Altersteilzeit-Rechner 2026: Netto mit Aufstockung und Rente
In Altersteilzeit halbiert sich die Arbeitszeit, das Netto aber nicht: Der Arbeitgeber stockt das Teilzeitgehalt um mindestens 20 % steuer- und abgabenfrei auf und zahlt zusätzliche Rentenbeiträge. Der Rechner zeigt Ihr Netto nach amtlichem Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026, den Anteil am bisherigen Netto, die geschätzte Steuernachzahlung durch den Progressionsvorbehalt und die Wirkung auf die Rente.
Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 28. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.
Weitere Angaben: Krankenkasse, Faktor, Freibetrag, Minijob/Werkstudent
So funktioniert Altersteilzeit
- Arbeitszeit: wird für die gesamte Dauer halbiert, entweder gleichmäßig (Teilzeitmodell) oder im Blockmodell: erst Vollzeit, dann Freistellung.
- Aufstockung: mindestens 20 % des Altersteilzeitentgelts, steuer- und sozialabgabenfrei. Viele Tarifverträge sehen mehr vor, sodass 70 bis 85 % des bisherigen Netto erreicht werden.
- Rente: Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Rentenbeiträge auf 80 % des Teilzeitentgelts. Damit werden Beiträge auf insgesamt 90 % des Vollzeitgehalts gezahlt.
- Voraussetzungen: Altersteilzeit setzt eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber voraus; einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, oft aber tarifliche Regelungen. Gesetzliche Mindestvoraussetzung ist ein Alter von 55 Jahren.
Progressionsvorbehalt
Die Aufstockung ist steuerfrei, erhöht aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Deshalb kommt mit der Steuererklärung oft eine Nachzahlung. Ab einer Aufstockung von 410 € im Jahr ist die Steuererklärung Pflicht. Legen Sie die geschätzte Nachzahlung zurück.
Häufige Fragen
Wie viel Netto bleibt in der Altersteilzeit?
Mit der gesetzlichen Aufstockung von 20 % meist 70 bis 75 % des bisherigen Netto, mit tariflicher Aufstockung mehr. Bei 4.500 € Vollzeitbrutto in Steuerklasse I ergibt der Rechner rund 72 %.
Wie wirkt sich Altersteilzeit auf die Rente aus?
Es werden Beiträge auf 90 % des Vollzeitgehalts gezahlt. Pro Jahr Altersteilzeit fehlen so etwa 10 % eines Jahres Rentenanspruch, also wenige Euro Monatsrente.
Muss ich in Altersteilzeit eine Steuererklärung machen?
Ja, wenn die steuerfreie Aufstockung mehr als 410 € im Jahr beträgt, und das ist praktisch immer der Fall.