Heiratsvorteil berechnen: Ehegattensplitting 2026

Wie viel Einkommensteuer spart ein Ehepaar durch das Splitting gegenüber zwei Einzelveranlagungen? Der Rechner nutzt den Steuertarif 2026 nach § 32a EStG, Solidaritätszuschlag und auf Wunsch Kirchensteuer, und zeigt, wie der Vorteil von der Einkommensverteilung abhängt.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 29. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

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Splittingvorteil je nach Einkommensverteilung

Gleiches Gesamteinkommen, unterschiedlich verteilt: links verdient Partner 2 alles, rechts Partner 1. Je ungleicher die Einkommen, desto größer der Vorteil; bei gleichen Einkommen ist er null. Werte unter null entstehen bei hohen Einkommen durch den Solidaritätszuschlag; dann ist die Einzelveranlagung günstiger, die Ehepaare wählen können.

Vergleich im Detail

Einzeln (Partner 1 + 2)Zusammen (Splitting)

Heiraten bis 31. Dezember: Der Vorteil gilt für das ganze Jahr

Für das Splitting zählt nicht, wie lange ein Paar im Jahr verheiratet war: Wer bis zum 31. Dezember 2026 heiratet, kann für das gesamte Jahr 2026 die Zusammenveranlagung wählen (§ 26 Abs. 1 EStG). Ein Hochzeitstermin am 31. Dezember statt am 2. Januar bringt dem Paar deshalb den vollen Splittingvorteil eines Jahres. Er wird mit der Steuererklärung 2026 erstattet, die Steuerklassen spielen dafür keine Rolle.

Die Tabelle zeigt den Vorteil für 2026 nach Bruttojahresgehalt beider Partner zusammen und danach, wie es sich aufteilt. Bei einem Alleinverdiener mit 60.000 € brutto sind es rund 4.600 €, bei 80.000 € rund 6.250 €. Verdient ein Partner 60.000 € und der andere 20.000 €, bleiben rund 960 €. Bei gleich hohen Gehältern gibt es keinen Splittingvorteil.

Brutto beider zusammenAllein­verdiener80 : 2070 : 3060 : 40
40.000 €3.430 €1.910 €1.080 €290 €
50.000 €4.000 €1.900 €780 €120 €
60.000 €4.600 €1.790 €480 €80 €
70.000 €5.310 €1.720 €470 €110 €
80.000 €6.250 €1.680 €580 €140 €
100.000 €8.650 €2.170 €900 €220 €
120.000 €11.280 €3.230 €1.390 €330 €
150.000 €13.530 €5.000 €2.450 €580 €
200.000 €13.120 €4.140 €2.150 €600 €

Splittingvorteil 2026 in Euro pro Jahr (Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer, gerundet auf 10 €). Annahmen: gesetzlich versicherte Arbeitnehmer, zu versteuerndes Einkommen geschätzt aus Brutto minus Werbungskosten- und Sonderausgabenpauschale und Vorsorgeaufwendungen; keine weiteren Einkünfte oder Abzüge. Dass der Vorteil bei 200.000 € etwas kleiner ist als bei 150.000 €, liegt am Solidaritätszuschlag.

Für Redaktionen

Die Tabelle dürfen Sie mit Quellenangabe frei verwenden, auch in eigenen Grafiken. Für einen Link auf den Rechner, etwa als Service für Ihre Leser, können Sie diesen Code kopieren:

<a href="https://fixrechner.de/heiratsvorteil-rechner/">Heiratsvorteil-Rechner: Splittingvorteil 2026 berechnen (fixrechner.de)</a>

So funktioniert das Splitting

Bei der Zusammenveranlagung werden die Einkommen beider Partner addiert, halbiert, die Steuer auf diese Hälfte nach dem Grundtarif berechnet und verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG). Weil der Steuertarif progressiv ist, zahlt ein Paar mit sehr unterschiedlichen Einkommen so weniger als zwei Einzelpersonen. Verdienen beide gleich viel, gibt es keinen Vorteil. Der größte Vorteil entsteht bei Alleinverdienern mit hohem Einkommen; seit 2026 liegt er bei sehr hohen Einkommen bei rund 19.500 € im Jahr plus Solidaritätszuschlag.

Steuerklassen ändern nichts an der Jahressteuer

Die Wahl zwischen den Steuerklassen III/V und IV/IV (auch mit Faktor) betrifft nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird. Mit der Steuererklärung wird die tatsächliche Steuer festgesetzt; zu viel Gezahltes kommt zurück, zu wenig muss nachgezahlt werden. Bei III/V ist eine Steuererklärung Pflicht. Für Lohnersatzleistungen wie Elterngeld oder Arbeitslosengeld kann die Steuerklasse dagegen wichtig sein, weil sie sich am Nettolohn orientieren.

Weitere finanzielle Folgen der Ehe

  • Sparer-Pauschbetrag für Kapitalerträge: zusammen 2.000 € statt je 1.000 €, auch wenn nur einer Kapitalerträge hat.
  • Erbschaft: Freibetrag für Ehegatten 500.000 € (Unverheiratete: 20.000 €).
  • Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nur für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner.
  • Für eingetragene Lebenspartnerschaften gilt das Splitting ebenso.

Häufige Fragen

Wie viel spart man durch Heiraten?

Das hängt vom Einkommensunterschied ab. Bei 60.000 € und 20.000 € brutto im Jahr sind es nach dem Tarif 2026 rund 960 € im Jahr, bei einem Alleinverdiener mit 80.000 € brutto rund 6.250 €. Der Rechner zeigt Ihren Wert.

Lohnt sich Heiraten bei gleichem Einkommen?

Steuerlich nicht durch das Splitting, der Vorteil ist dann null. Andere Vorteile wie Erbschaftsfreibetrag und Hinterbliebenenrente bleiben.

Lohnt es sich, noch im Dezember zu heiraten?

Ja, wenn die Einkommen unterschiedlich hoch sind: Wer bis zum 31. Dezember heiratet, kann für das ganze Jahr die Zusammenveranlagung wählen und bekommt den Splittingvorteil des gesamten Jahres, bei einem Alleinverdiener mit 60.000 € brutto 2026 rund 4.600 €.

Ab wann gilt das Splitting?

Für das ganze Jahr der Heirat: Wer am 31. Dezember heiratet, kann für das gesamte Jahr die Zusammenveranlagung wählen (§ 26 Abs. 1 EStG).

Was bringt Steuerklasse 3 und 5?

Mehr Netto im Monat beim besser verdienenden Partner, aber keine niedrigere Jahressteuer. Die Differenz wird mit der Steuererklärung ausgeglichen.

Passende Rechner

Quellen: § 32a EStG, Tarif ab Veranlagungszeitraum 2026, § 32a Abs. 5, §§ 26, 26b EStG (Zusammenveranlagung), Solidaritätszuschlag 2026: Freigrenzen (TK, Stand 1.11.2025), Beitragsbemessungsgrenzen 2026 (lohn-info.de), § 16 ErbStG (Freibeträge).

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 29. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.