Zeitwert von Haushaltsgeräten berechnen

Wie viel ist eine sieben Jahre alte Waschmaschine noch wert, wenn ein Schaden ersetzt werden muss? Der Rechner ermittelt den Zeitwert nach der üblichen linearen Methode „Abzug neu für alt“: Neupreis minus Wertverlust über die typische Nutzungsdauer, mit belegten Richtwerten für Großgeräte.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 21. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

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So wird der Zeitwert berechnet

Zeitwert = Neupreis × (1 − Alter ÷ Nutzungsdauer)

Diese lineare Abschreibung ist die gängige Methode, mit der Versicherer, Gutachter und Gerichte den Wert gebrauchter Gegenstände bei einem Schaden schätzen („Abzug neu für alt“). Maßgeblich ist der heutige Preis eines gleichwertigen Neugeräts, nicht der damalige Kaufpreis. Ein Beispiel: Eine Waschmaschine, die heute neu 600 € kostet, ist nach 5 von 13 Jahren Nutzungsdauer noch 600 × (1 − 5/13) = rund 369 € wert.

Ist die Nutzungsdauer überschritten, rechnet die lineare Methode mit null. Für ein Gerät, das bis zum Schaden einwandfrei lief, wird in der Praxis häufig trotzdem ein Restwert angesetzt, weil es seinen Zweck noch erfüllte. Eine feste Regel dafür gibt es nicht; der Rechner bietet deshalb einen optionalen Mindestwert. Zustand, Pflege, Marke und Ausstattung können den tatsächlichen Wert nach oben oder unten verschieben.

Richtwerte für die Nutzungsdauer

GerätRichtwertGrundlage
Kühlschrank, Kühl-Gefrier-Kombination14 JahreÖko-Institut
Gefrierschrank, Gefriertruhe17 JahreÖko-Institut
Waschmaschine13 JahreUBA
Wäschetrockner13 JahreUBA
Geschirrspüler13 Jahrewie Großgeräte (UBA)
Elektroherd, Backofen13 JahreÖko-Institut: 12–15
Flachbildfernseher6 JahreUBA: 5,6
Notebook5 JahreUBA: 5–6

Das Umweltbundesamt ermittelte für Waschmaschinen, Trockner und Kühlgeräte eine durchschnittliche Erstnutzungsdauer von rund 13 Jahren, für Flachbildfernseher rund 5,6 Jahre und für Notebooks 5 bis 6 Jahre. Für Kühl- und Gefriergeräte sowie Herde stammen die Werte aus Studien des Öko-Instituts. Es handelt sich um Durchschnittswerte, keine amtlich festgelegten Fristen; für andere Geräte tragen Sie eine eigene Nutzungsdauer ein.

Zeitwert oder Neuwert: Wer zahlt was?

  • Privathaftpflicht: Beschädigt jemand Ihr Gerät, ersetzt seine Haftpflichtversicherung den Schaden nach § 249 BGB, bei älteren Geräten also in der Regel nur den Zeitwert.
  • Hausratversicherung: Nach den üblichen Bedingungen (VHB) gilt der Wiederbeschaffungswert in neuwertigem Zustand, also meist der Neuwert. Der Zeitwert spielt nur bei Sachen eine Rolle, die nicht mehr verwendbar waren. Bei Unterversicherung kann gekürzt werden.
  • Verkauf: Auf dem Gebrauchtmarkt erzielen Haushaltsgroßgeräte oft weniger als den rechnerischen Zeitwert, weil Transport, fehlende Garantie und Energieverbrauch den Preis drücken.

Häufige Fragen

Wie berechnet man den Zeitwert eines Elektrogeräts?

Neupreis eines gleichwertigen Geräts × (1 − Alter ÷ Nutzungsdauer). Eine Waschmaschine für 600 € ist nach 5 von 13 Jahren noch rund 369 € wert.

Welche Nutzungsdauer hat eine Waschmaschine?

Im Durchschnitt rund 13 Jahre bis zum Ersatz, wie das Umweltbundesamt für Waschmaschinen, Trockner und Kühlgeräte ermittelte. Hochwertige Geräte halten oft länger.

Wie viel ist ein 10 Jahre alter Kühlschrank noch wert?

Bei 14 Jahren Nutzungsdauer noch rund 29 % des heutigen Neupreises, bei 700 € also etwa 200 €.

Zahlt die Hausratversicherung den Zeitwert?

Nein, in der Regel den Neuwert (Wiederbeschaffungswert in neuwertigem Zustand). Den Zeitwert zahlt meist die Haftpflichtversicherung eines Schädigers.

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Quellen: Umweltbundesamt, Öko-Institut, Universität Bonn: Einfluss der Nutzungsdauer von Produkten auf ihre Umweltwirkung (Obsoleszenz-Studie); Pressemitteilung 8/2015, Energieinstitut Vorarlberg (2016): LCA Weißware, Projektbericht, mit Lebensdauerwerten des Öko-Instituts, § 249 BGB.

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.