Dienstrad-Leasing-Rechner 2026: Lohnt sich das E-Bike über den Arbeitgeber?

Beim Dienstrad-Leasing per Gehaltsumwandlung zahlen Sie die Leasingrate aus dem Brutto und versteuern nur 0,25 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil. Der Rechner ermittelt mit dem amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026, was Sie das Rad netto kostet, inklusive Übernahme am Ende, und vergleicht mit dem Direktkauf.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 28. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

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Weitere Angaben: Krankenkasse, Faktor, Freibetrag, Minijob/Werkstudent
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So funktioniert das Dienstrad-Leasing

Der Arbeitgeber least das Rad und überlässt es Ihnen, die Leasingrate wird vom Bruttogehalt einbehalten. Dadurch sinken Lohnsteuer und Sozialabgaben. Im Gegenzug wird die private Nutzung als geldwerter Vorteil versteuert: monatlich 1 % eines Viertels der unverbindlichen Preisempfehlung, abgerundet auf volle 100 €, faktisch also 0,25 % (Regel bis Ende 2030). Stellt der Arbeitgeber das Rad zusätzlich zum Gehalt, ist es ganz steuerfrei.

Worauf es ankommt

  • Übernahme am Ende: Üblich sind 16 bis 18 % der UVP. Ist der Kaufpreis niedriger als der tatsächliche Restwert, kann ein geldwerter Vorteil anfallen, den manche Anbieter pauschal versteuern.
  • Weniger Sozialabgaben, etwas weniger Rente: Weil das sozialversicherungspflichtige Brutto sinkt, sinken auch Ansprüche auf Rente, Arbeitslosen-, Kranken- und Elterngeld leicht.
  • Rabatt beim Direktkauf: Wer beim Händler 10 % oder mehr Rabatt bekommt, schrumpft den Vorteil des Leasings. Vergleichen Sie mit dem realen Kaufpreis, nicht mit der UVP.

Häufige Fragen

Wie viel spart man mit Dienstrad-Leasing?

Typischerweise 20 bis 35 % gegenüber dem Kauf zur UVP, je nach Steuerklasse, Gehalt und Übernahmepreis. Bei 4.000 € UVP und 3.800 € Brutto in Steuerklasse I kostet das Rad über 36 Monate inklusive Übernahme rund 3.150 €.

Wie hoch ist der geldwerte Vorteil beim Dienstrad?

0,25 % der UVP pro Monat bei Gehaltsumwandlung: 1 % eines Viertels der UVP, abgerundet auf volle 100 €. Bei 4.000 € UVP sind das 10 € im Monat.

Lohnt sich das Dienstrad mit Minijob oder niedrigem Gehalt?

Kaum. Wer wenig Steuern und Abgaben zahlt, spart auch wenig. Unter dem Mindestlohn darf die Umwandlung das Gehalt zudem nicht senken.

Passende Rechner

Quellen: § 8 Abs. 2 Satz 10 EStG und gleichlautende Ländererlasse vom 09.01.2020 (0,25-%-Regel, bis 31.12.2030), § 3 Nr. 37 EStG (steuerfreie Überlassung zusätzlich zum Arbeitslohn), BMF: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026.

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 28. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.