Preis pro Quadratmeter Rechner
Einzelberechnung · 3-fach-Vergleich · WoFlV-Korrektur · Marktcheck
Vier Berechnungsmodi für die entscheidende Frage: Ist der Preis pro Quadratmeter fair, teuer oder ein Schnäppchen? Mit direktem Vergleich von bis zu drei Objekten, korrekter Wohnflächenberechnung nach § 4 WoFlV (Dachschrägen, Balkon, Terrasse) und Einordnung gegen den Deutschland-Durchschnitt für Kauf und Miete.
Preis pro Quadratmeter – der wichtigste Kennwert am Immobilienmarkt
Ob Kauf oder Miete, ob Altbau oder Neubau – der Preis pro Quadratmeter ist die eine Zahl, die alle Objekte vergleichbar macht. Absolute Preise täuschen. Eine 80-m²-Wohnung für 320.000 € und eine 110-m²-Wohnung für 385.000 € scheinen beide machbar. Pro Quadratmeter gerechnet: die erste liegt bei 4.000 €/m², die zweite bei 3.500 €/m² – ein Unterschied von 500 € pro Quadratmeter, der auf 100 m² hochgerechnet 50.000 € ausmacht.
📖 Die drei Kernformeln
Kaufpreis pro m²: €/m² = Kaufpreis ÷ Wohnfläche. Ohne Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler – zusammen 8–12 % des Kaufpreises).
Miete pro m²: €/m²/Monat = Kaltmiete ÷ Wohnfläche. Immer kalt rechnen, nie warm – sonst verzerren Nebenkosten den Vergleich.
Brutto-Mietrendite: (Jahresmiete ÷ Kaufpreis) × 100. Faustregel: unter 3 % ist teuer, 3–5 % marktkonform, über 5 % interessant für Kapitalanleger.
Der Wohnflächen-Fehler – warum 100 m² nicht immer 100 m² sind
Der häufigste Fehler beim Preisvergleich: Die Wohnfläche wird ungeprüft aus dem Exposé übernommen. Dabei gibt es in Deutschland mehrere Berechnungsgrundlagen, die teils dramatisch unterschiedliche Ergebnisse liefern.
| Bauteil | Nach WoFlV (ab 2004) | Nach DIN 277 | Nach II. BV (vor 2004) |
|---|---|---|---|
| Raum > 2 m Höhe | 100 % | 100 % | 100 % |
| Dachschräge 1–2 m | 50 % | 100 % | 50 % |
| Dachschräge < 1 m | 0 % | 100 % | 0 % |
| Balkon / Terrasse / Loggia | 25 % (max. 50 %) | 100 % | bis 50 % |
| Wintergarten beheizt | 100 % | 100 % | 100 % |
| Wintergarten unbeheizt | 50 % | 100 % | 50 % |
| Kellerraum (separat) | 0 % | 100 % | 0 % |
💡 Rechtliche Einordnung
Der Bundesgerichtshof hat 2023 klargestellt (VIII ZR 61/23), dass sich die Wohnfläche bei Mietverträgen nach den bei Vertragsabschluss geltenden Vorschriften richtet. Für aktuelle Verträge ist das die Wohnflächenverordnung. Weicht die tatsächliche Fläche um mehr als 10 % nach unten von der vereinbarten ab, können Mieter Miete mindern oder zu viel gezahlte Miete zurückfordern. Balkone und Dachschrägen sind die häufigsten Fehlerquellen.
Preis pro m² in Deutschland – aktuelle Markt-Eckwerte 2026
Der Deutschland-Durchschnitt ist als Referenz wichtig, sagt aber nichts über Ihre konkrete Region aus. Die Spanne ist enorm: In München zahlen Sie für eine Eigentumswohnung über 7.800 €/m², auf dem Land schon ab 777 €/m² (Q4 2025, Raum Köln/peripher). Bei Miete reicht die Range von unter 6 €/m² (Ostdeutschland, ländlich) bis über 22 €/m² (München, Neubau).
| Kategorie | Deutschland-Mittel 2026 | Spitze (A-Stadt) | Untergrenze (ländl.) |
|---|---|---|---|
| Eigentumswohnung Kauf | ca. 3.100–4.300 €/m² | 7.800 €/m² (München) | ab 777 €/m² |
| Haus Kauf (Bestand) | ca. 2.900–3.200 €/m² | 5.944 €/m² (München) | ab 507 €/m² |
| Mietwohnung (Angebot) | ca. 9–13 €/m² | 22,64 €/m² (München, Neubau) | ca. 5–6 €/m² |
| Miete Haus | ca. 10–12 €/m² | ca. 19–21 €/m² | ca. 6–7 €/m² |
Faustregel: Wie viel darf der Preis über dem Durchschnitt liegen?
| Abweichung vom regionalen Schnitt | Einordnung | Was zu tun ist |
|---|---|---|
| − 30 % oder tiefer | Auffällig günstig | Zustand, Energie, Rechtslage kritisch prüfen |
| − 30 bis − 15 % | Günstig | Gründe prüfen: Lage, Sanierungsbedarf |
| − 15 bis +10 % | Marktkonform | Fairer Preis, Verhandlungsspielraum 2–5 % |
| +10 bis +20 % | Leicht erhöht | Nur bei klaren Pluspunkten (Zustand, Lage, Energie) |
| Über +20 % | Überteuert | Nachverhandeln oder passen – außer Top-Lage / A+ |
Vier typische Praxisfälle
🏠 Fall 1: Die versteckte Teuer-Wohnung
Angebot: Dachgeschoss 90 m² für 280.000 €. Nominell: 3.111 €/m² – klingt fair. Nach WoFlV-Prüfung: 20 m² Dachschräge 1–2 m und 8 m² unter 1 m. Tatsächliche Wohnfläche: 62 + 10 + 0 = 72 m². Echter Preis: 3.889 €/m² – 25 % teurer als gedacht.
📑 Fall 2: 3-fach-Vergleich entscheidet
Drei Mietwohnungen: A 72 m² / 950 € (13,19 €/m²), B 85 m² / 1.020 € (12,00 €/m²), C 65 m² / 900 € (13,85 €/m²). Absolut am günstigsten: C (900 €). Pro Quadratmeter am besten: B – bei nur 70 € mehr pro Monat 13 m² mehr Flexibilität.
🔥 Fall 3: Großstadt vs. Speckgürtel
München-Schwabing: 80 m² Eigentumswohnung für 720.000 € = 9.000 €/m². Ebersberg (35 min S-Bahn): gleiche Größe, 480.000 € = 6.000 €/m². Ersparnis: 240.000 € für 70 Minuten Pendelzeit täglich. Bei 20 Jahren Haltedauer: ca. 580 Pendelstunden gegen 240.000 € = ~413 €/Stunde „Stundenlohn“ fΓΌrs Pendeln.
📈 Fall 4: Mietrendite-Check
Eigentumswohnung 250.000 € Kaufpreis, 850 €/Monat kalt vermietbar. Jahresmiete: 10.200 €. Brutto-Mietrendite: 4,08 %. Nach Nebenkosten, Instandhaltung und Leerstand (typisch −25 % der Brutto-Miete): Netto-Rendite ca. 3,06 %. Bei Kreditzins von 3,8 % eine Verlust-Wette – außer bei starker Wertsteigerung.
Die fünf häufigsten Fehler beim Preis-pro-m²-Vergleich
- Warmmiete statt Kaltmiete rechnen: Verzerrt um 2–4 €/m² je nach Energieträger. Immer kalt, immer netto.
- Balkon zu 100 % einrechnen: Nach WoFlV nur 25 % – wer 100 % rechnet, überschätzt die Fläche und unterschätzt den echten €/m².
- Erwerbsnebenkosten ignorieren: Grunderwerbsteuer (3,5–6,5 %), Notar (1,5 %), Makler (3,57 % seit 2020 geteilt) addieren 8–12 % auf den Preis.
- Neubau mit Bestand vergleichen: Neubau liegt 15–35 % über Bestand – energetisch gerechtfertigt, aber bei €/m²-Vergleich separat halten.
- Gesamtpreis vergleichen statt €/m²: Eine 110-m²-Wohnung für 400.000 € ist pro m² günstiger als 85 m² für 340.000 € – der Gesamtpreis täuscht.
Häufige Fragen
Die Formel ist einfach: Preis pro Quadratmeter = Gesamtpreis ÷ Wohnfläche in m². Beispiel: Eine Wohnung für 350.000 € mit 90 m² kostet 350.000 ÷ 90 = 3.889 €/m². Bei Miete: Miete pro m² = Monatsmiete ÷ Wohnfläche. Wichtig: Die Wohnfläche muss korrekt nach WoFlV berechnet sein – sonst ist der Vergleich verzerrt.
Nach Wohnflächenverordnung (§ 4 WoFlV) werden Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen in der Regel zu 25 %, in Ausnahmefällen (hochwertige Gestaltung, besondere Lage) bis zu 50 % angerechnet. Bei Mietverträgen vor dem 1. Januar 2004 gilt die II. BV: bis zu 50 %. Nach DIN 277 zählen Balkone zu 100 % – deshalb rechnen manche Vermieter damit. Der BGH hat klargestellt: Für aktuelle Mietverträge ist die WoFlV verbindlich.
Die WoFlV regelt das klar nach Raumhöhe. Flächen mit einer lichten Höhe ab 2 m zählen zu 100 %, zwischen 1 und 2 m zu 50 %, unter 1 m zu 0 %. Beispiel: Ein Dachgeschoss mit 80 m² Grundfläche kann nach WoFlV realistisch nur 55–65 m² Wohnfläche ergeben – und damit 20–30 % teureren Preis pro m². Immer nachmessen oder im Modus „WoFlV“ prüfen.
Der Durchschnitt liegt 2026 bei ca. 3.100–4.300 €/m² für Eigentumswohnungen und 2.900–3.200 €/m² für Häuser – je nach Quelle (ImmoScout24, Engel&Völkers, EPX/Europace). Bei Miete: ca. 9–13 €/m² bundesweit. Die Spanne ist enorm: München erreicht bis 7.855 €/m² Kauf und 22,64 €/m² Miete, ländliche Regionen teils unter 1.500 €/m². Der Rechner zeigt im Marktcheck-Modus, wo Ihre Immobilie liegt.
Der €/m²-Wert ist der wichtigste Vergleichsmaßstab am Immobilienmarkt. Absolute Preise täuschen – eine 80-m²-Wohnung für 320.000 € (4.000 €/m²) und eine 110-m²-Wohnung für 385.000 € (3.500 €/m²) scheinen beide machbar, aber die zweite ist pro m² deutlich günstiger. Banken, Makler und Gutachter nutzen €/m² als Grundlage für Finanzierung, Wertermittlung und Marktanalyse. Wer den Wert nicht kennt, verhandelt blind.
Als Faustregel: Bis +10 % über dem regionalen Schnitt ist marktkonform, 10–20 % erfordert besondere Merkmale (Lage, Zustand, Ausstattung), über 20 % ist überteuert – außer es gibt klare Pluspunkte wie Kernsanierung, Energieeffizienz A+ oder Top-Lage. Bei Miete prüfen: Die Mietpreisbremse begrenzt Neuverträge in angespannten Märkten auf max. 10 % über der ortsΓΌblichen Vergleichsmiete.
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Daniel Niedermayer
Geschäftsführer, Fixrechner.de
Zuletzt geprüft: April 2026
Grundlagen
- Wohnflächenverordnung (WoFlV) – Originaltext § 1–8 inkl. Dachschrägen- und Balkonregelung
- Statistisches Bundesamt: Häuserpreisindex und Preisindizes für Wohnimmobilien
- Deutsche Bundesbank: Indikatorensystem Wohnimmobilienpreise
- BaFin: Verbraucherinformationen zu Immobilienkauf und Finanzierung
- BGH-Urteil VIII ZR 61/23 (17.10.2023) – Maßgeblichkeit der WoFlV bei Mietvertragsabschluss
Unsere Methodik
Einzelmodus: Preis ÷ Wohnfläche, Anzeige in €/m². Vergleichsmodus: parallele Berechnung für bis zu 3 Objekte, automatische Sieger-Ermittlung und Preisdifferenz pro m². WoFlV-Korrektur: Summierung nach § 4 WoFlV (Dachschräge 1–2 m = 50 %, < 1 m = 0 %, Balkon/Terrasse 25 % oder 50 %, Wintergarten beheizt 100 %, unbeheizt 50 %). Marktcheck: Abgleich mit Regional-Benchmarks aus ImmoScout24-Preisatlas, Engel&Völkers-Marktreport, Europace EPX-Index und empirica-Angebotsmieten (Stand Q1 2026), Abweichung in Prozent. Keine Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Makler) eingerechnet. Keine Rechtsberatung.
Mehr zur MethodikFixrechner.de – „Alles ist berechenbar“. Preis-pro-Quadratmeter-Rechner mit 4 Modi: Einzelberechnung, 3-fach-Vergleich, WoFlV-Korrektur (Dachschrägen & Balkon) und Marktcheck gegen den Deutschland-Durchschnitt.
4 Modi, 1 Antwort
Einzeln, Vergleich, Wohnflächen-Korrektur und Marktcheck – von 10-Sekunden-Check bis Tiefenanalyse.
WoFlV-konform
Dachschrägen und Balkon exakt nach § 4 WoFlV – die juristisch relevante Wohnfläche.
Datenschutz
Alle Berechnungen lokal. Keine Datenspeicherung.
Letzte Aktualisierung: April 2026 · Kein Ersatz für individuelle Finanz- oder Rechtsberatung. Marktdaten sind statistische Durchschnittswerte und ersetzen keine Vor-Ort-Bewertung.


