Hinzuverdienst zur Rente 2026: Wie viel darf ich dazuverdienen?
Wie viel darf ich zur Rente dazuverdienen, ohne dass sie gekürzt wird? Für Altersrenten gibt es seit 2023 keine Grenze mehr. Bei der Erwerbsminderungsrente gelten 2026 Grenzen von 20.763,75 € (volle) und mindestens 41.527,50 € (teilweise) im Jahr; darüber werden 40 % des Mehrverdienstes angerechnet. Der Rechner zeigt, ob und wie stark Ihre Rente gekürzt wird und was Ihnen insgesamt bleibt.
Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.
Rente und Hinzuverdienst im Jahr
Die Regeln 2026 im Überblick
| Rente | Hinzuverdienstgrenze | Darüber |
|---|---|---|
| Altersrente (auch vorgezogen) | keine | keine Kürzung |
| Volle Erwerbsminderungsrente | 20.763,75 € im Jahr | 40 % des Mehrbetrags werden angerechnet |
| Teilweise Erwerbsminderungsrente | individuell, mindestens 41.527,50 € im Jahr | 40 % des Mehrbetrags werden angerechnet |
| Witwen- und Witwerrente | Freibetrag 1.122,53 € netto im Monat (ab 1.7.2026) | 40 % des Mehrbetrags |
Die Grenzen hängen an der Bezugsgröße der Sozialversicherung (2026: 3.955 € im Monat). Die volle EM-Rente erlaubt 3/8 × 14 Bezugsgrößen, die teilweise mindestens 6/8 × 14; die individuelle Grenze der teilweisen EM-Rente beträgt 9,72 × Bezugsgröße × die höchsten Entgeltpunkte eines Kalenderjahres aus den letzten 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung. Ihr Wert steht im Rentenbescheid.
Wichtig bei der Erwerbsminderungsrente
- Die Arbeitszeit zählt mehr als das Geld: Wer eine volle EM-Rente bezieht, darf medizinisch weniger als drei Stunden täglich arbeitsfähig sein. Arbeiten Sie regelmäßig mehr, kann die Rentenversicherung die Erwerbsminderung neu prüfen, unabhängig vom Verdienst. Bei teilweiser EM-Rente liegt die Grenze bei unter sechs Stunden.
- Was zählt: Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit, bei voller EM-Rente außerdem Verletzten- und Übergangsgeld aus der Unfallversicherung. Bei teilweiser EM-Rente zählen auch Lohnersatzleistungen wie Krankengeld, wenn die Arbeitsunfähigkeit nach Rentenbeginn eingetreten ist.
- Arbeitserprobung: Ein befristeter Versuch, wieder mehr zu arbeiten, stellt die Erwerbsminderung nicht automatisch in Frage. Sprechen Sie das vorher mit der Rentenversicherung ab.
- Melden: Jeder Hinzuverdienst muss der Rentenversicherung gemeldet werden. Angerechnet wird vorläufig auf Basis Ihrer Prognose und später mit dem tatsächlichen Verdienst abgerechnet; zu viel gezahlte Rente wird zurückgefordert.
Altersrente: unbegrenzt hinzuverdienen
Seit 1. Januar 2023 dürfen Bezieher einer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen, auch vor der Regelaltersgrenze. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze sind seit 2026 zusätzlich bis zu 2.000 € Arbeitslohn im Monat steuerfrei (Aktivrente). Mit Rentenbeiträgen auf den Nebenverdienst steigt die Rente außerdem weiter.
Häufige Fragen
Wie viel darf ich 2026 zur Erwerbsminderungsrente dazuverdienen?
Bei voller EM-Rente 20.763,75 € im Jahr, bei teilweiser EM-Rente mindestens 41.527,50 € oder mehr, je nach Ihren früheren Entgeltpunkten. Was darüber liegt, wird zu 40 % auf die Rente angerechnet.
Was passiert, wenn ich die Hinzuverdienstgrenze überschreite?
Die Rente fällt nicht weg, sondern wird gekürzt: 40 % des Betrags über der Grenze, verteilt auf zwölf Monate. Beispiel: 24.000 € Verdienst bei voller EM-Rente liegen 3.236,25 € über der Grenze, die Rente sinkt um 1.294,50 € im Jahr, rund 108 € im Monat.
Darf ich zur Altersrente unbegrenzt dazuverdienen?
Ja. Seit 2023 gibt es für Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr, auch nicht bei vorgezogenen Renten.
Lohnt sich ein Minijob neben der EM-Rente?
Ein Minijob bis 603 € im Monat (7.236 € im Jahr) liegt immer unter der Grenze. Entscheidend ist bei der vollen EM-Rente, dass die Arbeitszeit unter drei Stunden täglich bleibt.