Leasing vorzeitig ablösen: Was kostet der Ausstieg?

Wer aus einem Leasingvertrag vorzeitig aussteigen will, muss den Leasinggeber so stellen, als wäre der Vertrag regulär gelaufen. Der Rechner ermittelt den Ablösewert nach der Barwert-Methode, die der Bundesgerichtshof für die vorzeitige Beendigung anwendet: abgezinste Restraten plus abgezinster Restwert, abzüglich des Fahrzeugwerts. Dazu der Vergleich mit Weiterzahlen und Vertragsübernahme.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 21. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

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Weitere Angaben: ersparte Kosten, Mehrkilometer, Übernahme
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Den kalkulierten Restwert nennt bei Kilometerleasing oft nur der Leasinggeber: Fragen Sie ihn schriftlich nach einem Ablöseangebot. Den Fahrzeugwert ermitteln Sie am besten über mehrere Ankaufsangebote.

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PositionBetrag

Was Sie der Ausstieg kostet

Weiterzahlen: Summe der Restraten; Sie fahren das Auto dafür bis zum Vertragsende weiter.

So wird der Ablösewert berechnet

Ein Leasingvertrag mit fester Laufzeit lässt sich in der Regel nicht ordentlich kündigen. Ein vorzeitiger Ausstieg ist deshalb meist nur im Einvernehmen mit dem Leasinggeber möglich, oder der Leasinggeber kündigt, etwa bei Zahlungsverzug. In beiden Fällen kann er den Betrag verlangen, der seine Kosten einschließlich des kalkulierten Gewinns noch deckt. Der Bundesgerichtshof rechnet diesen Betrag so:

Ablösewert = Barwert der offenen Raten + Barwert des kalkulierten Restwerts − ersparte Verwaltungskosten
Nachzahlung = Ablösewert + Gebühren + Mehrkilometer und Schäden − Erlös aus dem Fahrzeug

„Barwert“ heißt: Weil der Leasinggeber sein Geld früher bekommt, werden künftige Raten und der Restwert mit dem Zinssatz des Vertrags (dem Refinanzierungssatz) auf heute abgezinst. Der Rechner zinst monatlich ab, jede Rate zum Ende ihres Monats. Den Fahrzeugwert rechnet der Leasinggeber voll an, wenn er unter dem Ablösewert liegt.

Das gilt nach der Rechtsprechung auch für Kilometerleasing: Auch hier legt der Leasinggeber intern einen Restwert zugrunde, der bei vorzeitiger Beendigung in die Abrechnung eingeht. Beim regulären Vertragsende spielt er für Sie dagegen keine Rolle.

Rechenbeispiel

Rate 349 €, noch 18 Monate, kalkulierter Restwert 14.000 €, Zinssatz 4 %: Die Restraten haben heute einen Barwert von 6.090,82 € (nominal 6.282 €), der Restwert einen Barwert von 13.200,12 €. Der Ablösewert liegt bei 19.290,94 €. Bringt das Auto 15.500 € und verlangt der Leasinggeber 250 € Gebühr, bleiben 4.040,94 € Nachzahlung.

Die Alternativen

  • Vertragsübernahme: Ein Nachfolger übernimmt Ihren Vertrag zu den bestehenden Konditionen. Der Leasinggeber muss zustimmen und prüft die Bonität des Nachfolgers; dafür fällt meist eine Gebühr an. Oft der günstigste Weg, wenn sich jemand findet, etwa über Leasingübernahme-Portale.
  • Weiterlaufen lassen: Sie zahlen die restlichen Raten und fahren das Auto weiter. Lohnt sich vor allem bei kurzer Restlaufzeit.
  • Wechsel beim Händler: Manche Händler lösen den alten Vertrag ab, wenn Sie ein neues Fahrzeug leasen oder kaufen. Lassen Sie sich die Ablöse dann gesondert ausweisen.

So gehen Sie vor

  1. Beim Leasinggeber schriftlich ein Ablöseangebot mit Aufschlüsselung (Restraten, Restwert, Zinssatz, Gebühren) anfordern.
  2. Den Fahrzeugwert mit mehreren Ankaufsangeboten belegen. Ein höherer Erlös senkt Ihre Nachzahlung Euro für Euro.
  3. Die Abrechnung mit diesem Rechner nachvollziehen. Fragen Sie nach, wenn der Zinssatz fehlt oder der Fahrzeugwert niedriger angesetzt wird als Ihre Angebote.
  4. Mit der Vertragsübernahme vergleichen, bevor Sie unterschreiben.

Ob auf einzelne Positionen Umsatzsteuer anfällt, regelt die Abrechnung des Leasinggebers. Rechnen Sie als Privatperson mit Bruttobeträgen. Liegt der Fahrzeugwert über dem Ablösewert, entsteht ein Mehrerlös; wer ihn erhält, bestimmt Ihr Vertrag. Bei Restwertverträgen ist eine Beteiligung des Leasingnehmers, häufig 75 %, üblich.

Häufige Fragen

Kann ich einen Leasingvertrag vorzeitig kündigen?

In der Regel nicht ordentlich: Leasingverträge haben eine feste Laufzeit. Ein vorzeitiger Ausstieg geht meist nur per Aufhebungsvereinbarung mit dem Leasinggeber oder über eine Vertragsübernahme durch einen Nachfolger.

Wie hoch ist die Ablösesumme beim Leasing?

Sie entspricht den abgezinsten offenen Raten plus dem abgezinsten kalkulierten Restwert. Bei 349 € Rate, 18 Monaten Restlaufzeit, 14.000 € Restwert und 4 % Zins sind das 19.290,94 €. Davon geht der Erlös aus dem Fahrzeug ab.

Gilt das auch für Kilometerleasing?

Ja. Auch beim Kilometerleasing rechnet der Leasinggeber bei vorzeitiger Beendigung mit dem intern kalkulierten Restwert ab. Diesen Wert müssen Sie meist beim Leasinggeber erfragen.

Was ist günstiger: ablösen oder übernehmen lassen?

Meist die Übernahme: Dann fallen nur die Übernahmegebühr und eventuell eine Prämie für den Nachfolger an. Die Ablösung lohnt sich vor allem, wenn das Auto mehr wert ist als der Restwert.

Passende Rechner

Quellen: BGH, Urteil vom 26.06.2002, VIII ZR 147/01 (Abzinsung von Restraten und Restwert, Anrechnung des Verwertungserlöses), BGH, Urteil vom 09.09.2020, VIII ZR 389/18 (Ablösewert, Kilometerleasing).

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.