Mutterschutz-Rechner 2026: Beginn, Ende und Mutterschaftsgeld
Wann beginnt mein Mutterschutz, wann endet er, und wie viel Geld bekomme ich in dieser Zeit? Der Rechner ermittelt die Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz aus dem errechneten Geburtstermin, verlängert sie bei Frühgeburt, Mehrlingen oder Behinderung des Kindes, berücksichtigt die gestaffelten Schutzfristen nach einer Fehlgeburt seit Juni 2025 und berechnet Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss.
Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.
Die Schutzfristen
- Vor der Geburt: sechs Wochen vor dem errechneten Termin. In dieser Zeit dürfen Sie nur arbeiten, wenn Sie es ausdrücklich wollen; die Erklärung können Sie jederzeit widerrufen.
- Nach der Geburt: acht Wochen absolutes Beschäftigungsverbot, auch wenn Sie arbeiten möchten.
- Zwölf Wochen nach der Geburt bei medizinischer Frühgeburt, bei Mehrlingen und – auf Antrag – wenn beim Kind innerhalb von acht Wochen eine Behinderung festgestellt wird.
- Geburt vor dem Termin: Die nicht genommenen Tage vor der Geburt werden an die Frist danach angehängt. Insgesamt bleiben damit immer mindestens 14 Wochen.
- Geburt nach dem Termin: Die Frist davor verlängert sich, die acht Wochen danach bleiben voll erhalten.
Mutterschutz nach einer Fehlgeburt
Seit 1. Juni 2025 haben Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf Schutzfristen: ab der 13. Woche bis zu zwei Wochen, ab der 17. Woche bis zu sechs Wochen, ab der 20. Woche bis zu acht Wochen. Die Frau kann erklären, trotzdem arbeiten zu wollen. Ab der 24. Woche gilt eine Totgeburt als Entbindung mit den regulären Fristen nach der Geburt.
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
Krankenkasse: höchstens 13 € pro Kalendertag
Arbeitgeberzuschuss: Tagesnetto − 13 €
Gesetzlich selbst versicherte Frauen erhalten von der Krankenkasse bis zu 13 € pro Kalendertag, der Arbeitgeber stockt auf das bisherige Netto auf. Privat oder familienversicherte Arbeitnehmerinnen erhalten einmalig höchstens 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung, der Arbeitgeberzuschuss wird trotzdem so berechnet, als bekämen sie 13 € täglich. Mutterschaftsgeld und Zuschuss sind steuer- und abgabenfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Das Mutterschaftsgeld nach der Geburt wird auf das Elterngeld angerechnet.
Kündigungsschutz
Ab Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung unzulässig, ebenso bis vier Monate nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Woche (§ 17 MuSchG). Der Arbeitgeber muss von der Schwangerschaft wissen oder innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung davon erfahren.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Mutterschutz bei Geburtstermin 15. März 2027?
Am 1. Februar 2027, sechs Wochen vor dem errechneten Termin. Kommt das Kind am Termin, endet er am 10. Mai 2027, acht Wochen nach der Geburt.
Wie viel Mutterschaftsgeld bekomme ich bei 2.400 € netto?
Pro Kalendertag 80 € (2.400 × 3 ÷ 90), davon 13 € von der Krankenkasse und 67 € vom Arbeitgeber. Für die regulären 99 Kalendertage (sechs Wochen vor, Entbindungstag und acht Wochen nach der Geburt) sind das 7.920 €, also genau so viel wie Ihr bisheriges Netto.
Was passiert bei einer Frühgeburt?
Die Schutzfrist nach der Geburt verlängert sich auf zwölf Wochen. Zusätzlich werden die Tage angehängt, die vor der Geburt vom sechswöchigen Mutterschutz nicht genommen werden konnten.
Gibt es Mutterschutz nach einer Fehlgeburt?
Ja, seit Juni 2025 ab der 13. Schwangerschaftswoche: zwei Wochen ab der 13., sechs Wochen ab der 17. und acht Wochen ab der 20. Woche. Sie können auf Wunsch trotzdem arbeiten.