Maklerprovision berechnen: Kauf und Miete

Beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses teilen sich Käufer und Verkäufer die Provision seit Dezember 2020 in der Regel hälftig. Bei Mietwohnungen zahlt, wer den Makler beauftragt hat, höchstens zwei Monatskaltmieten plus Umsatzsteuer. Der Rechner zeigt beides.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 21. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

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Regeln beim Kauf

  • Gilt für den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher (§§ 656a bis 656d BGB).
  • Wird der Makler von beiden Seiten beauftragt, zahlen beide gleich viel. Beauftragt nur der Verkäufer den Makler, darf der Käufer höchstens zur Hälfte beteiligt werden und erst zahlen, wenn der Verkäufer seinen Teil gezahlt hat.
  • Die Höhe ist gesetzlich nicht begrenzt und verhandelbar. Üblich sind insgesamt rund 5,95 bis 7,14 % inklusive Umsatzsteuer, je Seite also etwa 3 bis 3,57 %.
  • Für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeimmobilien und unbebaute Grundstücke gelten die Regeln nicht; dort ist eine volle Käuferprovision möglich.

Regeln bei der Miete

Seit 2015 gilt das Bestellerprinzip: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn, bei Mietwohnungen in der Regel der Vermieter. Sucht der Mieter selbst per Suchauftrag, darf die Provision höchstens zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer betragen, also 2,38 Monatsmieten (§ 3 Wohnungsvermittlungsgesetz).

Häufige Fragen

Wer zahlt den Makler beim Hauskauf?

Bei Wohnungen und Einfamilienhäusern meist Käufer und Verkäufer je zur Hälfte, so sieht es das Gesetz seit Dezember 2020 vor.

Wie hoch ist die Maklerprovision?

Nicht gesetzlich festgelegt. Üblich sind insgesamt bis 7,14 % inklusive Umsatzsteuer, je Seite 3,57 %.

Wie viel Provision darf ein Makler bei Mietwohnungen nehmen?

Höchstens zwei Nettokaltmieten plus Umsatzsteuer, und nur wenn der Mieter ihn beauftragt hat.

Passende Rechner

Quellen: §§ 656a–656d BGB, § 2 Abs. 1a, § 3 Abs. 2 Wohnungsvermittlungsgesetz.

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.