Steuererklärung: Frist-Rechner mit Verspätungszuschlag und Zinsen

Bis wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt sein, und was kostet es, wenn sie zu spät kommt? Der Rechner nennt die Abgabefrist für Ihr Steuerjahr mit und ohne Steuerberater, verschiebt sie korrekt, wenn sie auf ein Wochenende fällt, und berechnet Verspätungszuschlag nach § 152 AO und Nachzahlungszinsen nach § 233a AO. Für freiwillige Erklärungen zeigt er, bis wann Sie noch Geld zurückholen können.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

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Die Abgabefristen im Überblick

Steuerjahrohne Beratermit Berater
202302.09.202402.06.2025
202431.07.202530.04.2026
202531.07.202601.03.2027
202602.08.202729.02.2028

Seit dem Steuerjahr 2025 gelten wieder die regulären Fristen: 31. Juli des Folgejahres, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein Ende Februar des übernächsten Jahres. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, endet sie am nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO). Das Finanzamt kann eine Erklärung bei Beraterfällen auch früher anfordern (Vorabanforderung).

Verspätungszuschlag

Für jeden angefangenen Monat der Verspätung kann das Finanzamt 0,25 % der festgesetzten Steuer abzüglich Vorauszahlungen und Lohnsteuer festsetzen, mindestens 25 € pro Monat und höchstens 25.000 €. Wird die Erklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres abgegeben (bei Beraterfällen nach Ablauf der verlängerten Frist), muss es den Zuschlag festsetzen. Davor liegt er im Ermessen des Finanzamts. Kein Zuschlag fällt an, wenn sich eine Erstattung oder eine Steuer von null ergibt.

Nachzahlungszinsen

Unabhängig von der Pünktlichkeit werden Nachzahlungen und Erstattungen verzinst, wenn der Steuerbescheid später als 15 Monate nach Ablauf des Steuerjahres ergeht: 0,15 % für jeden vollen Monat (1,8 % im Jahr). Für das Steuerjahr 2025 beginnt der Zinslauf am 1. April 2027. Für die Jahre bis 2024 gelten wegen der Corona-Fristverlängerungen abweichende Zinsläufe.

Freiwillige Abgabe

Wer nicht verpflichtet ist, hat vier Jahre Zeit: Für 2026 bis zum 31. Dezember 2030, für 2022 nur noch bis zum 31. Dezember 2026. Ein Verspätungszuschlag droht hier nicht. Ergibt sich eine Nachzahlung, können Sie den Antrag auf Veranlagung innerhalb eines Monats nach dem Bescheid per Einspruch zurücknehmen.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Steuererklärung 2025 abgegeben werden?

Ohne Berater bis 31. Juli 2026, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein bis 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist.

Bis wann muss die Steuererklärung 2026 abgegeben werden?

Bis 2. August 2027, weil der 31. Juli 2027 ein Samstag ist. Mit Steuerberater bis 29. Februar 2028.

Wie hoch ist der Verspätungszuschlag?

0,25 % der Nachzahlung für jeden angefangenen Monat, mindestens 25 € pro Monat. Wer drei Monate zu spät abgibt, zahlt also mindestens 75 €, bei 10.000 € Nachzahlung ebenfalls 75 €, bei 40.000 € 300 €.

Gibt es einen Verspätungszuschlag bei Erstattung?

Nein. Ergibt die Erklärung eine Erstattung oder eine Steuer von null, wird kein Verspätungszuschlag festgesetzt, auch wenn Sie zur Abgabe verpflichtet waren. Das Finanzamt kann aber ein Zwangsgeld androhen, um die Abgabe durchzusetzen.

Passende Rechner

Quellen: § 149 AO (Abgabefristen), § 108 Abs. 3 AO (Fristende am Wochenende), § 152 AO (Verspätungszuschlag), §§ 233a, 238 AO (Verzinsung, 0,15 % pro Monat), § 169 AO (Festsetzungsfrist für freiwillige Erklärungen).

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.