Beamtenpension-Rechner: Ruhegehalt, Versorgungsabschlag und Mindestversorgung

Wie hoch wird meine Pension? Der Rechner ermittelt das Ruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsgesetz: 1,79375 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge je Dienstjahr, höchstens 71,75 %, abzüglich Versorgungsabschlag von 3,6 % je Jahr bei vorzeitigem Ruhestand, mit den Ausnahmen nach 45 bzw. 40 Jahren und der Mindestversorgung von 35 %. Er zeigt auch, wie viele Jahre zur Höchstpension fehlen.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

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Ruhegehaltssatz nach Dienstjahren

So wird die Pension berechnet

Ruhegehalt = ruhegehaltfähige Dienstbezüge × Ruhegehaltssatz × (1 − Versorgungsabschlag)
Ruhegehaltssatz = Dienstjahre × 1,79375 %, höchstens 71,75 % (nach 40 Jahren)
  • Ruhegehaltfähige Dienstbezüge: das Grundgehalt der zuletzt erreichten Stufe, der Familienzuschlag der Stufe 1 (bei Verheirateten) und ruhegehaltfähige Zulagen. Ein Beförderungsamt zählt erst, wenn es mindestens zwei Jahre bekleidet wurde.
  • Dienstjahre: Zeiten im Beamtenverhältnis, Teilzeit nur anteilig, dazu teils Ausbildungs- und Vordienstzeiten. Beurlaubungen ohne Bezüge zählen nicht.
  • Versorgungsabschlag: 3,6 % je Jahr vor der maßgeblichen Altersgrenze, höchstens 14,4 % beim Antragsruhestand ab 63 und höchstens 10,8 % bei Schwerbehinderung oder Dienstunfähigkeit. Kein Abschlag gibt es ab 65 mit 45 Jahren Pflichtbeitrags-, Dienst- und Kindererziehungszeiten, bei Dienstunfähigkeit ab 63 mit 40 Jahren.
  • Mindestversorgung: mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, wenn mindestens fünf Dienstjahre erreicht sind, oder, falls günstiger, 65 % der Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 zuzüglich 30,68 €.

Die Regeln gelten für Bundesbeamte; die meisten Länder haben inhaltsgleiche Sätze (1,79375 % und 71,75 %), die Besoldung selbst unterscheidet sich aber je Land.

Pension ist nicht netto

Die Pension ist voll lohnsteuerpflichtig; je nach Jahr des Pensionsbeginns bleibt nur ein kleiner, sinkender Versorgungsfreibetrag steuerfrei. Die private Krankenversicherung muss weiter selbst gezahlt werden, die Beihilfe steigt im Ruhestand meist auf 70 %.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Pension nach 40 Dienstjahren?

71,75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, das ist der Höchstsatz. Bei 5.370 € Bezügen sind das 3.852,98 € brutto im Monat.

Wie viel Abschlag zahle ich, wenn ich mit 63 in Pension gehe?

3,6 % je Jahr vor der Altersgrenze, bei Altersgrenze 67 also 14,4 % auf Dauer. Ausnahme: Mit 45 Jahren an Dienst-, Pflichtbeitrags- und Kindererziehungszeiten entfällt der Abschlag ab 65.

Was ist die Mindestpension?

35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder, falls günstiger, 65 % aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 4 plus 30,68 €. Voraussetzung sind mindestens fünf Dienstjahre.

Wird die Pension versteuert?

Ja, wie Arbeitslohn. Der Versorgungsfreibetrag ist für neue Pensionäre gering und sinkt mit jedem späteren Jahrgang weiter, bis er ganz entfällt.

Passende Rechner

Quellen: §§ 5, 6, 14 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG), § 52 Bundesbeamtengesetz (Ruhestand auf Antrag), § 19 EStG (Versorgungsfreibetrag).

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.