Rentenabschlag berechnen und ausgleichen: Lohnt sich die Sonderzahlung?
Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, verliert 0,3 % pro Monat, und zwar lebenslang. Ab 50 Jahren kann man diesen Abschlag mit einer Sonderzahlung an die Rentenversicherung ausgleichen. Der Rechner ermittelt Abschlag, Rentenverlust, den Ausgleichsbetrag nach den Werten 2026 und nach wie vielen Rentenjahren sich die Zahlung lohnt, einschließlich Steuerersparnis.
Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 28. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.
So wird der Abschlag berechnet
Für jeden Monat, den die Rente vor der Regelaltersgrenze beginnt, sinkt der Zugangsfaktor um 0,003, also um 0,3 %. Zwei Jahre früher bedeuten 7,2 %, vier Jahre (frühestmöglicher Beginn der Altersrente für langjährig Versicherte mit 63) 14,4 %. Der Abschlag gilt lebenslang und wirkt auch auf eine spätere Witwen- oder Witwerrente. Nur wer 45 Beitragsjahre erreicht, kann je nach Jahrgang zwei Jahre früher ohne Abschlag gehen.
Ausgleich durch Sonderzahlung
Ab dem 50. Geburtstag dürfen Sie zusätzliche Beiträge zahlen, um den Abschlag ganz oder teilweise auszugleichen (§ 187a SGB VI). Die Rentenversicherung nennt den genauen Betrag auf Antrag in einer besonderen Rentenauskunft. Die Zahlung ist in Raten möglich, als Altersvorsorgeaufwand steuerlich absetzbar (bis 30.826 € im Jahr 2026, abzüglich der übrigen Rentenbeiträge) und erhöht die Rente auch dann, wenn Sie später doch bis zur Regelaltersgrenze arbeiten.
Der Rechner schätzt den Betrag mit dem Kaufpreis eines Entgeltpunkts 2026: vorläufiges Durchschnittsentgelt 51.944 € × Beitragssatz 18,6 % = 9.661,58 €. Die genaue Berechnung der Rentenversicherung kann abweichen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Rentenabschlag bei Rente mit 63?
0,3 % je Monat vor der Regelaltersgrenze. Bei Jahrgängen mit Regelaltersgrenze 67 sind das 48 Monate und 14,4 %. Bei 1.600 € Rente fehlen damit 230,40 € im Monat, lebenslang.
Was kostet es, 24 Monate Abschlag auszugleichen?
Bei 1.600 € Rente ohne Abschlag beträgt der Abschlag 7,2 %. Um ihn auszugleichen, braucht es rund 2,92 zusätzliche Entgeltpunkte, also rund 28.200 €. Nach Steuerersparnis bei 30 % Grenzsteuersatz etwa 19.700 €.
Lohnt sich der Ausgleich des Rentenabschlags?
Im Beispiel mit 24 Monaten Abschlag nach rund 20 Rentenjahren, mit Steuerersparnis bei der Einzahlung nach rund 14 Jahren, ohne Rentenerhöhungen gerechnet. Steigt die Rente jährlich, geht es schneller; dafür ist die Rente selbst steuer- und krankenversicherungspflichtig. Wer gesund ist und lange Rente beziehen dürfte, profitiert eher.