Wertsteigerung berechnen: in Prozent, pro Jahr und nach Inflation
Wie viel ist ein Haus, ein Kunstwerk oder ein Depot in zehn Jahren wert, und wie stark ist ein Wert seit dem Kauf tatsächlich gestiegen? Der Rechner zeigt die Wertsteigerung gesamt und pro Jahr, nominal und nach Abzug der Inflation.
Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 21. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.
Wertentwicklung
Obere Linie: nominaler Wert. Untere Linie: derselbe Wert in heutiger Kaufkraft.
Die Formeln
| Wertsteigerung gesamt | (Endwert − Anfangswert) ÷ Anfangswert |
| pro Jahr (geometrisch) | (Endwert ÷ Anfangswert)1/Jahre − 1 |
| zukünftiger Wert | Wert × (1 + Steigerung)Jahre |
| real, nach Inflation | (1 + nominal) ÷ (1 + Inflation) − 1 |
Die Steigerung pro Jahr ist nicht die Gesamtsteigerung geteilt durch die Jahre: 40 % in zehn Jahren sind 3,42 % pro Jahr, weil sich die Zuwächse aufeinander aufbauen. Ziehen Sie für eine ehrliche Rechnung die Kaufnebenkosten (bei Immobilien Grunderwerbsteuer, Notar, Makler) vom Ergebnis ab, denn sie sind beim Kauf verloren.
Was der Wert nicht zeigt
- Inflation: Bei 2 % Inflation braucht ein Wert 2 % Steigerung pro Jahr, nur um seine Kaufkraft zu halten.
- Laufende Kosten und Erträge: Instandhaltung einer Immobilie mindert die Rendite, Mieteinnahmen oder Dividenden erhöhen sie. Für die Gesamtrendite einer Geldanlage nutzen Sie den CAGR-Rechner.
- Steuern: Gewinne aus dem Verkauf privater Immobilien sind nach zehn Jahren Haltedauer steuerfrei, bei Selbstnutzung im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor schon früher; bei anderen Gegenständen wie Gold oder Kunst gilt eine Frist von einem Jahr (§ 23 EStG). Kursgewinne bei Wertpapieren unterliegen der Abgeltungsteuer.
Häufige Fragen
Wie berechnet man die Wertsteigerung in Prozent?
(aktueller Wert − Kaufpreis) ÷ Kaufpreis × 100. Von 300.000 € auf 420.000 € sind 40 %.
Wie berechnet man die Wertsteigerung pro Jahr?
Mit der geometrischen Rate: (Endwert ÷ Anfangswert) hoch (1 ÷ Jahre) minus 1. 40 % in 10 Jahren entsprechen 3,42 % pro Jahr.
Ist die Wertsteigerung einer Immobilie steuerpflichtig?
Bei privaten Immobilien nur beim Verkauf innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf, außer bei Selbstnutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren (§ 23 EStG).