Pfändungsrechner 2026: Wie viel vom Lohn darf gepfändet werden?
Bei einer Lohnpfändung bleibt immer ein Teil des Einkommens geschützt. Der Rechner ermittelt nach § 850c ZPO und der Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2026, wie viel Ihr Arbeitgeber an den Gläubiger abführen muss und wie viel Ihnen bleibt, abhängig von Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten. Die neuen Freigrenzen gelten seit dem 1. Juli 2026.
Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.
Maßgeblich ist das Netto nach § 850e ZPO: Bruttolohn abzüglich Lohnsteuer und Sozialabgaben sowie unpfändbarer Bezüge wie der Hälfte der Überstundenvergütung oder des Urlaubsgelds.
Aufteilung Ihres Nettoeinkommens
So funktioniert die Pfändungsberechnung
- Netto auf 10 € abrunden: Das pfändbare Arbeitseinkommen wird auf einen durch 10 teilbaren Betrag abgerundet.
- Freibetrag abziehen: 1.587,40 € Grundfreibetrag (ab 1. Juli 2026), zuzüglich 597,42 € für die erste und je 332,83 € für die zweite bis fünfte Person, der Sie Unterhalt gewähren.
- Mehrbetrag teilweise pfänden: Vom Betrag über dem Freibetrag sind ohne Unterhaltspflicht 70 % pfändbar, mit einer Person 50 %, mit zwei 40 %, mit drei 30 %, mit vier 20 % und ab fünf 10 %.
- Obergrenze: Einkommen über 4.866,30 € im Monat ist vollständig pfändbar.
Pfändungstabelle ab 1. Juli 2026 (Auszug)
| Netto | 0 | 1 | 2 | 3 | 4 | 5+ |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1.600 € | 8.82 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
| 1.800 € | 148.82 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
| 2.000 € | 288.82 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
| 2.200 € | 428.82 | 7.59 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
| 2.500 € | 638.82 | 157.59 | 0.00 | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
| 2.800 € | 848.82 | 307.59 | 112.94 | 0.00 | 0.00 | 0.00 |
| 3.000 € | 988.82 | 407.59 | 192.94 | 44.86 | 0.00 | 0.00 |
| 3.500 € | 1.338.82 | 657.59 | 392.94 | 194.86 | 63.34 | 0.00 |
| 4.000 € | 1.688.82 | 907.59 | 592.94 | 344.86 | 163.34 | 48.39 |
| 4.500 € | 2.038.82 | 1.157.59 | 792.94 | 494.86 | 263.34 | 98.39 |
| 5.000 € | 2.428.93 | 1.474.44 | 1.073.16 | 738.45 | 470.30 | 268.72 |
Pfändbarer Betrag in Euro pro Monat nach Zahl der Unterhaltspflichten. Verbindlich ist die amtliche Tabelle im Bundesgesetzblatt.
Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
Ist das Konto gepfändet, schützt nur ein P-Konto Ihr Guthaben. Geschützt ist ein monatlicher Sockelbetrag in Höhe des Grundfreibetrags von 1.587,40 €, der sich mit einer Bescheinigung von Arbeitgeber, Familienkasse, Sozialleistungsträger oder Schuldnerberatung um Unterhaltspflichten, Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen erhöht. Jede Bank muss ein bestehendes Girokonto auf Wunsch innerhalb von vier Geschäftstagen in ein P-Konto umwandeln.
Besonderheiten
- Unterhaltsgläubiger (z. B. Kinder bei Unterhaltsrückständen) dürfen nach § 850d ZPO deutlich mehr pfänden; Ihnen bleibt dann nur der notwendige Bedarf, den das Vollstreckungsgericht festlegt.
- Unterhaltsberechtigte mit eigenem Einkommen kann das Gericht auf Antrag des Gläubigers ganz oder teilweise unberücksichtigt lassen.
- Hilfe: Kostenlose Schuldnerberatungen der Wohlfahrtsverbände und Verbraucherzentralen helfen bei Pfändungen und dem Weg aus den Schulden.
Häufige Fragen
Wie viel darf bei 2.500 € netto gepfändet werden?
Ohne Unterhaltspflicht 638,82 € im Monat (ab 1. Juli 2026), mit einer unterhaltsberechtigten Person 157,59 €. Ihnen bleiben 1.861,18 € bzw. 2.342,41 €.
Wie hoch ist der Pfändungsfreibetrag 2026?
Seit 1. Juli 2026 sind 1.587,40 € netto im Monat unpfändbar. Für die erste unterhaltsberechtigte Person kommen 597,42 € hinzu, für die zweite bis fünfte je 332,83 €.
Ab welchem Einkommen ist alles pfändbar?
Der Teil des Nettoeinkommens über 4.866,30 € im Monat ist vollständig pfändbar. Darunter bleibt immer der Freibetrag plus ein Anteil des Mehrbetrags geschützt.
Wann ändern sich die Pfändungsfreigrenzen?
Jedes Jahr zum 1. Juli, angepasst an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags. Die Werte werden im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht.