💼 Aktivrente Rechner 2026 – 2.000 € steuerfrei berechnen
Netto-Vorteil, KV/PV-Abzüge & Vergleich mit/ohne Aktivrente
Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG): Wer nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiter sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei verdienen – zusätzlich zur Rente. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiter an. Dieser Rechner zeigt Ihnen sofort: Wie viel mehr Netto bleibt – und ob Sie überhaupt berechtigt sind.
💼 Was ist die Aktivrente 2026?
Die Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG) ist ein neuer Steuerfreibetrag, der seit dem 1. Januar 2026 gilt. Das Aktivrentengesetz wurde am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat beschlossen. Die Idee: Wer nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeitet, soll einen spürbaren finanziellen Anreiz erhalten.
Der Kern: Bis zu 2.000 € Bruttogehalt pro Monat bleiben steuerfrei – direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren, ohne Steuererklärung. Das macht bis zu 24.000 € im Jahr steuerfrei. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % bedeutet das bis zu 600 € mehr Netto pro Monat.
Die Aktivrente auf einen Blick
Was: Steuerfreibetrag bis 2.000 €/Monat (§ 3 Nr. 21 EStG)
Ab wann: 1. Januar 2026 (Bundesratsbeschluss 19.12.2025)
Für wen: Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach Regelaltersgrenze
Nicht für: Selbstständige, Beamte, Minijobber, Freiberufler
KV/PV: Beiträge fallen weiterhin an
Progressionsvorbehalt: Keiner – der Freibetrag erhöht nicht den Steuersatz auf Rente & Co.
👤 Wer ist berechtigt – und wer nicht?
| Personengruppe | Aktivrente? | Warum |
|---|---|---|
| Angestellte nach Regelaltersgrenze (sv-pflichtig) | ✅ Ja | Kernzielgruppe § 3 Nr. 21 EStG |
| Midijob (603–2.000 €/Monat) | ✅ Ja | Sv-pflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich |
| Selbstständige / Freiberufler | ❌ Nein | Nur für nichtselbstständige Arbeit |
| Beamte / Pensionäre | ❌ Nein | Ausdrücklich ausgeschlossen |
| Minijobber (bis 603 €) | ❌ Nein | Pauschale Besteuerung, nicht begünstigt |
| Vor Regelaltersgrenze (Frührentner) | ❌ Nein | Gilt erst ab Folgemonat nach Regelaltersgrenze |
| Rentner ohne Rente (aufgeschoben) | ✅ Ja | Rente muss nicht bezogen werden |
📐 Wie wird die Aktivrente berechnet?
Der Freibetrag wirkt direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren – kein Warten auf die Steuererklärung:
Formel Netto-Vorteil Aktivrente
Steuerfreier Anteil = min(Bruttogehalt, 2.000 €)
Steuerpflichtiger Anteil = max(0, Bruttogehalt − 2.000 €)
Netto-Vorteil = Steuerfreier Anteil × Grenzsteuersatz
KV-Beitrag (AN) = Bruttogehalt × (7,3 % + Zusatzbeitrag / 2)
PV-Beitrag (AN) = Bruttogehalt × (Gesamtbeitrag − 1,7 %)
Beispiel: 1.800 € brutto, Grenzsteuersatz 30 %
| Ohne Aktivrente | Mit Aktivrente | |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 1.800 € | 1.800 € |
| Lohnsteuer | ca. 540 € | 0 € (steuerfrei) |
| KV-Beitrag AN | ca. 164 € | ca. 164 € |
| PV-Beitrag AN | ca. 34 € | ca. 34 € |
| Netto-Auszahlung | ca. 1.062 € | ca. 1.602 € |
| Vorteil | – | +540 €/Monat |
🏥 Sozialversicherung: Was bleibt fällig?
Auch bei der Aktivrente fallen Sozialversicherungsbeiträge an – nur die Lohnsteuer wird gespart:
- Krankenversicherung: Voller Arbeitnehmer-Anteil (7,3 % + halber Zusatzbeitrag) fällt weiter an
- Pflegeversicherung: AN-Anteil (je nach Kinderstatus 1,9–2,5 %) fällt weiter an
- Rentenversicherung (AG): Arbeitgeber zahlt weiter 9,3 % – kann Rentenansprüche leicht erhöhen
- Arbeitslosenversicherung (AG): Arbeitgeber zahlt 1,3 % – Arbeitnehmer zahlt keinen AV-Beitrag nach Regelaltersgrenze
⚖️ Kein Progressionsvorbehalt – ein entscheidender Vorteil
Ein häufiger Irrtum: Viele denken, der steuerfreie Aktivrentenbetrag erhöhe den Steuersatz auf die Rente oder andere Einkünfte. Das ist falsch. Die Aktivrente unterliegt keinem Progressionsvorbehalt. Der steuerfreie Betrag wird bei der Einkommensteuerveranlagung vollständig außen vor gelassen – er erhöht weder das zu versteuernde Einkommen noch den Steuersatz auf Rente oder andere Einkünfte.
❓ Häufige Fragen zur Aktivrente 2026
Muss ich Rente beziehen, um die Aktivrente zu nutzen?
Nein. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig davon, ob Sie tatsächlich Rente beziehen oder den Rentenbeginn aufgeschoben haben. Entscheidend ist nur: Sie haben die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht.
Ab wann genau gilt die Aktivrente?
Ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer z.B. im Mai 67 wird, kann die Aktivrente erst ab Juni nutzen. Für das unterjährige Eintreten wird der Jahresfreibetrag von 24.000 € entsprechend anteilig berechnet.
Was ist mit dem Rückkehr-Verbot zum alten Arbeitgeber?
Das frühere „Anschlussverbot“ (Befristungsgesetz) wurde mit dem Rentenpaket 2025 aufgehoben. Seit 2026 können Rentner also auch zu ihrem bisherigen Arbeitgeber in ein neues Arbeitsverhältnis zurückkehren – was die Aktivrente noch attraktiver macht.
Muss ich eine Steuererklärung machen?
Nur dann, wenn der Arbeitgeber die Aktivrente nicht korrekt umgesetzt hat oder Sie aus anderen Gründen zur Steuererklärung verpflichtet sind (z.B. wegen steuerpflichtiger Rente). Die Steuerfreiheit greift automatisch im Lohnsteuerabzug.
Was ist mit Hinterbliebenenrenten?
Vorsicht: Das Aktivrenteneinkommen kann als Einkommen auf Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrente) angerechnet werden. Hier unbedingt vor Aufnahme der Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger beraten lassen.
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Daniel Niedermayer
Geschäftsführer
Zuletzt geprüft am: 21. Januar 2026
Verwendete Quellen
Unsere Methodik
Alle Berechnungen basieren auf § 3 Nr. 21 EStG i.d.F. des Aktivrentengesetzes (Bundesratsbeschluss 19.12.2025) sowie dem offiziellen BMF-FAQ vom 16. März 2026. KV/PV-Beiträge werden vereinfacht berechnet. Grenzsteuersatz-Schätzungen ersetzen keine Steuerberatung.
Mehr zur Methodik erfahrenFixrechner.de – „Alles ist berechenbar“. Wir haben diesen Rechner auf Basis des finalen Aktivrentengesetzes und des offiziellen BMF-FAQ aufgebaut. Einer der ersten vollständigen Aktivrente-Rechner mit korrektem KV/PV-Abzug und Voraussetzungs-Check.
BMF-FAQ konform
Basiert auf § 3 Nr. 21 EStG und dem offiziellen BMF-FAQ vom 16.03.2026.
Voraussetzungs-Check
Der Rechner prüft direkt, ob Sie für die Aktivrente berechtigt sind.
Datenschutz
Alle Berechnungen laufen lokal im Browser – keine Datenspeicherung.
⚠️ Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Berechnungen sind Näherungswerte. Letzte Aktualisierung: 1. April 2026.


