Renteneintrittsalter-Rechner: Wann kann ich in Rente gehen?
Wann erreiche ich die Regelaltersgrenze, und ab wann kann ich früher in Rente gehen? Der Rechner ermittelt aus Ihrem Geburtsdatum den genauen Rentenbeginn für alle Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung: Regelaltersrente, Rente für langjährig Versicherte ab 63 mit Abschlag, Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Jahren und Rente für schwerbehinderte Menschen, jeweils mit dem Abschlag in Prozent.
Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.
| Rentenart | Ab Alter | Rentenbeginn | Abschlag |
|---|
Die Altersrenten im Überblick
| Rente | Voraussetzung | Ab Jahrgang 1964 |
|---|---|---|
| Regelaltersrente | 5 Jahre Wartezeit | 67 Jahre, ohne Abschlag |
| Langjährig Versicherte | 35 Jahre Wartezeit | ab 63 mit 0,3 % Abschlag je Monat (bis 14,4 %), ohne Abschlag mit 67 |
| Besonders langjährig Versicherte | 45 Jahre Wartezeit | 65 Jahre, ohne Abschlag; früher nicht möglich |
| Schwerbehinderte Menschen | 35 Jahre Wartezeit, GdB ab 50 | ab 62 mit Abschlag (bis 10,8 %), ohne Abschlag mit 65 |
Für ältere Jahrgänge steigen die Altersgrenzen stufenweise an: Die Regelaltersgrenze erhöht sich vom Jahrgang 1947 bis 1958 um je einen Monat pro Jahrgang auf 66 Jahre und danach um je zwei Monate bis 67 Jahre für alle ab 1964 Geborenen. Die „Rente mit 63“ für besonders langjährig Versicherte gilt daher heute nur noch mit Anhebung: Jahrgang 1960 kann mit 64 Jahren und 4 Monaten abschlagsfrei gehen.
So wird der Rentenbeginn bestimmt
Eine Altersrente beginnt am Ersten des Monats, der auf das Erreichen der Altersgrenze folgt. Rechtlich erreicht man ein Lebensalter mit Ablauf des Tages vor dem Geburtstag. Wer am 1. eines Monats Geburtstag hat, kann deshalb schon in diesem Monat in Rente gehen.
Was zählt zur Wartezeit von 35 und 45 Jahren?
Für die 35 Jahre zählen alle rentenrechtlichen Zeiten, auch Kindererziehung, Schule ab 17 und Arbeitslosigkeit. Für die 45 Jahre zählen vor allem Pflichtbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr, Pflege und Bezug von Arbeitslosengeld I, nicht aber Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn (außer bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe) und Bürgergeld. Ihre Zeiten finden Sie im Versicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung.
Abschläge sind dauerhaft
Ein Abschlag von 0,3 % pro Monat vorzeitigen Rentenbeginns gilt lebenslang, auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer vier Jahre früher geht, hat 14,4 % weniger Rente. Abschläge lassen sich durch Ausgleichszahlungen ab 50 Jahren ganz oder teilweise vermeiden. Seit 2023 dürfen Rentner unbegrenzt hinzuverdienen.
Häufige Fragen
Wann kann ich mit Jahrgang 1966 in Rente gehen?
Regulär mit 67, also für am 15. Mai 1966 Geborene ab 1. Juni 2033. Mit 35 Versicherungsjahren ist ein Rentenbeginn ab 63 möglich, mit 14,4 % Abschlag; mit 45 Jahren ab 65 ohne Abschlag.
Gibt es die Rente mit 63 noch?
Nur noch mit Abschlag für langjährig Versicherte. Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren beginnt für Jahrgang 1964 und jünger erst mit 65.
Wie hoch ist der Abschlag bei früherem Rentenbeginn?
0,3 % für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze bzw. vor der abschlagsfreien Altersgrenze, höchstens 14,4 % (bei Schwerbehinderung 10,8 %). Der Abschlag bleibt lebenslang.
Wann beginnt die Rente genau?
Am Ersten des Monats nach Erreichen der Altersgrenze. Bei Geburtstag am Monatsersten bereits am Ersten des Geburtsmonats.