🚗 Pendlerpauschale Rechner 2026 – 38 Cent ab dem 1. Kilometer
Werbungskosten & Steuerersparnis berechnen – inkl. Vergleich zu 2025 und Homeoffice
Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Pendlerpauschale einheitlich mit 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Bisher gab es 30 Cent für die ersten 20 km, dann 38 Cent. Dieser Rechner zeigt Ihnen sofort: Wie viel Steuer Sie sparen, was das gegenüber 2025 bringt – und wie Homeoffice-Tage das Ergebnis verändern.
Pendlerpauschale 2026: Die wichtigste Steueränderung für Pendler
Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Pendlerpauschale einheitlich mit 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer. Die bisherige Zweistufenregelung (30 Cent für km 1–20, 38 Cent ab km 21) entfällt vollständig. Beschlossen durch das Steueränderungsgesetz 2025, Bundesratsbeschluss 19.12.2025.
📐 Formel Pendlerpauschale 2026
Werbungskosten = Entfernung (km) × 0,38 € × Arbeitstage
Steuerlich wirksam = Werbungskosten − 1.230 € (Arbeitnehmer-Pauschbetrag)
Steuerersparnis = Steuerlich wirksamer Betrag × persönlicher Grenzsteuersatz
Wer profitiert am meisten von der Reform?
| Entfernung | Tage | WK 2025 | WK 2026 | Mehr WK |
|---|---|---|---|---|
| 5 km | 220 | 330 € | 418 € | +88 € |
| 10 km | 220 | 660 € | 836 € | +176 € |
| 15 km | 220 | 990 € | 1.254 € | +264 € |
| 20 km | 220 | 1.320 € | 1.672 € | +352 € |
| 30 km | 220 | 2.156 € | 2.508 € | +352 € |
Kurzpendler profitieren proportional mehr. Ab 20 km ist der Vorteil konstant bei +352 € Werbungskosten — Fernpendler hatten die 38 Cent bereits. Die wichtigste Neuigkeit: Ab 2026 reichen 15 km (statt 19 km bis 2025) um den Pauschbetrag von 1.230 € allein mit der Pendlerpauschale zu überschreiten.
Steuerersparnis nach Einkommensgruppe
Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab:
| Entfernung | WK 2026 | Wirksam über Pauschbetrag | Ersparnis 20 % GST | Ersparnis 30 % GST | Ersparnis 42 % GST |
|---|---|---|---|---|---|
| 10 km / 220 Tage | 836 € | 0 € (unter 1.230 €) | 0 € | 0 € | 0 € |
| 15 km / 220 Tage | 1.254 € | 24 € | 4,80 € | 7,20 € | 10,08 € |
| 20 km / 220 Tage | 1.672 € | 442 € | 88,40 € | 132,60 € | 185,64 € |
| 30 km / 220 Tage | 2.508 € | 1.278 € | 255,60 € | 383,40 € | 536,76 € |
| 50 km / 220 Tage | 4.180 €* | 2.950 € | 590 € | 885 € | 1.239 € |
*PKW-Grenze: 4.500 €/Jahr. GST = Grenzsteuersatz. Nur Pendlerpauschale, ohne andere Werbungskosten.
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag: Der wichtigste Knackpunkt
Das Finanzamt berücksichtigt automatisch 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag — ohne Belege, ohne Antrag. Die Pendlerpauschale wirkt sich steuerlich erst aus wenn alle Werbungskosten zusammen diese 1.230 € überschreiten.
⚠️ Häufiger Denkfehler
Wer 15 km pendelt hat 1.254 € Werbungskosten — aber nur 24 € über dem Pauschbetrag. Bei 30 % Steuersatz: 7,20 € Ersparnis. Die Pendlerpauschale allein lohnt die Steuererklärung oft nicht. Entscheidend ist die Summe aller Werbungskosten: Pendlerpauschale + Homeoffice-Pauschale + Arbeitsmittel + Fortbildung + Gewerkschaftsbeiträge.
Homeoffice und Pendlerpauschale kombinieren
An Homeoffice-Tagen entfällt die Pendlerpauschale — dafür greift die Homeoffice-Pauschale: 6 €/Tag, maximal 1.260 €/Jahr (210 Tage).
Rechenbeispiel: Hybrid-Modell 3 Tage Büro, 2 Tage Homeoffice
Entfernung: 25 km. Bürotage: 3 × 44 Wochen = 132 Tage. Homeoffice-Tage: 2 × 44 Wochen = 88 Tage.
Pendlerpauschale: 25 km × 0,38 € × 132 Tage = 1.254 €
Homeoffice-Pauschale: 88 Tage × 6 € = 528 €
Summe Werbungskosten: 1.254 + 528 = 1.782 €
Über Pauschbetrag: 1.782 − 1.230 = 552 € → bei 30 % GST: 165,60 € Steuerersparnis
Tipp: Homeoffice-Tage und Bürotage separat dokumentieren — das Finanzamt kann nachfragen.
PKW-Deckel: Die 4.500 €-Grenze für Autofahrer
Wer mit dem PKW pendelt, ist auf 4.500 € Pendlerpauschale pro Jahr begrenzt — das entspricht etwa 53 km bei 220 Arbeitstagen. Wer weiter pendelt und dies mit öffentlichen Verkehrsmitteln belegen kann, darf alternativ die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen — oft günstiger bei langen Strecken.
| Entfernung | Tage | Berechnete WK | Angesetzt (PKW-Deckel) |
|---|---|---|---|
| 50 km | 220 | 4.180 € | 4.180 € (unter Deckel) |
| 60 km | 220 | 5.016 € | 4.500 € (Deckel greift) |
| 80 km | 220 | 6.688 € | 4.500 € (Deckel greift) |
Häufige Fragen zur Pendlerpauschale 2026
Nur die einfache Strecke — nicht Hin- und Rückweg zusammen. 15 km zur Arbeit = 15 km ansetzen, nicht 30 km. Die tatsächlich zurückgelegten Gesamtkilometer spielen keine Rolle. Grundlage ist die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Ausnahme: Eine längere Route ist aus verkehrstechnischen Gründen zumutbar günstiger (z.B. Autobahn statt Ortsdurchfahrt).
Ja — die Entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Auto, Motorrad, Bahn, Bus, Fahrrad, E-Bike oder zu Fuß: 38 Cent pro Kilometer. Ausgenommen sind nur Flugreisen. Wichtig: Bei PKW gilt der 4.500 €-Jahresdeckel. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln pendelt und höhere tatsächliche Kosten hat (z.B. Jahresticket 3.000 € bei 50-km-Strecke), kann alternativ die tatsächlichen Kosten ansetzen wenn diese die Pauschale übersteigen.
Wer kein oder sehr wenig Einkommen versteuert (unter dem Grundfreibetrag, 2026: ~12.348 €), profitiert nicht von der Pendlerpauschale als Werbungskosten. Für diese Gruppe gibt es die Mobilitätsprämie: 14 % der anrechenbaren Pendlerpauschale als direkte Auszahlung. Die Mobilitätsprämie gilt weiterhin erst ab dem 21. Kilometer — für Geringverdiener ändert sich durch die Reform von 2026 nichts.
Nein — für die Entfernungspauschale sind keine Tankquittungen oder Fahrkarten nötig. Es genügt die Angabe der Entfernung in der Steuererklärung (Anlage N). Das Finanzamt kann jedoch die Strecke überprüfen und ggf. einen Routennachweis (Google Maps, kürzeste Straßenverbindung) einfordern. Dokumentiere daher welche Route du angesetzt hast.
Meist nur wenn die Gesamtwerbungskosten deutlich über 1.230 € liegen. Die Pendlerpauschale allein überschreitet den Pauschbetrag erst ab ~15 km (220 Tage) — mit nur 24 € Überschuss. Entscheidend ist die Summe aller Werbungskosten: Pendlerpauschale + Homeoffice-Pauschale + Arbeitsmittel (Laptop, Bürostuhl) + Fortbildungskosten + Gewerkschaftsbeiträge + Fachzeitschriften. Wer 25 km pendelt (1.672 € Pendlerpauschale) und zusätzlich 300 € andere Werbungskosten hat: 1.972 − 1.230 = 742 € über dem Pauschbetrag → bei 30 % Steuersatz: 222,60 € Erstattung.
🔗 Passende weitere Rechner
Steuerrechner — Einkommensteuer und Grenzsteuersatz · Lohnsteuerrechner · Werbungskosten-Rechner · Homeoffice-PauschaleVertrauen Sie unserer Expertise
Daniel Niedermayer
Geschäftsführer, Fixrechner.de
Zuletzt geprüft am: 21. Januar 2026
Verwendete Quellen
Unsere Methodik
Die Berechnung basiert auf § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetzes 2025 (Bundesratsbeschluss 19.12.2025). Grenzsteuersätze werden vereinfacht aus dem Bruttoeinkommen geschätzt. Die Steuerersparnis ist ein Näherungswert – für eine exakte Berechnung empfehlen wir eine Steuersoftware oder einen Steuerberater.
Mehr zur Methodik erfahrenFixrechner.de – „Alles ist berechenbar“. Dieser Rechner wurde unmittelbar nach dem Bundesratsbeschluss vom 19.12.2025 mit den finalen Gesetzesdaten aufgebaut – einer der ersten korrekten Pendlerpauschale-Rechner 2026 mit Vergleich zur alten Regelung.
Aktuelles Recht
Basiert auf dem Steueränderungsgesetz 2025, Bundesratsbeschluss 19.12.2025 – finales Gesetz.
Homeoffice integriert
Kombination Pendlerpauschale + Homeoffice-Pauschale in einer Berechnung.
Datenschutz
Alle Berechnungen lokal im Browser – keine Datenspeicherung, keine Weitergabe.
⚠️ Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Steuerersparnisse sind Näherungswerte auf Basis eines geschätzten Grenzsteuersatzes. Letzte Aktualisierung: 1. April 2026.


