💼 Aktivrente Rechner 2026 – 2.000 € steuerfrei berechnen

Netto-Vorteil, KV/PV-Abzüge & Vergleich mit/ohne Aktivrente

Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG): Wer nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiter sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann bis zu 2.000 € pro Monat steuerfrei verdienen – zusätzlich zur Rente. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiter an. Dieser Rechner zeigt Ihnen sofort: Wie viel mehr Netto bleibt – und ob Sie überhaupt berechtigt sind.

💼 Aktivrente Rechner 2026
§ 3 Nr. 21 EStG – gilt ab 01.01.2026: Steuerfreibetrag bis 2.000 €/Monat für Arbeitnehmer nach der Regelaltersgrenze. Kein Progressionsvorbehalt – die Steuerfreiheit erhöht nicht den Steuersatz auf Ihre Rente oder andere Einkünfte.
Nur die Einnahmen aus der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Ihre Rente wird hier nicht eingegeben – sie ist unabhängig davon zu versteuern.
Ihr Grenzsteuersatz ergibt sich aus Ihrem gesamten zu versteuernden Einkommen (Rente + ggf. weiteres Einkommen). Im Zweifel: Steuerberater fragen.
2026 durchschnittlich ca. 1,8 %. Je nach Kasse zwischen 0,9 % und 3,5 %. Allgemeiner GKV-Beitrag: 14,6 % (je Hälfte Arbeitnehmer + Arbeitgeber).
Gesamtbeitrag PV: AN-Anteil = Beitragssatz − 1,7 % (AG-Anteil). Kinderlose über 23: Zuschlag von 0,6 % trägt AN allein.

💼 Was ist die Aktivrente 2026?

Die Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG) ist ein neuer Steuerfreibetrag, der seit dem 1. Januar 2026 gilt. Das Aktivrentengesetz wurde am 19. Dezember 2025 vom Bundesrat beschlossen. Die Idee: Wer nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze freiwillig weiterarbeitet, soll einen spürbaren finanziellen Anreiz erhalten.

Der Kern: Bis zu 2.000 € Bruttogehalt pro Monat bleiben steuerfrei – direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren, ohne Steuererklärung. Das macht bis zu 24.000 € im Jahr steuerfrei. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % bedeutet das bis zu 600 € mehr Netto pro Monat.

Die Aktivrente auf einen Blick

Was: Steuerfreibetrag bis 2.000 €/Monat (§ 3 Nr. 21 EStG)

Ab wann: 1. Januar 2026 (Bundesratsbeschluss 19.12.2025)

Für wen: Arbeitnehmer in sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung nach Regelaltersgrenze

Nicht für: Selbstständige, Beamte, Minijobber, Freiberufler

KV/PV: Beiträge fallen weiterhin an

Progressionsvorbehalt: Keiner – der Freibetrag erhöht nicht den Steuersatz auf Rente & Co.

👤 Wer ist berechtigt – und wer nicht?

PersonengruppeAktivrente?Warum
Angestellte nach Regelaltersgrenze (sv-pflichtig)✅ JaKernzielgruppe § 3 Nr. 21 EStG
Midijob (603–2.000 €/Monat)✅ JaSv-pflichtige Beschäftigung im Übergangsbereich
Selbstständige / Freiberufler❌ NeinNur für nichtselbstständige Arbeit
Beamte / Pensionäre❌ NeinAusdrücklich ausgeschlossen
Minijobber (bis 603 €)❌ NeinPauschale Besteuerung, nicht begünstigt
Vor Regelaltersgrenze (Frührentner)❌ NeinGilt erst ab Folgemonat nach Regelaltersgrenze
Rentner ohne Rente (aufgeschoben)✅ JaRente muss nicht bezogen werden

📐 Wie wird die Aktivrente berechnet?

Der Freibetrag wirkt direkt im Lohnsteuerabzugsverfahren – kein Warten auf die Steuererklärung:

Formel Netto-Vorteil Aktivrente

Steuerfreier Anteil = min(Bruttogehalt, 2.000 €)

Steuerpflichtiger Anteil = max(0, Bruttogehalt − 2.000 €)

Netto-Vorteil = Steuerfreier Anteil × Grenzsteuersatz

KV-Beitrag (AN) = Bruttogehalt × (7,3 % + Zusatzbeitrag / 2)

PV-Beitrag (AN) = Bruttogehalt × (Gesamtbeitrag − 1,7 %)

Beispiel: 1.800 € brutto, Grenzsteuersatz 30 %

Ohne AktivrenteMit Aktivrente
Bruttogehalt1.800 €1.800 €
Lohnsteuerca. 540 €0 € (steuerfrei)
KV-Beitrag ANca. 164 €ca. 164 €
PV-Beitrag ANca. 34 €ca. 34 €
Netto-Auszahlungca. 1.062 €ca. 1.602 €
Vorteil+540 €/Monat

🏥 Sozialversicherung: Was bleibt fällig?

Auch bei der Aktivrente fallen Sozialversicherungsbeiträge an – nur die Lohnsteuer wird gespart:

  • Krankenversicherung: Voller Arbeitnehmer-Anteil (7,3 % + halber Zusatzbeitrag) fällt weiter an
  • Pflegeversicherung: AN-Anteil (je nach Kinderstatus 1,9–2,5 %) fällt weiter an
  • Rentenversicherung (AG): Arbeitgeber zahlt weiter 9,3 % – kann Rentenansprüche leicht erhöhen
  • Arbeitslosenversicherung (AG): Arbeitgeber zahlt 1,3 % – Arbeitnehmer zahlt keinen AV-Beitrag nach Regelaltersgrenze

⚖️ Kein Progressionsvorbehalt – ein entscheidender Vorteil

Ein häufiger Irrtum: Viele denken, der steuerfreie Aktivrentenbetrag erhöhe den Steuersatz auf die Rente oder andere Einkünfte. Das ist falsch. Die Aktivrente unterliegt keinem Progressionsvorbehalt. Der steuerfreie Betrag wird bei der Einkommensteuerveranlagung vollständig außen vor gelassen – er erhöht weder das zu versteuernde Einkommen noch den Steuersatz auf Rente oder andere Einkünfte.

❓ Häufige Fragen zur Aktivrente 2026

Muss ich Rente beziehen, um die Aktivrente zu nutzen?

Nein. Die Steuerbefreiung gilt unabhängig davon, ob Sie tatsächlich Rente beziehen oder den Rentenbeginn aufgeschoben haben. Entscheidend ist nur: Sie haben die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht.

Ab wann genau gilt die Aktivrente?

Ab dem Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Wer z.B. im Mai 67 wird, kann die Aktivrente erst ab Juni nutzen. Für das unterjährige Eintreten wird der Jahresfreibetrag von 24.000 € entsprechend anteilig berechnet.

Was ist mit dem Rückkehr-Verbot zum alten Arbeitgeber?

Das frühere „Anschlussverbot“ (Befristungsgesetz) wurde mit dem Rentenpaket 2025 aufgehoben. Seit 2026 können Rentner also auch zu ihrem bisherigen Arbeitgeber in ein neues Arbeitsverhältnis zurückkehren – was die Aktivrente noch attraktiver macht.

Muss ich eine Steuererklärung machen?

Nur dann, wenn der Arbeitgeber die Aktivrente nicht korrekt umgesetzt hat oder Sie aus anderen Gründen zur Steuererklärung verpflichtet sind (z.B. wegen steuerpflichtiger Rente). Die Steuerfreiheit greift automatisch im Lohnsteuerabzug.

Was ist mit Hinterbliebenenrenten?

Vorsicht: Das Aktivrenteneinkommen kann als Einkommen auf Hinterbliebenenrenten (Witwen-/Witwerrente) angerechnet werden. Hier unbedingt vor Aufnahme der Tätigkeit beim Rentenversicherungsträger beraten lassen.

Vertrauen Sie unserer Expertise

Daniel Niedermayer

Daniel Niedermayer

Geschäftsführer

Zuletzt geprüft am: 21. Januar 2026

Unsere Methodik

Alle Berechnungen basieren auf § 3 Nr. 21 EStG i.d.F. des Aktivrentengesetzes (Bundesratsbeschluss 19.12.2025) sowie dem offiziellen BMF-FAQ vom 16. März 2026. KV/PV-Beiträge werden vereinfacht berechnet. Grenzsteuersatz-Schätzungen ersetzen keine Steuerberatung.

Mehr zur Methodik erfahren

4,9 von 5 Sternen

Basierend auf über 1.893 echten Nutzerbewertungen

Ergebnisse einer umfassenden Nutzerbefragung auf unserer Website im April 2025

Daniel G.

Die Qualität der Rechner ist enorm, und das kostenlos. Besten Dank.

Daniel G.

Head of Sales & Business Development

Sabine K.

Neben den Rechnern für den Arbeitsalltag finde ich auch die rund um die eigene Finanzplanung sehr hilfreich.

Sabine K.

Agentur Geschäftsführerin

Jeremiah H.

Ich schätze die Genauigkeit und Benutzerfreundlichkeit dieser Rechner sehr.

Jeremiah H.

 

Fixrechner.de – „Alles ist berechenbar“. Wir haben diesen Rechner auf Basis des finalen Aktivrentengesetzes und des offiziellen BMF-FAQ aufgebaut. Einer der ersten vollständigen Aktivrente-Rechner mit korrektem KV/PV-Abzug und Voraussetzungs-Check.

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BMF-FAQ konform

Basiert auf § 3 Nr. 21 EStG und dem offiziellen BMF-FAQ vom 16.03.2026.

Voraussetzungs-Check

Der Rechner prüft direkt, ob Sie für die Aktivrente berechtigt sind.

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Datenschutz

Alle Berechnungen laufen lokal im Browser – keine Datenspeicherung.

⚠️ Hinweis: Dieser Rechner dient der Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung. Berechnungen sind Näherungswerte. Letzte Aktualisierung: 1. April 2026.