Grunderwerbsteuer berechnen 2026: alle Bundesländer

Beim Kauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung fällt Grunderwerbsteuer an. Der Satz liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufpreises. Der Rechner zeigt die Steuer für Ihr Bundesland und den Vergleich aller Länder.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 21. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

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Grunderwerbsteuer nach Bundesland (Stand 2026)

BundeslandSteuersatzbei Ihrem Kaufpreis
Bayern3,5 %
Baden-Württemberg5,0 %
Niedersachsen5,0 %
Rheinland-Pfalz5,0 %
Sachsen-Anhalt5,0 %
Thüringen5,0 %
Bremen5,5 %
Hamburg5,5 %
Sachsen5,5 %
Berlin6,0 %
Hessen6,0 %
Mecklenburg-Vorpommern6,0 %
Brandenburg6,5 %
Nordrhein-Westfalen6,5 %
Saarland6,5 %
Schleswig-Holstein6,5 %

Zuletzt geändert: Bremen zum 1. Juli 2025 (von 5,0 auf 5,5 %), Thüringen zum 1. Januar 2024 (von 6,5 auf 5,0 %), Hamburg und Sachsen zum 1. Januar 2023 (auf 5,5 %).

Wichtige Regeln

  • Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis für Grundstück und Gebäude. Bewegliches Inventar wie eine Einbauküche oder Markisen kann im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden und ist dann steuerfrei, sofern der Preis angemessen ist.
  • Fälligkeit: Das Finanzamt schickt nach dem Notartermin einen Bescheid; die Steuer ist meist binnen eines Monats fällig. Erst nach Zahlung gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eintragung ins Grundbuch.
  • Steuerfrei sind unter anderem Käufe unter 2.500 €, Übertragungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern und an Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel) sowie Erbschaften und Schenkungen, für die stattdessen die Erbschaft- oder Schenkungsteuer gilt (§ 3 GrEStG).

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?

Je nach Bundesland 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein).

Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich bei 400.000 €?

In Bayern 14.000 €, in Baden-Württemberg 20.000 €, in NRW 26.000 €.

Muss ich Grunderwerbsteuer auf die Einbauküche zahlen?

Nein, wenn sie im Kaufvertrag mit einem angemessenen Preis gesondert ausgewiesen ist.

Passende Rechner

Quellen: Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), §§ 3, 8, 11, Landesgesetze über die Festsetzung des Steuersatzes bei der Grunderwerbsteuer.

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.