Zuzahlung und Belastungsgrenze 2026: Ab wann bin ich befreit?

Gesetzlich Versicherte zahlen für Medikamente, Krankenhaus, Therapie und Hilfsmittel zu, aber höchstens 2 % ihrer Bruttoeinnahmen im Jahr, chronisch Kranke 1 %. Der Rechner ermittelt Ihre persönliche Belastungsgrenze 2026 mit den Freibeträgen für Ehepartner und Kinder, zeigt, ab welchem Betrag Sie sich befreien lassen können, und rechnet einzelne Zuzahlungen aus.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 28. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

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Was Versicherte zuzahlen

LeistungZuzahlung
Arznei- und Verbandmittel10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 €, nie mehr als der Preis
Krankenhaus, Reha10 € pro Tag, im Krankenhaus höchstens 28 Tage im Jahr
Heilmittel (Physiotherapie, Ergotherapie)10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung
Hilfsmittel10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €; zum Verbrauch bestimmte höchstens 10 € im Monat
Häusliche Krankenpflege10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung, höchstens 28 Tage im Jahr

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von Zuzahlungen befreit (außer Fahrkosten). Arzneimittel, deren Preis mindestens 30 % unter dem Festbetrag liegt, können zuzahlungsfrei sein; die Apotheke weiß das.

Die Belastungsgrenze

Grundlage sind die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt aller im Haushalt lebenden Angehörigen, also Lohn, Rente, Mieteinnahmen und Kapitalerträge. Davon werden Freibeträge abgezogen: für den ersten Angehörigen 15 % der jährlichen Bezugsgröße (2026: 7.119 €), für jeden weiteren 10 % (4.746 €) und für jedes Kind der steuerliche Kinderfreibetrag (9.756 €). Die Grenze beträgt 2 % des Rests, für schwerwiegend chronisch Kranke 1 %. Wer Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld), Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bezieht, hat eine Grenze von 135,12 € (chronisch krank: 67,56 €), berechnet aus dem Regelsatz von 563 €.

Ist die Grenze erreicht, stellt die Krankenkasse auf Antrag eine Befreiung für den Rest des Jahres aus und erstattet zu viel Gezahltes. Sammeln Sie dazu alle Quittungen. Viele Kassen bieten an, den Grenzbetrag zu Jahresbeginn vorab zu zahlen und sofort befreit zu werden.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Belastungsgrenze 2026?

2 % der um Freibeträge verminderten Bruttoeinnahmen des Haushalts, bei schwerwiegend chronisch Kranken 1 %. Beispiel: 42.000 € Haushaltseinkommen, Partner und ein Kind ergeben nach Freibeträgen von 16.875 € eine Grenze von 502,50 €, chronisch krank 251,25 €.

Wie viel Zuzahlung kostet ein Medikament?

10 % des Abgabepreises, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Ein Medikament für 38,50 € kostet 5 € Zuzahlung, eines für 120 € kostet 10 €.

Wer gilt als schwerwiegend chronisch krank?

Wer mindestens ein Jahr lang wegen derselben Krankheit mindestens einmal im Quartal in ärztlicher Behandlung ist und zusätzlich Pflegegrad 3 bis 5 hat, einen Grad der Behinderung oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 oder ohne kontinuierliche Versorgung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung droht. Das bescheinigt der Arzt. Für die 1-%-Grenze müssen je nach Jahrgang außerdem bestimmte Vorsorgeuntersuchungen oder eine ärztliche Beratung wahrgenommen worden sein.

Passende Rechner

Quellen: §§ 61, 62 SGB V (Zuzahlungen, Belastungsgrenze), Chroniker-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2026 (Bezugsgröße 3.955 € im Monat), Regelbedarfsstufe 1: 563 € (2026).

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 28. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.