Unterhaltsrechner 2026: Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle
Wie viel Kindesunterhalt muss ich zahlen? Der Rechner wendet die Düsseldorfer Tabelle 2026 an: Einstufung nach bereinigtem Nettoeinkommen, Höher- oder Herabstufung nach der Zahl der Unterhaltsberechtigten, Bedarfskontrollbetrag, Anrechnung des Kindergelds von 259 € und Mangelfallberechnung, wenn das Einkommen nicht für alle reicht. Für volljährige Kinder teilt er den Unterhalt auf beide Eltern auf.
Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.
Kinder, für die Unterhalt zu zahlen ist
| Kind | Bedarf − Kindergeld | Zahlbetrag |
|---|
So wird der Kindesunterhalt berechnet
- Bereinigtes Nettoeinkommen ermitteln: Nettolohn abzüglich berufsbedingter Aufwendungen (pauschal 5 %, höchstens 150 €, oder tatsächliche Kosten), Beiträge zur Altersvorsorge bis 4 % des Bruttos und berücksichtigungsfähiger Schulden. Steuererstattungen und Sonderzahlungen werden anteilig auf den Monat umgelegt.
- Einkommensgruppe bestimmen: Die Tabelle ist auf zwei Unterhaltsberechtigte zugeschnitten. Bei nur einem Berechtigten wird in der Regel eine Gruppe höher eingestuft, bei drei und mehr Berechtigten je weiterer Person eine Gruppe niedriger.
- Bedarfskontrollbetrag prüfen: Bleibt dem Zahlenden nach Abzug des Unterhalts weniger als der Bedarfskontrollbetrag seiner Gruppe, wird so lange herabgestuft, bis er gewahrt ist.
- Kindergeld anrechnen: Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte (129,50 €) vom Tabellenbetrag abgezogen, bei volljährigen das volle Kindergeld von 259 €.
- Selbstbehalt sichern: Dem Zahlenden müssen gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern mindestens 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig) bleiben. Reicht das Einkommen nicht, liegt ein Mangelfall vor: Der verfügbare Betrag wird anteilig auf die Kinder verteilt.
Düsseldorfer Tabelle 2026
| Nettoeinkommen | 0–5 | 6–11 | 12–17 | ab 18 | Satz |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 2.100 € | 486 | 558 | 653 | 698 | 100 % |
| 2.101 – 2.500 € | 511 | 586 | 686 | 733 | 105 % |
| 2.501 – 2.900 € | 535 | 614 | 719 | 768 | 110 % |
| 2.901 – 3.300 € | 559 | 642 | 751 | 803 | 115 % |
| 3.301 – 3.700 € | 584 | 670 | 784 | 838 | 120 % |
| 3.701 – 4.100 € | 623 | 715 | 836 | 894 | 128 % |
| 4.101 – 4.500 € | 661 | 759 | 889 | 950 | 136 % |
| 4.501 – 4.900 € | 700 | 804 | 941 | 1.006 | 144 % |
| 4.901 – 5.300 € | 739 | 849 | 993 | 1.061 | 152 % |
| 5.301 – 5.700 € | 778 | 893 | 1.045 | 1.117 | 160 % |
| 5.701 – 6.400 € | 817 | 938 | 1.098 | 1.173 | 168 % |
| 6.401 – 7.200 € | 856 | 983 | 1.150 | 1.229 | 176 % |
| 7.201 – 8.200 € | 895 | 1.027 | 1.202 | 1.285 | 184 % |
| 8.201 – 9.700 € | 934 | 1.072 | 1.254 | 1.341 | 192 % |
| 9.701 – 11.200 € | 972 | 1.116 | 1.306 | 1.396 | 200 % |
Tabellenbeträge in Euro pro Monat vor Abzug des Kindergelds. Der Mindestunterhalt für Minderjährige (erste Gruppe) beträgt 2026 486 €, 558 € und 653 €. Über 11.200 € Einkommen richtet sich der Unterhalt nach den Umständen des Einzelfalls.
Volljährige Kinder
Ab 18 Jahren haften beide Eltern für den Barunterhalt, und zwar im Verhältnis ihrer Einkommen nach Abzug des angemessenen Selbstbehalts von 1.750 €. Der Bedarf richtet sich nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern. Volljährige Schüler unter 21, die bei einem Elternteil wohnen, sind minderjährigen Kindern gleichgestellt (privilegiert); hier gilt der niedrigere Selbstbehalt von 1.450 €. Studierende mit eigenem Haushalt haben einen festen Bedarf von 990 € einschließlich 440 € Warmmiete; dafür gibt es ein eigenes Kapitel in der Tabelle, das dieser Rechner nicht abbildet.
Was der Rechner nicht abbildet
Ehegattenunterhalt, Wechselmodell, Mehr- und Sonderbedarf (z. B. Kita-Kosten, Nachhilfe) und die genaue Rangfolge im Mangelfall mit Ehegatten. Für eine verbindliche Berechnung wenden Sie sich an das Jugendamt (Beistandschaft, kostenlos) oder eine Fachanwältin für Familienrecht.
Häufige Fragen
Wie viel Unterhalt bei 3.000 € netto für ein Kind?
Für ein 8-jähriges Kind als einzigen Unterhaltsberechtigten: Einstufung eine Gruppe höher (Gruppe 5), Tabellenbetrag 670 €, abzüglich 129,50 € halbes Kindergeld ergibt 540,50 € Zahlbetrag pro Monat.
Was ist der Mindestunterhalt 2026?
486 € für Kinder bis 5 Jahre, 558 € von 6 bis 11 und 653 € von 12 bis 17 Jahren. Nach Abzug des halben Kindergelds sind das 356,50 €, 428,50 € und 523,50 €.
Wie hoch ist der Selbstbehalt 2026?
Gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für Nichterwerbstätige, gegenüber anderen volljährigen Kindern 1.750 €. Die Werte sind 2026 unverändert.
Wird das Kindergeld angerechnet?
Ja. Bei Minderjährigen wird das halbe Kindergeld (129,50 €) vom Tabellenbetrag abgezogen, weil der betreuende Elternteil den Rest durch die Betreuung leistet. Bei Volljährigen wird das volle Kindergeld von 259 € abgezogen.