🕊️ Bestattungskosten-Rechner
Was kostet eine Beerdigung? Kosten transparent berechnen
Die Kosten einer Beerdigung sind von vielen Faktoren abhängig – Bestattungsart, Grabstelle, Region und persönliche Wünsche. Dieser Rechner gibt Ihnen eine transparente Kostenübersicht als erste Orientierung, damit Sie in dieser schwierigen Zeit informierte Entscheidungen treffen können.
📊 Bestattungskosten im Überblick – Richtwerte Deutschland 2025
| Bestattungsart | Günstig | Typisch | Aufwändig | Was ist enthalten? |
|---|---|---|---|---|
| 🤍 Anonyme Feuerbestattung | 1.000 € | 1.500–2.500 € | 3.000 € | Einäscherung, Urne, Beisetzung auf Gemeinschaftsfläche, kein Grabstein |
| 🔥 Feuerbestattung (mit Grabstelle) | 3.000 € | 4.000–6.000 € | 9.000 € | Einäscherung, Urne, Grabstelle, Grabstein, einfache Trauerfeier |
| ⚰️ Erdbestattung (einfach) | 5.000 € | 7.000–10.000 € | 15.000 € | Sarg, Grabstelle, Grabstein, Trauerfeier, Grabpflege |
| ⚰️ Erdbestattung (gehoben) | 8.000 € | 12.000–18.000 € | 25.000 €+ | Hochwertiger Sarg, Familiengrabstätte, Grabmal, große Trauerfeier |
| 🌊 Seebestattung | 1.500 € | 2.500–4.000 € | 6.000 € | Einäscherung, Fahrt, Verstreuung auf See, kein Grab (gesetzlich) |
| 🌳 Waldbestattung (FriedWald etc.) | 2.000 € | 3.000–5.000 € | 7.000 € | Einäscherung, biologisch abbaubare Urne, Baumpacht für 99 Jahre |
Quellen: Bundesverband Deutscher Bestatter, Stiftung Warentest Bestattungskosten-Studie. Regionale Unterschiede erheblich – Großstädte (München, Hamburg, Berlin) ca. 20–40 % teurer.
🔍 Einzelposten: Was kostet was?
| Kostenposten | Von | Bis | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Leistungen Bestattungsunternehmen | 1.500 € | 5.000 € | Überführung, Versorgung, Organisation – ca. 1/3 der Gesamtkosten |
| Einäscherung (Krematorium) | 500 € | 1.500 € | Nur bei Feuer-/See-/Waldbestattung |
| Sarg (einfach bis hochwertig) | 800 € | 4.000 € | Preisvergleich sehr empfehlenswert |
| Urne | 100 € | 800 € | Preis stark von Material abhängig |
| Grabstelle / Friedhofsgebühren | 1.000 € | 6.000 € | Ca. 1/3 der Gesamtkosten; regional sehr verschieden |
| Beisetzungsgebühr (Friedhof) | 300 € | 1.000 € | Einmalige Gebühr der Gemeinde/des Friedhofs |
| Grabnutzungsgebühr (Laufzeit 20–30 J.) | 500 € | 5.000 € | Vorauszahlung für die Ruhezeit |
| Grabstein / Grabmal | 500 € | 5.000 € | Durchschnitt ca. 2.000 € – Steinmetzvergleich lohnt |
| Grabpflege (laufend / Dauerpflege) | 300 €/J. | 7.000 € (20 J.) | Eigenleistung spart erheblich |
| Trauerfeier / Leichenschmaus | 300 € | 4.000 € | Ca. 60 € pro Person als Richtwert |
| Blumenschmuck / Kränze | 150 € | 800 € | Trauergäste bringen oft eigene Kränze |
| Trauerredner / Pfarrer / Kirchengebühr | 200 € | 600 € | Kirchliche Bestattung kann günstiger sein |
| Traueranzeige (Zeitung) | 200 € | 800 € | Online-Anzeigen deutlich günstiger |
| Sterbeurkunden / Totenschein | 50 € | 200 € | Mehrere Ausfertigungen empfehlenswert |
Gesamtkosten über 20 Jahre: Was eine Bestattung wirklich kostet
Der einmalige Bestattungspreis ist nur ein Teil der Wahrheit. Wer ein Erdgrab wählt, zahlt über die Ruhezeit von 20–30 Jahren weitere Kosten — Grabpflege, Grabgebühren, Grabsteinsanierung. Diese Langfristbetrachtung fehlt in den meisten Kostenübersichten:
| Bestattungsart | Einmalige Kosten | Laufende Kosten (20 J.) | Gesamtkosten 20 Jahre | Besonderheit |
|---|---|---|---|---|
| Anonyme Feuerbestattung | 1.500–2.500 € | 0 € | 1.500–2.500 € | Keine Grabpflege nötig |
| Waldbestattung | 3.000–5.000 € | ~0 € (Baum inklusive) | 3.000–5.000 € | Baumpacht 99 Jahre inkludiert |
| Seebestattung | 2.500–4.000 € | 0 € | 2.500–4.000 € | Kein Grab, keine Folgekosten |
| Feuerbestattung (Urnengrab) | 4.000–6.000 € | 2.000–6.000 € (Pflege) | 6.000–12.000 € | Eigenleistung reduziert Kosten stark |
| Erdbestattung (einfach) | 7.000–10.000 € | 6.000–14.000 € (Pflege + Gebühren) | 13.000–24.000 € | Grabpflege = größter Kostentreiber |
| Erdbestattung (gehoben) | 12.000–18.000 € | 8.000–20.000 € | 20.000–38.000 € | Familiengrabstätte verlängerbar |
💡 Der versteckte Kostentreiber: Grabpflege
Eine professionelle Dauerpflege beim Friedhofsgärtner kostet 400–700 €/Jahr. Über 20 Jahre sind das 8.000–14.000 € — oft mehr als die Bestattung selbst. Eigenleistung durch Angehörige reduziert diesen Posten auf die reinen Friedhofsgebühren (100–300 €/Jahr). Das macht über 20 Jahre einen Unterschied von bis zu 8.000 €.
Regionale Preisunterschiede: Was zahlt man wo?
Bestattungskosten variieren in Deutschland erheblich — abhängig von Stadt/Land und Bundesland. Die Friedhofsgebühren sind kommunal festgesetzt, die Bestatterpreise spiegeln das lokale Lohnniveau.
| Region | Einfache Feuerbestattung | Einfache Erdbestattung | Faktor ggü. Bundesdurchschnitt |
|---|---|---|---|
| München | 5.500–8.000 € | 12.000–18.000 € | ca. +40 % |
| Hamburg / Frankfurt | 4.500–7.000 € | 10.000–15.000 € | ca. +25 % |
| Berlin | 3.500–6.000 € | 8.000–13.000 € | ca. +10 % |
| Bundesdurchschnitt | 3.000–5.000 € | 7.000–10.000 € | ± 0 % |
| Ländliche Regionen NRW/BY | 2.500–4.000 € | 6.000–9.000 € | ca. −15 % |
| Ostdeutschland (außer Berlin) | 2.000–3.500 € | 5.000–8.000 € | ca. −25 % |
Richtwerte auf Basis Stiftung Warentest Bestattervergleich und kommunaler Friedhofsgebührenordnungen. Für verbindliche Preise immer mindestens 3 lokale Angebote einholen.
Checkliste: Was wann tun nach dem Todesfall?
In den ersten Stunden und Tagen nach einem Todesfall müssen viele Entscheidungen gleichzeitig getroffen werden — oft in einer emotional schweren Situation. Diese Checkliste gibt Orientierung:
Erste 24 Stunden
✔ Arzt benachrichtigen (Totenschein ausstellen lassen — Pflicht)
✔ Bestattungsunternehmen beauftragen (Überführung, erste Schritte)
✔ Engste Angehörige und Freunde informieren
✔ Arbeitgeber des Verstorbenen benachrichtigen
✔ Bankkonten sichern (Daueraufträge prüfen, ggf. einfrieren lassen)
Erste 3 Tage
✔ Sterbeurkunde beim Standesamt beantragen (mind. 5–10 Ausfertigungen)
✔ Testament / Erbvertrag beim Nachlassgericht einreichen
✔ Krankenversicherung kündigen / umschreiben
✔ Rentenversicherung informieren (Rentenzahlung endet zum Sterbemonat)
✔ Bestattungsart und Beerdigung mit Bestatter konkret planen
Erste 2 Wochen
✔ Konten und Depots ummelden / auflösen (Erbschein nötig wenn kein Kontovollmacht)
✔ Verträge kündigen: Miete, Strom, Internet, Abonnements, Zeitungen
✔ Versicherungen informieren: Lebens-, Unfall-, Kfz-Versicherung
✔ Witwenrente / Waisengeld beantragen (Deutsche Rentenversicherung)
✔ Sterbegeldversicherung oder -vorsorgevertrag einlösen
✔ Steuerliche Angelegenheiten klären (letzte Einkommensteuererklärung)
⚠️ Achtung: Erbe ausschlagen
Wenn der Verstorbene Schulden hinterließ, kann die Erbschaft ausgeschlagen werden. Frist: 6 Wochen ab Kenntnis des Erbfalls (beim Nachlassgericht). Wichtig: Auch wer das Erbe ausschlägt, bleibt zur Bestattung verpflichtet — muss die Kosten aber nicht selbst tragen wenn kein Nachlass vorhanden (dann: Sozialamt, §74 SGB XII).
Bestattungskosten steuerlich absetzen
Zwei Möglichkeiten der steuerlichen Berücksichtigung
1. Außergewöhnliche Belastung (§33 EStG): Wenn die Bestattungskosten das Erbe übersteigen und du sie aus eigener Tasche zahlst, können sie als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt bis zu 7.500 € als angemessen an. Es gilt eine zumutbare Eigenbelastung (abhängig von Einkommen und Familienstand).
2. Erbschaftsteuer (§10 Abs. 5 ErbStG): Werden die Kosten aus dem Nachlass bezahlt, können pauschal 10.300 € ohne Einzelnachweis von der Erbschaftsteuerbemessungsgrundlage abgezogen werden. Bei höheren tatsächlichen Kosten: Belege aufbewahren und einzeln geltend machen.
Wer muss die Bestattungskosten zahlen?
| Situation | Wer zahlt? |
|---|---|
| Nachlass vorhanden | Zunächst aus dem Erbe des Verstorbenen |
| Nachlass reicht nicht | Unterhaltspflichtige Angehörige: Ehepartner, Kinder, Eltern |
| Kein Nachlass, keine zahlungsfähigen Angehörigen | Sozialamt übernimmt notwendige Mindestkosten (§74 SGB XII) |
| Erbe ausgeschlagen | Trotzdem kostentragungspflichtig (Bestattungspflicht bleibt) |
Hilfe vom Sozialamt (§74 SGB XII)
Wenn weder der Nachlass noch die Angehörigen die Bestattungskosten tragen können, übernimmt das Sozialamt die Kosten einer würdigen einfachen Bestattung. Extras wie aufwändige Grabsteine oder große Trauerfeiern werden nicht übernommen. Das Sozialamt sollte vor der Beauftragung des Bestatters kontaktiert werden — nachträgliche Erstattungen sind deutlich schwieriger durchzusetzen.
Wo kann man bei Bestattungskosten sparen?
| Kostenposten | Sparmöglichkeit | Mögliche Ersparnis |
|---|---|---|
| Bestattungsunternehmen | Mindestens 3 Angebote einholen (Stiftung Warentest empfiehlt Preisvergleich) | 500–2.000 € |
| Sarg | Einfachere Ausführung wählen — Qualität bei Einäscherung für das Ergebnis irrelevant | 500–2.000 € |
| Grabpflege | Eigenleistung statt Dauerpflege beim Friedhofsgärtner | 2.000–8.000 € (20 J.) |
| Traueranzeige | Online statt gedruckte Zeitung; nur wichtige Medien | 200–500 € |
| Trauerfeier | Kleiner Kreis; selbst organisiert statt vollständiges Catering | 500–2.000 € |
| Bestattungsform | Feuer- oder Waldbestattung statt Erdbestattung (geringere Langzeitkosten) | 5.000–15.000 € (20 J.) |
| Zeitpunkt | Nicht am Wochenende oder Feiertag bestellen — Zuschläge von 20–30 % möglich | 300–800 € |
Bestattungsvorsorge: Wie viel kostet monatliche Absicherung?
Eine Sterbegeldversicherung oder ein Bestattungsvorsorgevertrag schützt Angehörige davor, die Kosten kurzfristig aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Die monatlichen Beiträge richten sich nach Alter, Gesundheit und gewünschter Absicherungssumme:
| Einstiegsalter | Absicherung 5.000 € | Absicherung 8.000 € | Absicherung 12.000 € |
|---|---|---|---|
| 40 Jahre | ca. 15–20 €/Monat | ca. 25–32 €/Monat | ca. 38–48 €/Monat |
| 50 Jahre | ca. 22–30 €/Monat | ca. 35–48 €/Monat | ca. 53–72 €/Monat |
| 60 Jahre | ca. 35–50 €/Monat | ca. 56–80 €/Monat | ca. 84–120 €/Monat |
| 70 Jahre | ca. 60–90 €/Monat | ca. 96–144 €/Monat | ca. 144–216 €/Monat |
Richtwerte ohne Gesundheitsprüfung. Mit Gesundheitsprüfung meist 15–30 % günstiger. Alternative: Bestattungsvorsorgevertrag direkt beim Bestatter — Betrag wird treuhänderisch angelegt und ist insolvenzgeschützt.
Häufige Fragen zu Bestattungskosten
In Deutschland besteht gesetzliche Bestattungspflicht. Je nach Bundesland muss die Bestattung innerhalb von 4–10 Tagen nach dem Tod stattfinden. Den Totenschein muss ein Arzt sofort ausstellen, die Sterbeurkunde wird beim Standesamt beantragt (Werktage, meist 1–2 Tage Bearbeitungszeit). Liegt der Verstorbene in der Leichenhalle des Friedhofs, bleibt etwas mehr Zeit für die Planung. Das Bestattungsunternehmen übernimmt in der Regel die Koordination aller Fristen.
Ja — und es ist eine wichtige Entlastung für Angehörige. Ein Bestattungsvorsorgevertrag legt deine Wünsche verbindlich fest (Bestattungsart, Sarg, Feierlichkeiten) und sichert die Finanzierung treuhänderisch. Alternativ: eine Sterbegeldversicherung. Wichtig: den Ort aufschreiben wo das Dokument liegt — Angehörige müssen es im Todesfall schnell finden. Eine Patientenverfügung sollte separat aufbewahrt und beim Hausarzt hinterlegt werden.
Nein. In Deutschland gilt Friedhofszwang — die Asche muss auf einem zugelassenen Friedhof, im Meer (Seebestattung) oder in einem zugelassenen Naturbestattungswald beigesetzt werden. Das Verstreuen in privaten Gärten oder Wäldern ist nicht erlaubt. Ausnahme: Einzelne Bundesländer erlauben Ruheforste und Friedwälder als Alternative. Im europäischen Ausland (z.B. Niederlande, Schweiz) sind die Regeln teils lockerer — eine grenzüberschreitende Überführung der Urne ist aber rechtlich komplex.
Nein — das gesetzliche Sterbegeld wurde 2004 abgeschafft. Seither gibt es von der GKV keinen Zuschuss zu Bestattungskosten mehr. Einige private Krankenkassen und Zusatzversicherungen bieten noch ein Sterbegeld an — das steht im Vertrag. Wer Mitglied einer Sterbekasse oder eines Bestattungsvereins ist (vor allem in Bayern und Baden-Württemberg verbreitet), erhält dort eine Auszahlung. Hinterbliebene können außerdem Witwen-/Witwerrente und Waisengeld bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Das Sozialamt übernimmt nach §74 SGB XII die Kosten einer würdigen einfachen Bestattung, wenn weder Nachlass noch Angehörige zahlungsfähig sind. Es wird die kostengünstigste würdige Bestattungsform organisiert — in der Regel eine anonyme Feuerbestattung. Wichtig: Das Sozialamt muss vor der Beauftragung eines Bestatters kontaktiert werden. Wer erst nach der Bestattung um Erstattung bittet, erhält meist weniger oder gar nichts. Das zuständige Sozialamt ist das des letzten Wohnorts des Verstorbenen.
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Quellen und Rechtsstand: Bundesverband Deutscher Bestatter e.V.; Stiftung Warentest Bestattervergleich; §74 SGB XII (Übernahme der Bestattungskosten); §33 EStG (Außergewöhnliche Belastungen); §10 Abs. 5 ErbStG (Erbschaftsteuer); Deutsche Rentenversicherung (Witwen-/Witwerrente). Alle Kostenangaben sind Richtwerte — für verbindliche Preise immer mehrere lokale Angebote einholen. Stand: 2025.
Vertrauen Sie unserer Expertise
Daniel Niedermayer
Geschäftsführer
Zuletzt geprüft am: 21. Januar 2026
Quellen & Datenbasis
- Bundesverband Deutscher Bestatter – Kostenübersicht und Bestattungsformen
- seguralife.de – Detaillierte Kostenübersicht Bestattungen Deutschland
- §33 EStG – Außergewöhnliche Belastungen (steuerliche Absetzbarkeit)
- §10 Abs. 5 ErbStG – Erbschaftsteuer-Pauschale 10.300 €
- §74 SGB XII – Übernahme der Bestattungskosten durch Sozialamt
Methodik & Hinweise
Kostenwerte basieren auf Marktdaten des Bundesverbands Deutscher Bestatter, seguralife.de und todesfall-checkliste.de. Regionsfaktoren: ländlich 0,85 / Mittelstadt 1,0 / Großstadt 1,2 / Top-Städte 1,4. Alle Werte sind Richtwerte – tatsächliche Kosten können erheblich abweichen.
Mehr zur MethodikAlle Angaben sind Richtwerte ohne Gewähr. Für einen verbindlichen Kostenvoranschlag wenden Sie sich an ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens.


