Stundenlohn in Gehalt umrechnen: Monats- und Jahresgehalt, brutto und netto

Wie viel verdiene ich im Monat und im Jahr bei meinem Stundenlohn? Der Rechner rechnet den Stundenlohn mit der korrekten Zahl von 4,33 Wochen pro Monat in Monats- und Jahresgehalt um, zeigt das Netto nach dem amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026 und vergleicht mit dem Mindestlohn von 13,90 €.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

€
Std.
Weitere Angaben: Krankenkasse, Faktor, Freibetrag, Minijob/Werkstudent
%
€/Monat
€/Jahr
–
ZeitraumBruttoNetto

So wird umgerechnet

Monatsgehalt = Stundenlohn × Wochenstunden × 13 ÷ 3
Jahresgehalt = Monatsgehalt × 12 (= Stundenlohn × Wochenstunden × 52)

Ein Jahr hat 52 Wochen, ein Monat im Schnitt also 4,33 Wochen. Wer mit vier Wochen rechnet, unterschätzt sein Gehalt um 8 %. Bezahlter Urlaub und Feiertage sind im Monatsgehalt bereits enthalten; Weihnachts- und Urlaubsgeld kommen bei Bedarf hinzu.

Mindestlohn 2026 und 2027

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit 1. Januar 2026 13,90 € pro Stunde und steigt am 1. Januar 2027 auf 14,60 €. Bei 40 Stunden pro Woche sind das 2.409 € bzw. 2.531 € brutto im Monat. Für Minijobs liegt die Verdienstgrenze 2026 bei 603 € im Monat.

Häufige Fragen

Wie viel ist 18,50 € Stundenlohn im Monat?

Bei 40 Stunden pro Woche 3.206,67 € brutto im Monat (18,50 × 40 × 13 ÷ 3) und 38.480 € im Jahr. In Steuerklasse I (mit einem Kind für die Pflegeversicherung, ohne Kirchensteuer) bleiben davon rund 2.184 € netto.

Warum 4,33 Wochen pro Monat?

52 Wochen geteilt durch 12 Monate ergibt 4,33 Wochen. Mit 4 Wochen zu rechnen ist ein häufiger Fehler, der das Gehalt um 8 % zu niedrig ansetzt.

Wie viel sind 13,90 € Mindestlohn im Monat?

Bei 40 Stunden pro Woche 2.409,33 € brutto, bei 38,5 Stunden 2.318,98 € und bei 20 Stunden 1.204,67 €.

Passende Rechner

Quellen: Mindestlohnanpassungsverordnung (13,90 € ab 2026, 14,60 € ab 2027), BMF: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026.

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.