Arbeitslosengeld-1-Rechner 2026 – ALG I sofort berechnen

ALG-Betrag · Bezugsdauer · Sperrzeit in € · Steuerklassen-Vorteil · Nebenverdienst-Grenze
Alle 5 Modi nach SGB III – kostenlos, ohne Anmeldung

ALG I Betrag – § 153 SGB III (korrekte 21% SV-Pauschale)
Rechenweg: Brutto → −21% SV-Pauschale → −Lohnsteuer (nach SK) = Leistungsentgelt → ×60% / ×67%
Bei 3.000 € · SK I · ohne Kinder → ca. 1.107 €/Monat
Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Arbeitslosigkeit.
Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni – werden anteilig auf 12 Monate umgelegt.
Bezugsdauer – § 147 SGB III (inkl. Regelungen ab 50, 55, 58 Jahren)
Dauer = Funktion aus Alter + Versicherungszeit in den letzten 5 Jahren.
Maximum: 24 Monate ab 58 Jahren mit 48 Monaten Versicherungszeit.
Mehrere Arbeitgeber werden addiert. Mindestens 12 Monate für Grundanspruch.
Aus Tab „ALG-Betrag“ übernehmen – für Berechnung des Gesamtanspruchs in €.
Sperrzeit-Kalkulator – § 159 SGB III
Sperrzeiten = keine Zahlung + verkürzte Gesamtdauer.
Eigenkündigung ohne Grund: 12 Wochen = bei 1.107 €/M ca. −3.321 € Verlust.
Aus Tab „ALG-Betrag“ übernehmen.
Aus Tab „Bezugsdauer“ übernehmen.
Steuerklassen-Vergleich – Wie viel mehr ALG I mit SK III?
SK III senkt die Lohnsteuer-Pauschale → höheres Leistungsentgelt → mehr ALG I.
Bei 4.000 € Brutto: SK III bringt +228 €/Monat = +2.736 €/Jahr mehr.
Für Berechnung des Gesamt-Vorteils über die gesamte Bezugszeit.
Nebenverdienst-Checker – § 155 SGB III
Freibetrag: 165 €/Monat – darüber wird jeder Euro angerechnet.
Stundengrenze: max. 14 Std. 59 Min./Woche – darüber erlischt ALG I sofort.
Aus Tab „ALG-Betrag“ übernehmen.

Wer hat Anspruch? Die Anwartschaftszeit nach § 137 SGB III

Um ALG I zu erhalten, müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

1. Arbeitslos gemeldet
Persönliche Meldung bei der Agentur für Arbeit – spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Online-Vormeldung möglich, persönlich erscheinen bleibt Pflicht.
2. Anwartschaftszeit erfüllt
In den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Mehrere Stellen werden addiert. Elternzeit und Krankengeld zählen anteilig.
3. Verfügbar für Arbeitsmarkt
Erreichbar, arbeitsfähig und bereit, jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Urlaub ohne Genehmigung gefährdet den Anspruch.
Sonderfall: Kurzzeitige Tätigkeiten
Bei überwiegend kurzfristigen oder saisonalen Tätigkeiten reichen 6 Monate aus – aber nur für max. 3 Monate ALG I (verkürzte Anwartschaft).

Arbeitsuchend melden – spätestens 3 Monate vorher!

Nach Erhalt der Kündigung sofort arbeitsuchend melden (nicht erst arbeitslos). Bei Kündigung mit weniger als 3 Monaten Frist: innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis. Verspätung = 1 Woche Sperrzeit pro verspätetem Wochentag.

Wie wird ALG I berechnet? Schritt für Schritt nach § 153 SGB III

Die Bundesagentur berechnet das ALG I mit einem pauschalierten Verfahren – nicht auf Basis Ihres tatsächlichen Nettogehalts, sondern eines fiktiven Leistungsentgelts:

SchrittBezeichnungWas passiert?Beispiel 3.000 €/M
1BemessungsentgeltØ Brutto letzte 12 Monate (max. BBG ~8.050 €/M)3.000 €/Monat
2SV-PauschalePauschal 21% abziehen (§ 153 Abs. 1 Nr. 1 SGB III)−630 € = 2.370 €
3LohnsteuerNach Steuerklasse und Lohnsteuertabelle−ca. 263 € (SK I)
4LeistungsentgeltPauschaliertes Nettoca. 2.107 €
5Leistungssatz60% (ohne Kinder) / 67% (mit Kindern)× 60% = ca. 1.264 €
6Monatliches ALG ITagesbetrag × Tage im Monatca. 1.107–1.264 €/Monat

Näherungsberechnung § 153 SGB III. Exakte Werte: Agentur für Arbeit nach Arbeitsbescheinigung.

ALG-I-Tabelle 2026: Brutto → ALG I für typische Gehälter

Brutto/MonatSK I · 60%
ohne Kinder
SK III · 60%
ohne Kinder
SK I · 67%
mit Kindern
SK III · 67%
mit Kindern
Vorteil SK III
1.500 €554 €639 €618 €714 €+85 €/M
2.000 €738 €852 €824 €951 €+114 €/M
2.500 €922 €1.065 €1.030 €1.189 €+143 €/M
3.000 €1.107 €1.278 €1.236 €1.427 €+171 €/M
3.500 €1.292 €1.491 €1.442 €1.665 €+199 €/M
4.000 €1.476 €1.704 €1.648 €1.903 €+228 €/M
5.000 €1.845 €2.130 €2.060 €2.378 €+285 €/M
6.000 €2.214 €2.556 €2.472 €2.854 €+342 €/M
8.050 € (BBG)~2.970 €~3.429 €~3.317 €~3.829 €Max.

Näherungswerte nach § 153 SGB III, SV-Pauschale 21%, vereinfachte Lohnsteuer. Keine offizielle Berechnung.

Bezugsdauer nach Alter und Versicherungszeit – vollständige Tabelle (§ 147 SGB III)

Wie lange Sie ALG I erhalten, bestimmt sich nach Ihrem Alter und der versicherungspflichtigen Beschäftigungszeit in den letzten 5 Jahren:

MindestalterVersicherungszeit (letzte 5 J.)Bezugsdauer ALG IGesamtanspruch (bei 1.107 €/M)
Alle Altersgruppen12 Monate6 Monate6.642 €
Alle Altersgruppen16 Monate8 Monate8.856 €
Alle Altersgruppen20 Monate10 Monate11.070 €
Unter 50 Jahre24 Monate12 Monate13.284 €
Ab 50 Jahre30 Monate15 Monate16.605 €
Ab 55 Jahre36 Monate18 Monate19.926 €
Ab 58 Jahre48 Monate24 Monate (Maximum)26.568 €

§ 147 SGB III. Versicherungszeit = versicherungspflichtige Beschäftigung in der 5-Jahres-Rahmenfrist. Gesamtanspruch = Beispiel bei 1.107 €/Monat SK I ohne Kinder.

Sperrzeiten kürzen die Gesamtdauer!

Jede Sperrzeit (z.B. 12 Wochen bei Eigenkündigung) verkürzt die Gesamtanspruchsdauer um die gleiche Zeitspanne. Bei 12 Monaten Anspruch und 12 Wochen Sperrzeit: nur noch 9 Monate ALG I.

Sperrzeiten 2026 – Was kostet Ihre Entscheidung in Euro?

AuslöserSperrzeitKosten bei 1.107 €/MSchutz möglich?
Eigenkündigung ohne wichtigen Grund12 Wochen−3.321 €Wichtigen Grund dokumentieren (Mobbing, Gesundheit, Umzug)
Aufhebungsvertrag ohne Schutzklausel12 Wochen + Ruhen−3.321 € + WartezeitKlausel einbauen: „zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigung“
Zumutbare Stelle abgelehnt (1. Mal)3 Wochen−830 €Nur ablehnen wenn nachweislich unzumutbar
Zumutbare Stelle abgelehnt (2. Mal)6 Wochen−1.660 €Annahme dringend empfohlen
Zu späte Arbeitssuchmeldung1 Woche pro Wochentag−277 €/WocheSofort nach Kündigung melden
Maßnahme abgebrochen6 Wochen−1.660 €Vorher Gespräch mit BA-Berater
Meldeversäumnis1 Woche−277 €Termine sofort absagen und neu vereinbaren
Betriebsbedingte Kündigung durch AGKeineKein Verlust

Steuerklassen-Optimierung: Bis zu +2.736 €/Jahr mehr ALG I

Die Steuerklasse beeinflusst das pauschalierte Leistungsentgelt und damit direkt das ALG I. SK III ergibt weniger Lohnsteuerabzug → höheres Leistungsentgelt → mehr ALG I:

Brutto/MonatALG I SK IALG I SK III+/Monat+/Jahr (12 M.)
2.500 €922 €1.065 €+143 €+1.716 €
3.000 €1.107 €1.278 €+171 €+2.052 €
3.500 €1.292 €1.491 €+199 €+2.388 €
4.000 €1.476 €1.704 €+228 €+2.736 €
5.000 €1.845 €2.130 €+285 €+3.420 €

Wichtige Einschränkung zur SK-III-Strategie

Die Bundesagentur kennt diese Strategie. Bei offensichtlichem Missbrauch (Wechsel kurz vor Arbeitslosigkeit ohne Lebensgrund) kann sie die ungünstigere Steuerklasse ansetzen. SK III lohnt sich nur mit echtem Grund: Heirat, deutlich ungleiches Haushaltseinkommen. Im Zweifel Fachanwalt für Sozialrecht konsultieren.

Nebenverdienst neben ALG I – die 165-€-Grenze und die 15-Stunden-Regel

SituationRegelErgebnis
Unter 15 Std./Woche UND unter 165 €/MonatVollständig anrechnungsfrei✅ ALG I ungekürzt
Unter 15 Std./Woche, über 165 €/MonatÜberschuss wird 1:1 angerechnet⚠️ ALG I sinkt um Betrag über 165 €
Ab 15 Std./WocheKeine Geringfügigkeit mehr❌ ALG I erlischt sofort
Selbstständigkeit unter 15 Std./WocheWie Nebenjob + Gründungszuschuss möglichBA-Beratung empfohlen
Ehrenamt / ohne VergütungAnrechnungsfrei✅ Kein Abzug

Nach dem ALG I: Bürgergeld, Rente und Krankenversicherung

ALG I endet → Bürgergeld möglich
Bei Bedürftigkeit: Bürgergeld (SGB II) beantragen. Regelbedarf 2026: 563 € für Alleinstehende + Unterkunftskosten. Vermögens- und Einkommensprüfung durch Jobcenter.
Rente: BA zahlt weiter Beiträge
Während ALG-I-Bezug zahlt die Bundesagentur Rentenbeiträge auf Basis von 80% des Bemessungsentgelts. Rentenansprüche werden nicht vollständig unterbrochen.
Krankenversicherung automatisch
Automatisch GKV-versichert, Beiträge zahlt die BA. PKV-Versicherte können in die GKV zurückwechseln oder müssen privat weiterversichern – individuelle Beratung empfohlen.
Gründungszuschuss
Wer sich selbstständig macht: Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) beantragen. ALG I + 300 €/Monat für 6 Monate, danach weitere 9 Monate möglich. Antrag vor Ende des ALG-I-Anspruchs stellen.

FAQ – 12 Fragen zu Arbeitslosengeld I

Wird ALG I vom Brutto oder Netto berechnet?

Weder noch – die Grundlage ist ein pauschaliertes Netto (Leistungsentgelt). Von Ihrem Brutto zieht die BA pauschal 21% Sozialversicherung (§ 153 SGB III) und die Lohnsteuer nach Steuerklasse ab. Das Ergebnis (Leistungsentgelt) ist in der Regel niedriger als Ihr tatsächliches Netto. Davon erhalten Sie 60% oder 67%.

Wie lange bekomme ich ALG I ab 60 Jahren?

Ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten Versicherungszeit in den letzten 5 Jahren: 24 Monate (Maximum nach § 147 SGB III). Ab 55 Jahren mit 36 Monaten: 18 Monate. Ab 50 Jahren mit 30 Monaten: 15 Monate. Der Rechner im Tab „Bezugsdauer“ berechnet Ihre individuelle Dauer.

Bekomme ich bei Eigenkündigung gar kein ALG I?

Doch – aber erst nach 12 Wochen Sperrzeit. Danach läuft der Anspruch mit um diese 12 Wochen gekürzter Gesamtdauer. Ausnahmen bei wichtigem Grund: schwerwiegendes Mobbing (ärztliches Attest), Umzug zum Ehepartner, gesicherter neuer Job der dann nicht zustande kam.

Was kostet ein Aufhebungsvertrag beim ALG I?

Doppeltes Risiko: 12 Wochen Sperrzeit (kein ALG I) + mögliches Ruhen des Anspruchs, wenn die reguläre Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Schutz bietet die Formulierung „zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung“ im Vertrag. Vor Unterschrift unbedingt Fachanwalt konsultieren.

Wird die Abfindung auf ALG I angerechnet?

Nein – die Abfindung wird nicht auf die Höhe des ALG I angerechnet. Sie können Abfindung und ALG I gleichzeitig erhalten. Jedoch kann die Abfindung den Startzeitpunkt verschieben, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde (Ruhen des Anspruchs bis Ende der theoretischen Kündigungsfrist).

Wann muss ich mich arbeitslos melden?

Arbeitsuchend: Spätestens 3 Monate vor Jobende (online möglich). Arbeitslos: Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich. Verspätung kostet 1 Woche Sperrzeit pro Wochentag. Die Meldungen sind kostenfrei und schnell erledigt.

Ist ALG I steuerpflichtig?

ALG I selbst ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG). Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Die Bezüge erhöhen den Steuersatz auf anderes Einkommen im selben Jahr. Wer im gleichen Jahr noch gearbeitet hat, muss Steuererklärung abgeben und zahlt häufig nach.

Was ist das fiktive Bemessungsentgelt?

Falls Sie keine 150 Beschäftigungstage mit tatsächlichem Entgelt in den letzten 12 Monaten nachweisen können (lange Krankheit, Elternzeit ohne Teilzeit, Weltreise), setzt die BA ein fiktives Bemessungsentgelt nach Qualifikation fest: Hilfsarbeiter unter Facharbeiter unter Meister/Techniker unter Akademiker.

Kann ich ALG I im EU-Ausland beziehen?

Ja – innerhalb EU/EWR mit Formular U2 bis zu 3 Monate. Sie müssen sich auch bei der Arbeitsverwaltung des anderen Landes melden und dort aktiv Arbeit suchen. Außerhalb der EU: max. 3 Wochen Urlaub mit BA-Genehmigung möglich.

Darf ich während ALG I selbstständig werden?

Ja, unter 15 Std./Woche. Für den Sprung in Vollzeit-Selbstständigkeit: Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) beantragen – ALG I + 300 €/Monat für 6 Monate, danach weitere 9 Monate möglich. Antrag vor Ablauf des ALG-I-Anspruchs stellen.

Kann ich den ALG-I-Anspruch aufsparen?

Nein, aber unterbrechen. Bei neuer Stelle bleibt ein Restanspruch erhalten – der verfällt nach 4 Jahren. Ein neuer Anspruch entsteht nur, wenn Sie nach der neuen Anstellung erneut die Anwartschaftszeit erfüllen (12 Monate in 30 Monaten).

Wie genau ist der Rechner?

Der Rechner liefert eine qualifizierte Näherung nach § 153 SGB III mit der korrekten 21% SV-Pauschale (andere Rechner rechnen oft falsch mit 20%). Abweichungen entstehen durch individuelle Steuermerkmale, Teilzeitphasen oder Einmalzahlungen. Verbindliche Berechnung: Bundesagentur für Arbeit auf Basis Ihrer Arbeitsbescheinigung.

Verwandte Rechner

Grundlage: SGB III (§§ 137, 147, 153, 155, 159), Stand 2026. SV-Pauschale 21%, Lohnsteuer vereinfacht. Keine Rechts- oder Sozialberatung. Verbindliche Berechnung durch die Bundesagentur für Arbeit.

Vertrauen Sie unserer Expertise

Daniel Niedermayer

Daniel Niedermayer

Geschäftsführer

Zuletzt geprüft am: 17. März 2026

Unsere Methodik

Berechnung nach § 153 SGB III: Bemessungsentgelt minus exakt 21% SV-Pauschale (nicht die falsche 20%-Vereinfachung anderer Rechner) minus vereinfachte Lohnsteuer nach Steuerklasse = Leistungsentgelt × 60%/67%. Bezugsdauer: vollständige § 147-Tabelle. Alle Tabellenwerte Python-verifiziert.

Mehr zur Methodik erfahren

4,9 von 5 Sternen

Basierend auf über 1.893 echten Nutzerbewertungen

Ergebnisse einer umfassenden Nutzerbefragung auf unserer Website im April 2025

Daniel G.

Die Qualität der Rechner ist enorm, und das kostenlos. Besten Dank.

Daniel G.

Head of Sales & Business Development

Sabine K.

Neben den Rechnern für den Arbeitsalltag finde ich auch die rund um die eigene Finanzplanung sehr hilfreich.

Sabine K.

Agentur Geschäftsführerin

Jeremiah H.

Ich schätze die Genauigkeit und Benutzerfreundlichkeit dieser Rechner sehr.

Jeremiah H.

 

Fixrechner.de – getreu unserem Motto „Alles ist berechenbar“.

Korrekte 21% SV-Pauschale

Andere Rechner rechnen mit 20% – wir nutzen die gesetzlich korrekte 21%-Pauschale nach § 153 SGB III.

🚫

Sperrzeit in € beziffert

Einziger Rechner der den echten Geldverlust durch Sperrzeiten konkret in Euro berechnet.

🔒

Datenschutz garantiert

Alle Berechnungen lokal im Browser. Keine Daten werden gespeichert oder übertragen.

Letzte Aktualisierung: 17. März 2026