Grundstücksfläche berechnen – Rechteck, Dreieck, Trapez & L-Form
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Grundstücksfläche berechnen: Die 4 Grundformen
Die meisten Grundstücke lassen sich auf eine von vier Grundformen zurückführen — oder auf eine Kombination davon. Mit den richtigen Formeln und den Außenmaßen aus dem Lageplan kannst du die Fläche selbst berechnen. Für Kaufverträge und Bauanträge gilt jedoch immer die amtliche Angabe aus dem Grundbuch oder Kataster.
Rechteck & Quadrat — die häufigste Grundstücksform
Fläche = Länge × Breite. Ein 30 m × 20 m großes Grundstück hat 600 m² = 6 Ar = 0,06 ha. Die meisten Baugrundstücke in Deutschland sind rechteckig — besonders in Neubaugebieten wo die Parzellen gezielt so aufgeteilt werden.
Rechenbeispiel Rechteck:
Länge: 32 m, Breite: 18 m → 32 × 18 = 576 m² = 5,76 Ar = 0,0576 ha
GRZ 0,4: max. 576 × 0,4 = 230 m² bebaubare Grundfläche
Dreieck — Eckgrundstücke und Spitzenlagen
Fläche = (Grundseite × Höhe) ÷ 2. Die Höhe ist der senkrechte Abstand von der Spitze zur Grundseite — nicht die Schrägseite. Dreieckige Grundstücke entstehen häufig an Straßenkreuzungen oder wenn Wege diagonale Grenzen erzeugen.
Rechenbeispiel Dreieck:
Grundseite: 40 m, Höhe: 22 m → (40 × 22) ÷ 2 = 440 m²
Achtung: Die Schrägseite (Hypotenuse) ist nicht die Höhe — ein häufiger Rechenfehler.
Trapez — Grundstücke an Kurven und ausgebauten Straßen
Fläche = ((a + c) ÷ 2) × Höhe. a und c sind die parallelen Seiten (Vorder- und Hinterseite), h der senkrechte Abstand dazwischen. Klassisch bei Grundstücken an Kurvenstrecken wo Vorder- und Hinterseite unterschiedlich breit sind.
Rechenbeispiel Trapez:
Vorderseite a = 30 m, Hinterseite c = 20 m, Tiefe h = 25 m
Fläche = ((30 + 20) ÷ 2) × 25 = 25 × 25 = 625 m²
L-Form — abgewinkelte Grundstücke
Fläche = Segment 1 + Segment 2 (je ein Rechteck). L-förmige Grundstücke gedanklich in zwei Rechtecke aufteilen und die Flächen addieren. Wichtig: Die Aufteilung kann auf verschiedene Arten erfolgen — das Ergebnis ist immer dasselbe.
Rechenbeispiel L-Form:
Segment 1: 20 m × 15 m = 300 m²
Segment 2: 10 m × 8 m = 80 m²
Gesamtfläche: 300 + 80 = 380 m²
Flächeneinheiten: m², Ar, Hektar, Acre
| Einheit | In m² | Typische Nutzung |
|---|---|---|
| m² | 1 | Baugrundstücke, Bauanträge, Kaufverträge |
| Ar (a) | 100 | Gartengrundstücke, historisch im Grundbuch |
| Hektar (ha) | 10.000 | Landwirtschaft, Forstflächen, Gewerbeflächen |
| Acre (ac) | 4.046,86 | USA, UK, internationale Grundstücksangebote |
| Quadratfuß (ft²) | 0,0929 | US-amerikanische Immobilienportale |
GRZ und GFZ: Was darf gebaut werden?
GRZ — Grundflächenzahl (Footprint)
Die GRZ (§ 19 BauNVO) gibt an, welcher Anteil des Grundstücks als Grundfläche bebaut werden darf. GRZ I gilt für das Hauptgebäude, GRZ II (= GRZ I + 50 %, max. 0,8) schließt Nebenanlagen wie Garagen, Carports, Terrassen, Stellplätze und Wege ein.
| Baugebietstyp | GRZ I (Hauptgebäude) | GRZ II (inkl. Nebenanlagen) |
|---|---|---|
| WR — Reines Wohngebiet | 0,3 | 0,45 |
| WA — Allgemeines Wohngebiet | 0,4 | 0,6 |
| MI — Mischgebiet | 0,6 | 0,8 |
| GE — Gewerbegebiet | 0,8 | 0,8 (Kappungsgrenze) |
GFZ — Geschossflächenzahl (Gesamtfläche aller Etagen)
Die GFZ begrenzt die Summe aller Geschossflächen. GFZ 0,8 bedeutet: alle Etagen zusammen dürfen maximal 80 % der Grundstücksfläche betragen.
Rechenbeispiel GRZ + GFZ kombiniert:
Grundstück: 700 m² | GRZ: 0,4 | GFZ: 0,8
Max. Grundfläche (GRZ): 700 × 0,4 = 280 m² Erdgeschoss-Footprint
Max. Gesamtgeschossfläche (GFZ): 700 × 0,8 = 560 m²
→ Maximal 2 Vollgeschosse möglich: 280 m² × 2 = 560 m² ✓
Typische Grundstücksgrößen in Deutschland
| Gebäudetyp | Typische Grundstücksfläche | In Ar |
|---|---|---|
| Reihenmittelhaus | 120–200 m² | 1,2–2 Ar |
| Reihenendhaus / Doppelhaus | 200–350 m² | 2–3,5 Ar |
| Einfamilienhaus (Stadt) | 350–600 m² | 3,5–6 Ar |
| Einfamilienhaus (Umland/Land) | 600–1.500 m² | 6–15 Ar |
| Kleines Gewerbegrundstück | 1.000–5.000 m² | 10–50 Ar |
| Landwirtschaftliche Parzelle | 5.000–50.000 m² | 0,5–5 ha |
Häufige Fragen zur Grundstücksfläche
Im Grundbuch, im amtlichen Lageplan oder beim Liegenschaftskataster des zuständigen Katasteramts. Für Bauanträge und Kaufverträge ist immer die amtliche Angabe maßgeblich — eigene Messungen sind nur Schätzungen. Den Grundbuchauszug kann der Eigentümer beim Grundbuchamt beantragen, Käufer können ihn über den Notar einsehen.
Die Grundstücksfläche ist die gesamte Außenfläche des Grundstücks (Bodenfläche). Die Wohnfläche ist die nutzbare Innenraumfläche des Gebäudes nach WoFlV (Wohnflächenverordnung). Ein 600-m²-Grundstück mit GRZ 0,4 kann ein Haus mit max. 240 m² Grundfläche haben — die Wohnfläche liegt durch schräge Wände, Keller etc. meist deutlich darunter.
Bei 600 m² Grundstück dürfen 600 × 0,4 = 240 m² als Grundfläche bebaut werden (GRZ I: Haus + Terrasse). Mit GRZ II (+50 %) können es bis zu 360 m² sein — inklusive Garage, Carport, befestigte Wege und Stellplätze. Zu GRZ I zählen nur überbaute Flächen; zu GRZ II kommen versiegelte Flächen hinzu.
Unregelmäßige Grundstücke in einfachere Formen zerlegen (Rechteck + Dreieck, mehrere Rechtecke etc.) und die Teilflächen addieren. Für sehr unregelmäßige Polygone gibt es die Koordinatenformel (Gauß’sche Flächenformel) — das macht der Rechner oben automatisch. Für Bauanträge und Rechtsgeschäfte ist stets eine amtliche Vermessung durch das Katasteramt erforderlich.
Die Preise variieren enorm: Metropolkerne (München, Frankfurt, Hamburg) teils über 2.000 €/m², Mittelstädte 100–500 €/m², ländliche Lagen teils unter 20 €/m². Den offiziellen Bodenrichtwert findest du auf bodenrichtwerte.de (kostenlos) oder beim Gutachterausschuss deiner Gemeinde. Der Bodenrichtwert ist der amtliche Durchschnittswert — der tatsächliche Kaufpreis kann abweichen.
GRZ = Grundflächenzahl: begrenzt den Erdgeschoss-Footprint (wie viel Grundstück überbaut wird). GFZ = Geschossflächenzahl: begrenzt die Summe aller Geschossflächen übereinander. Beide Werte stehen im Bebauungsplan und müssen unabhängig voneinander eingehalten werden. Ein 3-stöckiges Haus mit 200 m² Grundfläche hat 600 m² Geschossfläche — das berücksichtigt die GFZ, nicht die GRZ.
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Daniel Niedermayer
Geschäftsführer, Fixrechner.de
Zuletzt geprüft: April 2026
Verwendete Quellen
Unsere Methodik
Rechteck: L×B. Dreieck: (b×h)÷2. Trapez: ((a+c)÷2)×h. L-Form: Seg.1+Seg.2. GRZ II: min(GRZ×1,5; 0,8) gemäß §19 Abs.4 BauNVO. 1 Ar=100 m², 1 ha=10.000 m², 1 ft²=0,0929 m², 1 ac=4.046,86 m².
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Letzte Aktualisierung: April 2026


