Witwenrente-Rechner 2026: Höhe und Anrechnung des eigenen Einkommens

Wie hoch ist meine Witwen- oder Witwerrente, und wie viel wird wegen meines eigenen Einkommens gekürzt? Der Rechner ermittelt die große oder kleine Hinterbliebenenrente nach neuem oder altem Recht und rechnet eigenes Einkommen mit den gesetzlichen Pauschalabzügen, dem Freibetrag ab 1. Juli 2026 (1.122,53 €) und der 40-Prozent-Regel an. Er zeigt auch das Sterbevierteljahr.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

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Ihr eigenes Einkommen (brutto im Monat; leer lassen, wenn keins)

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Große oder kleine Witwenrente?

  • Große Witwenrente: wenn Sie mindestens 47 Jahre alt sind, ein Kind unter 18 erziehen oder erwerbsgemindert sind. Sie beträgt 55 % der Rente, die die verstorbene Person bezogen hat oder hätte (60 % nach altem Recht, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und ein Partner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist).
  • Kleine Witwenrente: 25 % der Rente, nach neuem Recht für höchstens 24 Monate.
  • Voraussetzungen: Die Ehe hat mindestens ein Jahr bestanden, und die verstorbene Person hatte mindestens fünf Jahre Beitragszeiten. Für Witwer gilt dasselbe.
  • Sterbevierteljahr: In den ersten drei Monaten nach dem Tod wird die volle Rente der verstorbenen Person gezahlt, und eigenes Einkommen wird nicht angerechnet.

So wird eigenes Einkommen angerechnet

  1. Pauschal bereinigen: Vom Bruttoeinkommen wird je nach Art ein fester Prozentsatz abgezogen, zum Beispiel 40 % bei Arbeitsentgelt und 14 % bei einer eigenen gesetzlichen Rente.
  2. Freibetrag abziehen: 1.122,53 € im Monat (vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027), plus 238,11 € für jedes Kind mit Anspruch auf Waisenrente. Bis 30. Juni 2026 lag der Freibetrag bei 1.076,86 €.
  3. 40 % anrechnen: Vom Einkommen über dem Freibetrag werden 40 % von der Witwenrente abgezogen.
EinkommensartPauschalabzug
Arbeitsentgelt (Angestellte)40,0 %
Einkommen aus selbständiger Tätigkeit39,8 %
Minijob0,0 %
Gesetzliche Rente (Beginn ab 2011)14,0 %
Gesetzliche Rente (Beginn vor 2011)13,0 %
Beamtenpension (Beginn ab 2011)25,0 %
Bezüge als Beamter, Richter, Soldat27,5 %
Betriebsrente (Direktversicherung, Pensionskasse)17,5 %
Betriebsrente (Direktzusage, Unterstützungskasse)23,0 %
Private Rente12,7 %
Vermietung und Verpachtung25,0 %
Kapitalerträge30,0 %

Steuerfreie Lebensversicherungen, Riester-Renten und Wohngeld werden nicht angerechnet. Für eine eigene Rente nach altem Recht gelten teilweise andere Regeln. Von der Witwenrente gehen zusätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab (rund 11 bis 13 %), und sie ist steuerpflichtig.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Witwenrente bei 1.600 € Rente?

Die große Witwenrente beträgt nach neuem Recht 55 %, also 880 € brutto im Monat. Haben Sie selbst eine gesetzliche Rente von 1.500 € (Beginn ab 2011), werden davon 14 % abgezogen (1.290 €). 167,47 € liegen über dem Freibetrag; 40 % davon, also 66,99 €, werden abgezogen. Es bleiben 813,01 € Witwenrente.

Wie viel darf ich zur Witwenrente dazuverdienen?

Als Angestellte bleibt Ihr Gehalt bis rund 1.870 € brutto im Monat ohne Kürzung, weil nach dem Abzug von 40 % das bereinigte Einkommen unter dem Freibetrag von 1.122,53 € liegt. Jedes Kind mit Waisenrente erhöht die Grenze um weitere rund 397 € brutto.

Was ist das Sterbevierteljahr?

In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod zahlt die Rentenversicherung die volle Rente der verstorbenen Person als Witwenrente weiter, ohne Anrechnung von eigenem Einkommen. Den Vorschuss können Sie über den Renten Service der Deutschen Post beantragen.

Wann steigt der Freibetrag?

Jedes Jahr zum 1. Juli mit dem aktuellen Rentenwert, weil er das 26,4-fache des Rentenwerts beträgt. Seit 1. Juli 2026 sind es 1.122,53 €.

Passende Rechner

Quellen: §§ 46, 97 SGB VI; §§ 18a–18e SGB IV (Einkommensanrechnung), Deutsche Rentenversicherung: Hinterbliebenenrente und Einkommensanrechnung, Freibeträge ab 1. Juli 2026 (aktueller Rentenwert 42,52 €).

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.