Beamtenpension-Rechner: Ruhegehalt, Versorgungsabschlag und Mindestversorgung
Wie hoch wird meine Pension? Der Rechner ermittelt das Ruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsgesetz: 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Dienstjahr, höchstens 71,75 %, abzüglich Versorgungsabschlag von 3,6 % je Jahr bei vorzeitigem Ruhestand, mit den Ausnahmen nach 45 bzw. 40 Jahren und der Mindestversorgung von 35 %. Er zeigt auch, wie viele Jahre zur Höchstpension fehlen.
Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.
Ruhegehaltssatz nach Dienstjahren
So wird die Pension berechnet
Ruhegehaltssatz = Dienstjahre × 1,79375 %, höchstens 71,75 % (nach 40 Jahren)
- Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: das Grundgehalt der zuletzt erreichten Stufe, der Familienzuschlag der Stufe 1 (bei Verheirateten) und ruhegehaltfähige Zulagen. Ein Beförderungsamt zählt erst, wenn es mindestens zwei Jahre bekleidet wurde.
- Dienstjahre: Zeiten im Beamtenverhältnis, Teilzeit nur anteilig, dazu teils Ausbildungs- und Vordienstzeiten. Beurlaubungen ohne Bezüge zählen nicht.
- Versorgungsabschlag: 3,6 % je Jahr vor der maßgeblichen Altersgrenze, höchstens 14,4 % beim Antragsruhestand ab 63 und höchstens 10,8 % bei Schwerbehinderung oder Dienstunfähigkeit. Kein Abschlag gibt es ab 65 mit 45 Jahren Pflichtbeitrags-, Dienst- und Kindererziehungszeiten, bei Dienstunfähigkeit ab 63 mit 40 Jahren.
- Mindestversorgung: mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, wenn mindestens fünf Dienstjahre erreicht sind, oder, falls günstiger, 65 % der Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zuzüglich 30,68 €.
Die Regeln gelten für Bundesbeamte; die meisten Länder haben inhaltsgleiche Sätze (1,79375 % und 71,75 %), die Besoldung selbst unterscheidet sich aber je Land.
Pension ist nicht netto
Die Pension ist voll lohnsteuerpflichtig; je nach Jahr des Pensionsbeginns bleibt nur ein kleiner, sinkender Versorgungsfreibetrag steuerfrei. Die private Krankenversicherung muss weiter selbst gezahlt werden, die Beihilfe steigt im Ruhestand meist auf 70 %.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Pension nach 40 Dienstjahren?
71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, das ist der Höchstsatz. Bei 5.370 € Bezügen sind das 3.852,98 € brutto im Monat.
Wie viel Abschlag zahle ich, wenn ich mit 63 in Pension gehe?
3,6 % je Jahr vor der Altersgrenze, bei Altersgrenze 67 also 14,4 % auf Dauer. Ausnahme: Mit 45 Jahren an Dienst-, Pflichtbeitrags- und Kindererziehungszeiten entfällt der Abschlag ab 65.
Was ist die Mindestpension?
35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder, falls günstiger, 65 % aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus 30,68 €. Voraussetzung sind mindestens fünf Dienstjahre.
Wird die Pension versteuert?
Ja, wie Arbeitslohn. Der Versorgungsfreibetrag ist für neue Pensionäre gering und sinkt mit jedem späteren Jahrgang weiter, bis er ganz entfällt.