieren

FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Mehrwertsteuer

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

Es gibt keinen Unterschied. „Umsatzsteuer“ (USt.) ist der Rechtsbegriff im UStG, „Mehrwertsteuer“ der umgangssprachliche Begriff — auf jeder Handelsstufe wird nur der Mehrwert besteuert, nicht der Gesamtumsatz. International: „VAT“ (Value Added Tax). Auf der Rechnung: immer „Umsatzsteuer“ schreiben, da das der korrekte juristische Begriff ist.

Wie rechne ich die MwSt. aus einem Bruttobetrag heraus?

Netto = Brutto ÷ (1 + Steuersatz). Beispiel 19 %: 595 € ÷ 1,19 = 500 € Netto; MwSt. = 95 €. Häufiger Fehler: 595 € × 19 % = 113,05 € — das ist falsch weil die 19 % sich auf den Nettobetrag beziehen, nicht auf den Bruttopreis. Merkhilfe: Der Bruttobetrag enthält bereits die MwSt. — also durch den Faktor teilen, nicht mit dem Prozentsatz multiplizieren.

Gilt 0 % MwSt für Photovoltaikanlagen?

Ja — seit dem 1. Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen bis 30 kWp der Nullsteuersatz (§12 Abs. 3 UStG). Das betrifft: PV-Module, Batteriespeicher, Wechselrichter und wesentliches Zubehör. Voraussetzung: Anlage auf oder an Wohngebäuden, Gebäuden für gemeinnützige/öffentliche Zwecke, oder in deren Nähe. Der Installer muss 0 % auf der Rechnung ausweisen mit Hinweis auf §12 Abs. 3 UStG. Achtung: Der Käufer hat dann auch keinen Vorsteuerabzug — aber das ist bei Privatpersonen ohnehin irrelevant.

Was ist die E-Rechnung-Pflicht — und bin ich davon betroffen?

Ab 01.01.2025 müssen alle deutschen Unternehmen (auch Kleinunternehmer) E-Rechnungen im B2B-Bereich empfangen können. Ab 2027 bzw. 2028 müssen sie auch senden. Eine E-Rechnung ist kein PDF — es ist das Format XRechnung oder ZUGFeRD (hybrides PDF + XML). Wer nur gelegentlich B2B-Rechnungen erhält: Ein einfaches Tool wie Lexware, sevDesk oder DATEV kann E-Rechnungen verarbeiten. Wer selbst B2B-Rechnungen ausstellt: Bis Ende 2026 ist eine normale PDF noch mit Zustimmung des Empfängers erlaubt.

Was ist die Vorsteuer — und wer kann sie abziehen?

Vorsteuer ist die MwSt. die ein Unternehmen auf seine eigenen Einkäufe zahlt. Diese kann von der eingenommenen MwSt. (Umsatzsteuer) abgezogen werden — nur die Differenz (Zahllast) geht ans Finanzamt. Vorsteuerabzug haben: alle regelbesteuerten Unternehmer. Kein Vorsteuerabzug: Kleinunternehmer (§19 UStG), steuerfreie Umsätze (Ärzte, Vermieter), Privatpersonen. Praktisch: Alle Eingangsrechnungen mit MwSt.-Ausweis aufheben — sie sind die Vorsteuerbelege für die UStVA.

Wie hoch ist die Kleinunternehmergrenze 2025?

Ab 01.01.2025: 25.000 € laufender Inlandsumsatz im aktuellen Kalenderjahr (neu — vorher 22.000 € Vorjahresumsatz). Neu: EU-Obergrenze von 100.000 € — wer diesen Schwellenwert überschreitet, verliert die Kleinunternehmerbefreiung sofort, auch wenn der DE-Inlandsumsatz noch unter 25.000 € liegt. Auch neu: EU-Kleinunternehmer aus anderen Mitgliedstaaten können in Deutschland befreit sein wenn ihr EU-Gesamtumsatz unter 100.000 € liegt.

Was ist Reverse-Charge?

Beim Reverse-Charge-Verfahren schuldet der Leistungsempfänger (nicht der Rechnungsersteller) die Umsatzsteuer. Das gilt typisch für B2B-Dienstleistungen zwischen EU-Unternehmen: Ein deutscher Berater rechnet 2.000 € netto an ein französisches Unternehmen — keine DE-MwSt. auf der Rechnung, Hinweis: „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Das FR-Unternehmen meldet und zahlt die fr. MwSt. selbst. Voraussetzung: Gültige USt-IdNr. des Empfängers (über VIES prüfen).

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?

Nach §14 UStG für Rechnungen über 250 €: vollständige Anschriften beider Parteien, Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Leistungsdatum/Leistungszeitraum, Nettobetrag je Steuersatz, Steuersatz, Steuerbetrag, Bruttobetrag. Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto: weniger Angaben nötig. Kleinunternehmer: zusätzlich Hinweis auf §19 UStG, keine MwSt.-Beträge ausweisen.

Wie hoch ist die MwSt. in der Schweiz 2025?

8,1 % Standard seit 01.01.2024 (vorher 7,7 %). Sondersatz Beherbergung: 3,8 %. Ermäßigter Satz: 2,6 % (Lebensmittel, Bücher, Medikamente). Erhöht zur Zusatzfinanzierung der AHV. Vorsicht: Viele ältere Rechnungsvorlagen und Buchhaltungssysteme nutzen noch 7,7 % — das muss für Rechnungen ab 2024 aktualisiert sein.

Was ist der OSS (One-Stop-Shop)?

Der OSS befreit Online-Händler von der MwSt.-Registrierungspflicht in jedem EU-Land separat. Stattdessen: Meldung und Zahlung aller EU-MwSt. zentral beim BZSt (Bundeszentralamt für Steuern) in Deutschland. OSS-Pflicht greift ab 10.000 € grenzüberschreitenden B2C-EU-Umsätzen pro Kalenderjahr. Beispiel: Deutschen Online-Shop der nach Frankreich liefert und 12.000 € fr. B2C-Umsatz hat → 20 % fr. MwSt. via OSS melden statt in Frankreich registrieren.

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Daniel Niedermayer

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Geschäftsführer

Zuletzt geprüft am: 17. März 2026

Unsere Methodik

Dieser Rechner basiert auf den aktuellen Bestimmungen des deutschen Umsatzsteuergesetzes (UStG) und berücksichtigt internationale Steuersätze. Alle Tabellenwerte wurden mathematisch verifiziert. Kleinunternehmergrenze 2025: 25.000 € (Inland), 100.000 € (EU-weit) nach § 19 UStG n.F. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.

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4,9 von 5 Sternen

Basierend auf über 1.893 echten Nutzerbewertungen

Ergebnisse einer umfassenden Nutzerbefragung auf unserer Website im April 2025

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Die Qualität der Rechner ist enorm, und das kostenlos. Besten Dank.

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Head of Sales & Business Development

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Neben den Rechnern für den Arbeitsalltag finde ich auch die rund um die eigene Finanzplanung sehr hilfreich.

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Gesetzeskonform 2026

Kleinunternehmergrenze 2025 (25.000 €/100.000 €), CH-MwSt. 8,1 % seit 2024, Gastronomie 19 % seit Jan. 2024.

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Letzte Aktualisierung: 17. März 2026