Pflegegrad-Rechner: Welcher Pflegegrad ist zu erwarten?

Welcher Pflegegrad kommt bei der Begutachtung voraussichtlich heraus? Der Rechner bildet das Begutachtungsinstrument des Medizinischen Dienstes nach: Sie bewerten die Selbstständigkeit in sechs Lebensbereichen, der Rechner gewichtet die Punkte nach Anlage 2 SGB XI und zeigt den voraussichtlichen Pflegegrad mit den Leistungen der Pflegeversicherung 2026. So bereiten Sie sich gut auf den Begutachtungstermin vor.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

Schätzen Sie ein, was die Person ohne Hilfe kann. Maßgeblich ist der Zustand über mindestens sechs Monate, nicht ein guter oder schlechter Tag.

Modul 1: Mobilität

Gewichtung: 10 %

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

Gewichtung: 15 % (mit Modul 3)

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

Gewichtung: 15 % (mit Modul 2)

Modul 4: Selbstversorgung

Gewichtung: 40 %

Modul 5: Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen (vereinfacht)

Gewichtung: 20 %

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Gewichtung: 15 %

–
ModulPunktegewichtet

Gesamtpunkte und Pflegegrade

So wird der Pflegegrad ermittelt

Seit 2017 misst die Pflegeversicherung nicht mehr Minuten, sondern den Grad der Selbstständigkeit. Die Gutachterin des Medizinischen Dienstes (bei Privatversicherten Medicproof) bewertet 64 Einzelkriterien in sechs Modulen. Die Punkte jedes Moduls werden in eine von fünf Stufen übersetzt und gewichtet; aus den Modulen 2 und 3 zählt nur das höhere. Die Summe ergibt höchstens 100 gewichtete Punkte.

GesamtpunktePflegegradBeeinträchtigung der Selbstständigkeit
unter 12,5kein Pflegegradkeine oder sehr geringe
12,5 bis unter 271geringe
27 bis unter 47,52erhebliche
47,5 bis unter 703schwere
70 bis unter 904schwerste
90 bis 1005schwerste mit besonderen Anforderungen an die Versorgung

Leistungen der Pflegeversicherung 2026

PflegegradPflegegeldPflegesachleistungEntlastungsbetrag
1––131 €
2347 €796 €131 €
3599 €1.497 €131 €
4800 €1.859 €131 €
5990 €2.299 €131 €

Monatsbeträge bei häuslicher Pflege. Pflegegeld erhalten Angehörige, die selbst pflegen; Sachleistungen gelten für einen Pflegedienst; beides lässt sich kombinieren. Hinzu kommen unter anderem 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, bis 4.180 € je Maßnahme für die Anpassung der Wohnung und ab Pflegegrad 2 ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege.

Tipps für die Begutachtung

  • Führen Sie zwei Wochen vor dem Termin ein Pflegetagebuch: Wobei wird geholfen, wie oft, wie lange?
  • Legen Sie Arztberichte, Medikamentenplan und Entlassungsbriefe bereit.
  • Seien Sie beim Termin dabei. Viele Pflegebedürftige stellen sich besser dar, als ihr Alltag ist.
  • Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Pflegestützpunkte und Sozialverbände beraten kostenlos.

Der Rechner bildet Modul 5 vereinfacht ab und ersetzt keine Begutachtung. Bei Kindern gelten besondere Maßstäbe, weil mit gesunden Gleichaltrigen verglichen wird.

Häufige Fragen

Ab wie vielen Punkten gibt es Pflegegrad 2?

Ab 27 gewichteten Punkten. Pflegegrad 1 beginnt bei 12,5 Punkten, Pflegegrad 3 bei 47,5, Pflegegrad 4 bei 70 und Pflegegrad 5 bei 90 Punkten.

Welches Modul zählt am meisten?

Die Selbstversorgung (Modul 4) mit 40 % der Gesamtpunkte, also Waschen, Anziehen, Essen, Trinken und Toilettengang. Essen zählt dabei dreifach, Trinken und Toilette doppelt.

Wie viel Pflegegeld gibt es 2026?

347 € bei Pflegegrad 2, 599 € bei Pflegegrad 3, 800 € bei Pflegegrad 4 und 990 € bei Pflegegrad 5 im Monat. Bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, aber den Entlastungsbetrag von 131 €.

Wie beantrage ich einen Pflegegrad?

Mit einem formlosen Antrag bei der Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung, deshalb lohnt es sich, früh zu beantragen.

Passende Rechner

Quellen: § 15 SGB XI und Anlagen 1 und 2 (Begutachtungsinstrument, Bewertungssystematik), §§ 37, 36, 45b SGB XI (Pflegegeld, Sachleistung, Entlastungsbetrag), Medizinischer Dienst Bund: Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.