Arbeitslosengeld-1-Rechner 2026 – ALG I sofort berechnen
ALG-Betrag · Bezugsdauer · Sperrzeit in € · Steuerklassen-Vorteil · Nebenverdienst-Grenze
Alle 5 Modi nach SGB III – kostenlos, ohne Anmeldung
Bei 3.000 € · SK I · ohne Kinder → ca. 1.107 €/Monat
Maximum: 24 Monate ab 58 Jahren mit 48 Monaten Versicherungszeit.
Eigenkündigung ohne Grund: 12 Wochen = bei 1.107 €/M ca. −3.321 € Verlust.
Bei 4.000 € Brutto: SK III bringt +228 €/Monat = +2.736 €/Jahr mehr.
Stundengrenze: max. 14 Std. 59 Min./Woche – darüber erlischt ALG I sofort.
Wer hat Anspruch? Die Anwartschaftszeit nach § 137 SGB III
Um ALG I zu erhalten, müssen drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:
Arbeitsuchend melden – spätestens 3 Monate vorher!
Nach Erhalt der Kündigung sofort arbeitsuchend melden (nicht erst arbeitslos). Bei Kündigung mit weniger als 3 Monaten Frist: innerhalb von 3 Tagen nach Kenntnis. Verspätung = 1 Woche Sperrzeit pro verspätetem Wochentag.
Wie wird ALG I berechnet? Schritt für Schritt nach § 153 SGB III
Die Bundesagentur berechnet das ALG I mit einem pauschalierten Verfahren – nicht auf Basis Ihres tatsächlichen Nettogehalts, sondern eines fiktiven Leistungsentgelts:
| Schritt | Bezeichnung | Was passiert? | Beispiel 3.000 €/M |
|---|---|---|---|
| 1 | Bemessungsentgelt | Ø Brutto letzte 12 Monate (max. BBG ~8.050 €/M) | 3.000 €/Monat |
| 2 | SV-Pauschale | Pauschal 21% abziehen (§ 153 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) | −630 € = 2.370 € |
| 3 | Lohnsteuer | Nach Steuerklasse und Lohnsteuertabelle | −ca. 263 € (SK I) |
| 4 | Leistungsentgelt | Pauschaliertes Netto | ca. 2.107 € |
| 5 | Leistungssatz | 60% (ohne Kinder) / 67% (mit Kindern) | × 60% = ca. 1.264 € |
| 6 | Monatliches ALG I | Tagesbetrag × Tage im Monat | ca. 1.107–1.264 €/Monat |
Näherungsberechnung § 153 SGB III. Exakte Werte: Agentur für Arbeit nach Arbeitsbescheinigung.
ALG-I-Tabelle 2026: Brutto → ALG I für typische Gehälter
| Brutto/Monat | SK I · 60% ohne Kinder | SK III · 60% ohne Kinder | SK I · 67% mit Kindern | SK III · 67% mit Kindern | Vorteil SK III |
|---|---|---|---|---|---|
| 1.500 € | 554 € | 639 € | 618 € | 714 € | +85 €/M |
| 2.000 € | 738 € | 852 € | 824 € | 951 € | +114 €/M |
| 2.500 € | 922 € | 1.065 € | 1.030 € | 1.189 € | +143 €/M |
| 3.000 € | 1.107 € | 1.278 € | 1.236 € | 1.427 € | +171 €/M |
| 3.500 € | 1.292 € | 1.491 € | 1.442 € | 1.665 € | +199 €/M |
| 4.000 € | 1.476 € | 1.704 € | 1.648 € | 1.903 € | +228 €/M |
| 5.000 € | 1.845 € | 2.130 € | 2.060 € | 2.378 € | +285 €/M |
| 6.000 € | 2.214 € | 2.556 € | 2.472 € | 2.854 € | +342 €/M |
| 8.050 € (BBG) | ~2.970 € | ~3.429 € | ~3.317 € | ~3.829 € | Max. |
Näherungswerte nach § 153 SGB III, SV-Pauschale 21%, vereinfachte Lohnsteuer. Keine offizielle Berechnung.
Bezugsdauer nach Alter und Versicherungszeit – vollständige Tabelle (§ 147 SGB III)
Wie lange Sie ALG I erhalten, bestimmt sich nach Ihrem Alter und der versicherungspflichtigen Beschäftigungszeit in den letzten 5 Jahren:
| Mindestalter | Versicherungszeit (letzte 5 J.) | Bezugsdauer ALG I | Gesamtanspruch (bei 1.107 €/M) |
|---|---|---|---|
| Alle Altersgruppen | 12 Monate | 6 Monate | 6.642 € |
| Alle Altersgruppen | 16 Monate | 8 Monate | 8.856 € |
| Alle Altersgruppen | 20 Monate | 10 Monate | 11.070 € |
| Unter 50 Jahre | 24 Monate | 12 Monate | 13.284 € |
| Ab 50 Jahre | 30 Monate | 15 Monate | 16.605 € |
| Ab 55 Jahre | 36 Monate | 18 Monate | 19.926 € |
| Ab 58 Jahre | 48 Monate | 24 Monate (Maximum) | 26.568 € |
§ 147 SGB III. Versicherungszeit = versicherungspflichtige Beschäftigung in der 5-Jahres-Rahmenfrist. Gesamtanspruch = Beispiel bei 1.107 €/Monat SK I ohne Kinder.
Sperrzeiten kürzen die Gesamtdauer!
Jede Sperrzeit (z.B. 12 Wochen bei Eigenkündigung) verkürzt die Gesamtanspruchsdauer um die gleiche Zeitspanne. Bei 12 Monaten Anspruch und 12 Wochen Sperrzeit: nur noch 9 Monate ALG I.
Sperrzeiten 2026 – Was kostet Ihre Entscheidung in Euro?
| Auslöser | Sperrzeit | Kosten bei 1.107 €/M | Schutz möglich? |
|---|---|---|---|
| Eigenkündigung ohne wichtigen Grund | 12 Wochen | −3.321 € | Wichtigen Grund dokumentieren (Mobbing, Gesundheit, Umzug) |
| Aufhebungsvertrag ohne Schutzklausel | 12 Wochen + Ruhen | −3.321 € + Wartezeit | Klausel einbauen: „zur Vermeidung betriebsbedingter Kündigung“ |
| Zumutbare Stelle abgelehnt (1. Mal) | 3 Wochen | −830 € | Nur ablehnen wenn nachweislich unzumutbar |
| Zumutbare Stelle abgelehnt (2. Mal) | 6 Wochen | −1.660 € | Annahme dringend empfohlen |
| Zu späte Arbeitssuchmeldung | 1 Woche pro Wochentag | −277 €/Woche | Sofort nach Kündigung melden |
| Maßnahme abgebrochen | 6 Wochen | −1.660 € | Vorher Gespräch mit BA-Berater |
| Meldeversäumnis | 1 Woche | −277 € | Termine sofort absagen und neu vereinbaren |
| Betriebsbedingte Kündigung durch AG | Keine | Kein Verlust | – |
Steuerklassen-Optimierung: Bis zu +2.736 €/Jahr mehr ALG I
Die Steuerklasse beeinflusst das pauschalierte Leistungsentgelt und damit direkt das ALG I. SK III ergibt weniger Lohnsteuerabzug → höheres Leistungsentgelt → mehr ALG I:
| Brutto/Monat | ALG I SK I | ALG I SK III | +/Monat | +/Jahr (12 M.) |
|---|---|---|---|---|
| 2.500 € | 922 € | 1.065 € | +143 € | +1.716 € |
| 3.000 € | 1.107 € | 1.278 € | +171 € | +2.052 € |
| 3.500 € | 1.292 € | 1.491 € | +199 € | +2.388 € |
| 4.000 € | 1.476 € | 1.704 € | +228 € | +2.736 € |
| 5.000 € | 1.845 € | 2.130 € | +285 € | +3.420 € |
Wichtige Einschränkung zur SK-III-Strategie
Die Bundesagentur kennt diese Strategie. Bei offensichtlichem Missbrauch (Wechsel kurz vor Arbeitslosigkeit ohne Lebensgrund) kann sie die ungünstigere Steuerklasse ansetzen. SK III lohnt sich nur mit echtem Grund: Heirat, deutlich ungleiches Haushaltseinkommen. Im Zweifel Fachanwalt für Sozialrecht konsultieren.
Nebenverdienst neben ALG I – die 165-€-Grenze und die 15-Stunden-Regel
| Situation | Regel | Ergebnis |
|---|---|---|
| Unter 15 Std./Woche UND unter 165 €/Monat | Vollständig anrechnungsfrei | ✅ ALG I ungekürzt |
| Unter 15 Std./Woche, über 165 €/Monat | Überschuss wird 1:1 angerechnet | ⚠️ ALG I sinkt um Betrag über 165 € |
| Ab 15 Std./Woche | Keine Geringfügigkeit mehr | ❌ ALG I erlischt sofort |
| Selbstständigkeit unter 15 Std./Woche | Wie Nebenjob + Gründungszuschuss möglich | BA-Beratung empfohlen |
| Ehrenamt / ohne Vergütung | Anrechnungsfrei | ✅ Kein Abzug |
Nach dem ALG I: Bürgergeld, Rente und Krankenversicherung
FAQ – 12 Fragen zu Arbeitslosengeld I
Wird ALG I vom Brutto oder Netto berechnet?
Weder noch – die Grundlage ist ein pauschaliertes Netto (Leistungsentgelt). Von Ihrem Brutto zieht die BA pauschal 21% Sozialversicherung (§ 153 SGB III) und die Lohnsteuer nach Steuerklasse ab. Das Ergebnis (Leistungsentgelt) ist in der Regel niedriger als Ihr tatsächliches Netto. Davon erhalten Sie 60% oder 67%.
Wie lange bekomme ich ALG I ab 60 Jahren?
Ab 58 Jahren mit mindestens 48 Monaten Versicherungszeit in den letzten 5 Jahren: 24 Monate (Maximum nach § 147 SGB III). Ab 55 Jahren mit 36 Monaten: 18 Monate. Ab 50 Jahren mit 30 Monaten: 15 Monate. Der Rechner im Tab „Bezugsdauer“ berechnet Ihre individuelle Dauer.
Bekomme ich bei Eigenkündigung gar kein ALG I?
Doch – aber erst nach 12 Wochen Sperrzeit. Danach läuft der Anspruch mit um diese 12 Wochen gekürzter Gesamtdauer. Ausnahmen bei wichtigem Grund: schwerwiegendes Mobbing (ärztliches Attest), Umzug zum Ehepartner, gesicherter neuer Job der dann nicht zustande kam.
Was kostet ein Aufhebungsvertrag beim ALG I?
Doppeltes Risiko: 12 Wochen Sperrzeit (kein ALG I) + mögliches Ruhen des Anspruchs, wenn die reguläre Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Schutz bietet die Formulierung „zur Vermeidung einer betriebsbedingten Kündigung“ im Vertrag. Vor Unterschrift unbedingt Fachanwalt konsultieren.
Wird die Abfindung auf ALG I angerechnet?
Nein – die Abfindung wird nicht auf die Höhe des ALG I angerechnet. Sie können Abfindung und ALG I gleichzeitig erhalten. Jedoch kann die Abfindung den Startzeitpunkt verschieben, wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde (Ruhen des Anspruchs bis Ende der theoretischen Kündigungsfrist).
Wann muss ich mich arbeitslos melden?
Arbeitsuchend: Spätestens 3 Monate vor Jobende (online möglich). Arbeitslos: Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit persönlich. Verspätung kostet 1 Woche Sperrzeit pro Wochentag. Die Meldungen sind kostenfrei und schnell erledigt.
Ist ALG I steuerpflichtig?
ALG I selbst ist steuerfrei (§ 3 Nr. 2 EStG). Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Die Bezüge erhöhen den Steuersatz auf anderes Einkommen im selben Jahr. Wer im gleichen Jahr noch gearbeitet hat, muss Steuererklärung abgeben und zahlt häufig nach.
Was ist das fiktive Bemessungsentgelt?
Falls Sie keine 150 Beschäftigungstage mit tatsächlichem Entgelt in den letzten 12 Monaten nachweisen können (lange Krankheit, Elternzeit ohne Teilzeit, Weltreise), setzt die BA ein fiktives Bemessungsentgelt nach Qualifikation fest: Hilfsarbeiter unter Facharbeiter unter Meister/Techniker unter Akademiker.
Kann ich ALG I im EU-Ausland beziehen?
Ja – innerhalb EU/EWR mit Formular U2 bis zu 3 Monate. Sie müssen sich auch bei der Arbeitsverwaltung des anderen Landes melden und dort aktiv Arbeit suchen. Außerhalb der EU: max. 3 Wochen Urlaub mit BA-Genehmigung möglich.
Darf ich während ALG I selbstständig werden?
Ja, unter 15 Std./Woche. Für den Sprung in Vollzeit-Selbstständigkeit: Gründungszuschuss (§ 93 SGB III) beantragen – ALG I + 300 €/Monat für 6 Monate, danach weitere 9 Monate möglich. Antrag vor Ablauf des ALG-I-Anspruchs stellen.
Kann ich den ALG-I-Anspruch aufsparen?
Nein, aber unterbrechen. Bei neuer Stelle bleibt ein Restanspruch erhalten – der verfällt nach 4 Jahren. Ein neuer Anspruch entsteht nur, wenn Sie nach der neuen Anstellung erneut die Anwartschaftszeit erfüllen (12 Monate in 30 Monaten).
Wie genau ist der Rechner?
Der Rechner liefert eine qualifizierte Näherung nach § 153 SGB III mit der korrekten 21% SV-Pauschale (andere Rechner rechnen oft falsch mit 20%). Abweichungen entstehen durch individuelle Steuermerkmale, Teilzeitphasen oder Einmalzahlungen. Verbindliche Berechnung: Bundesagentur für Arbeit auf Basis Ihrer Arbeitsbescheinigung.
Verwandte Rechner
- Nettolohnrechner 2026 – Brutto zu Netto mit allen Abzügen berechnen.
- Abfindungsrechner – Abfindung berechnen und steuerlich einordnen.
- Kündigungsfristen-Rechner – Gesetzliche und vertragliche Fristen berechnen.
- Datumsrechner – Fristen und Sperrzeitende berechnen.
- Inflationsrechner – Kaufkraftverlust des ALG I über Zeit berechnen.
Grundlage: SGB III (§§ 137, 147, 153, 155, 159), Stand 2026. SV-Pauschale 21%, Lohnsteuer vereinfacht. Keine Rechts- oder Sozialberatung. Verbindliche Berechnung durch die Bundesagentur für Arbeit.
Vertrauen Sie unserer Expertise

Daniel Niedermayer
Geschäftsführer
Zuletzt geprüft am: 17. März 2026
Verwendete Quellen
Unsere Methodik
Berechnung nach § 153 SGB III: Bemessungsentgelt minus exakt 21% SV-Pauschale (nicht die falsche 20%-Vereinfachung anderer Rechner) minus vereinfachte Lohnsteuer nach Steuerklasse = Leistungsentgelt × 60%/67%. Bezugsdauer: vollständige § 147-Tabelle. Alle Tabellenwerte Python-verifiziert.
Mehr zur Methodik erfahrenFixrechner.de – getreu unserem Motto „Alles ist berechenbar“.
Korrekte 21% SV-Pauschale
Andere Rechner rechnen mit 20% – wir nutzen die gesetzlich korrekte 21%-Pauschale nach § 153 SGB III.
Sperrzeit in € beziffert
Einziger Rechner der den echten Geldverlust durch Sperrzeiten konkret in Euro berechnet.
Datenschutz garantiert
Alle Berechnungen lokal im Browser. Keine Daten werden gespeichert oder übertragen.
Letzte Aktualisierung: 17. März 2026


