Steuerklassen-Rechner 2026: III/V, IV/IV oder Faktor – was bringt Ehepaaren mehr Netto?
Welche Steuerklassen-Kombination passt zu uns? Der Rechner vergleicht für verheiratete Paare die monatlichen Nettogehälter mit III/V, V/III, IV/IV und IV/IV mit Faktor, berechnet nach dem amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan 2026, und zeigt, ob am Jahresende eine Nachzahlung droht. Wichtig zu wissen: Die Steuerklasse verteilt nur die Steuer auf das Jahr; die Jahressteuer ist bei allen Kombinationen gleich.
Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.
| Kombination | Netto A / B | Netto gesamt |
|---|
Was die Steuerklassen bewirken
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner werden gemeinsam veranlagt und zahlen Einkommensteuer nach dem Splittingtarif. Die Steuerklassen bestimmen nur, wie viel Lohnsteuer jeden Monat vorab einbehalten wird. Die tatsächliche Steuer steht erst mit dem Steuerbescheid fest.
- IV/IV: Jeder wird wie ein Single besteuert. Passt bei ähnlichen Gehältern; bei großen Unterschieden wird übers Jahr meist zu viel einbehalten und erstattet.
- III/V: Der Partner in III bekommt den doppelten Grundfreibetrag, der Partner in V keinen. Bringt das höchste gemeinsame Netto, wenn ein Partner deutlich mehr verdient (Faustregel: 60 % oder mehr des gemeinsamen Einkommens). Häufig folgt eine Nachzahlung; deshalb ist die Steuererklärung Pflicht.
- IV/IV mit Faktor: Das Finanzamt rechnet einen Faktor kleiner als 1 aus, sodass die monatliche Lohnsteuer schon dem Splittingvorteil entspricht. Weniger Nachzahlungsrisiko, fairere Verteilung zwischen den Partnern.
Wann die Wahl Geld kostet oder bringt
Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Arbeitslosengeld und Krankengeld werden aus dem Nettolohn berechnet. Wer mit Elternzeit oder Arbeitslosigkeit rechnet, kann durch einen rechtzeitigen Wechsel in die günstigere Klasse mehr Leistung bekommen. Für das Elterngeld zählt die Steuerklasse, die in der Mehrzahl der Monate des Bemessungszeitraums galt; ein Wechsel muss deshalb mindestens sieben Monate vor Beginn des Mutterschutzes erfolgen. Umgekehrt senkt Steuerklasse V die eigene Leistung deutlich.
So wechseln Sie die Steuerklasse
Der Antrag geht online über ELSTER („Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“) oder mit dem Formular beim Finanzamt. Ein Wechsel ist mehrmals im Jahr möglich und gilt ab dem Folgemonat. Den Faktor beantragen Sie mit den voraussichtlichen Jahresgehältern beider Partner; er gilt bis zu zwei Jahre.
Häufige Fragen
Lohnt sich III/V bei 4.500 € und 2.200 € brutto?
Ja, monatlich: Mit III/V hat das Paar rund 110 € mehr Netto im Monat als mit IV/IV, mit IV/IV und Faktor rund 35 €. Übers Jahr gleicht die Steuererklärung das aus; mit III/V droht eher eine Nachzahlung, mit IV/IV eher eine Erstattung.
Zahlen wir mit III/V weniger Steuern?
Nein. Die Jahressteuer ist bei allen Kombinationen gleich, weil Ehepaare gemeinsam nach dem Splittingtarif veranlagt werden. Die Klassen verschieben nur, wie viel davon monatlich vorab einbehalten wird.
Was ist das Faktorverfahren?
Beide Partner bleiben in Steuerklasse IV, ihre Lohnsteuer wird aber mit einem Faktor unter 1 multipliziert. So entspricht der monatliche Abzug ungefähr der tatsächlichen gemeinsamen Steuer, und die Steuerlast wird nach dem Verhältnis der Gehälter verteilt.
Welche Steuerklasse ist beim Elterngeld besser?
Der Partner, der Elterngeld bezieht, sollte in der günstigeren Klasse sein (III statt V oder IV statt V). Der Wechsel muss spätestens sieben Monate vor dem Mutterschutz bzw. vor der Geburt erfolgt sein.