Grunderwerbsteuer berechnen 2026: alle Bundesländer
Beim Kauf eines Grundstücks, Hauses oder einer Wohnung fällt Grunderwerbsteuer an. Der Satz liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 % des Kaufpreises. Der Rechner zeigt die Steuer für Ihr Bundesland und den Vergleich aller Länder.
Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 21. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.
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Grunderwerbsteuer nach Bundesland (Stand 2026)
| Bundesland | Steuersatz | bei Ihrem Kaufpreis |
|---|---|---|
| Bayern | 3,5 % | |
| Baden-Württemberg | 5,0 % | |
| Niedersachsen | 5,0 % | |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | |
| Thüringen | 5,0 % | |
| Bremen | 5,5 % | |
| Hamburg | 5,5 % | |
| Sachsen | 5,5 % | |
| Berlin | 6,0 % | |
| Hessen | 6,0 % | |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | |
| Brandenburg | 6,5 % | |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | |
| Saarland | 6,5 % | |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % |
Zuletzt geändert: Bremen zum 1. Juli 2025 (von 5,0 auf 5,5 %), Thüringen zum 1. Januar 2024 (von 6,5 auf 5,0 %), Hamburg und Sachsen zum 1. Januar 2023 (auf 5,5 %).
Wichtige Regeln
- Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis für Grundstück und Gebäude. Bewegliches Inventar wie eine Einbauküche oder Markisen kann im Kaufvertrag gesondert ausgewiesen werden und ist dann steuerfrei, sofern der Preis angemessen ist.
- Fälligkeit: Das Finanzamt schickt nach dem Notartermin einen Bescheid; die Steuer ist meist binnen eines Monats fällig. Erst nach Zahlung gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Eintragung ins Grundbuch.
- Steuerfrei sind unter anderem Käufe unter 2.500 €, Übertragungen zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern und an Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel) sowie Erbschaften und Schenkungen, für die stattdessen die Erbschaft- oder Schenkungsteuer gilt (§ 3 GrEStG).
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer 2026?
Je nach Bundesland 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein).
Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich bei 400.000 €?
In Bayern 14.000 €, in Baden-Württemberg 20.000 €, in NRW 26.000 €.
Muss ich Grunderwerbsteuer auf die Einbauküche zahlen?
Nein, wenn sie im Kaufvertrag mit einem angemessenen Preis gesondert ausgewiesen ist.