Einkommensteuer-Rechner 2026: Steuer aufs zu versteuernde Einkommen

Wie viel Einkommensteuer fällt auf Ihr zu versteuerndes Einkommen an? Der Rechner wendet den Tarif nach § 32a EStG für 2026 und 2025 an, für Ledige (Grundtarif) und zusammen veranlagte Paare (Splittingtarif), mit Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer und Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag. Dazu Durchschnitts- und Grenzsteuersatz.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 21. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

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Das zu versteuernde Einkommen steht in Ihrem letzten Steuerbescheid. Es ist das Einkommen nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen, nicht das Brutto.

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PositionBetrag

Durchschnitts- und Grenzsteuersatz

Blau: Durchschnittssteuersatz (Steuer geteilt durch Einkommen). Gestrichelt: Grenzsteuersatz auf den nächsten Euro. Ohne Soli und Kirchensteuer.

Der Einkommensteuertarif 2026

Die Einkommensteuer steigt mit dem Einkommen stufenlos an. § 32a EStG teilt das zu versteuernde Einkommen (zvE) in fünf Zonen. Für 2026 gilt:

ZoneZu versteuerndes EinkommenSteuer
Grundfreibetragbis 12.348 €0 €
Progressionszone 112.349 bis 17.799 €(914,51 · y + 1.400) · y; Grenzsteuersatz 14 % bis rund 24 %
Progressionszone 217.800 bis 69.878 €(173,10 · z + 2.397) · z + 1.034,87; Grenzsteuersatz rund 24 % bis 42 %
Proportionalzone69.879 bis 277.825 €0,42 · x − 11.135,63
Reichensteuerab 277.826 €0,45 · x − 19.470,38

Dabei ist y ein Zehntausendstel des Betrags über 12.348 €, z ein Zehntausendstel des Betrags über 17.799 € und x das auf volle Euro abgerundete zvE. Die Steuer wird auf volle Euro abgerundet. 2025 lag der Grundfreibetrag bei 12.096 €.

Splittingtarif für Ehepaare

Bei Zusammenveranlagung wird das gemeinsame zvE halbiert, die Steuer auf die Hälfte berechnet und verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG). Weil der Tarif progressiv ist, sparen Paare umso mehr, je unterschiedlicher ihre Einkommen sind. Den Vorteil gegenüber zwei Einzelveranlagungen zeigt der Heiratsvorteil-Rechner.

Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer

Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Einkommensteuer, fällt aber erst an, wenn die Einkommensteuer 20.350 € übersteigt (2026, bei Zusammenveranlagung 40.700 €; 2025: 19.950 €). Darüber steigt er in einer Milderungszone mit 11,9 % des übersteigenden Betrags an, bis die vollen 5,5 % erreicht sind. Die Kirchensteuer beträgt 8 % in Bayern und Baden-Württemberg und 9 % in den übrigen Ländern. Für Soli und Kirchensteuer werden Kinderfreibeträge immer abgezogen, auch wenn Sie Kindergeld erhalten.

Kindergeld oder Kinderfreibetrag?

Das Finanzamt prüft automatisch, was günstiger ist (Günstigerprüfung, § 31 EStG): Kindergeld (2026: 259 € im Monat je Kind) oder die Freibeträge für Kinder (2026 zusammen 9.756 € je Kind bei zusammen veranlagten Eltern). Bringen die Freibeträge mehr Steuerersparnis als das Kindergeld, werden sie abgezogen und das Kindergeld der Steuer hinzugerechnet. Das lohnt sich meist erst bei höheren Einkommen. Der Rechner geht davon aus, dass Ihnen die vollen Freibeträge zustehen; bei Einzelveranlagung von Elternteilen ist es jeweils die Hälfte.

Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz

Der Durchschnittssteuersatz ist die Steuer geteilt durch das zvE. Der Grenzsteuersatz sagt, wie viel Steuer auf den nächsten verdienten Euro fällt. Er ist für Entscheidungen wichtiger: Er zeigt, wie viel eine Gehaltserhöhung, ein Nebenjob oder eine absetzbare Ausgabe tatsächlich bewirkt.

Häufige Fragen

Wie viel Einkommensteuer zahle ich bei 50.000 € zu versteuerndem Einkommen?

2026 als Lediger 10.548 € Einkommensteuer, also rund 21,1 % im Durchschnitt; der Grenzsteuersatz liegt bei rund 35 %. Soli fällt nicht an. Bei Zusammenveranlagung mit gleichem gemeinsamem Einkommen sind es 5.700 €.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag 2026?

12.348 € für Ledige und 24.696 € bei Zusammenveranlagung. 2025 waren es 12.096 €.

Ab wann zahlt man den Spitzensteuersatz?

Der Steuersatz von 42 % gilt 2026 ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 €, der Reichensteuersatz von 45 % ab 277.826 € (Verheiratete jeweils das Doppelte). Er gilt nur für den Teil des Einkommens oberhalb dieser Grenzen.

Wer muss 2026 Soli zahlen?

Nur wer mehr als 20.350 € Einkommensteuer zahlt (Paare 40.700 €). Für Ledige ohne Kinder ist das ab rund 75.000 € zu versteuerndem Einkommen der Fall.

Passende Rechner

Quellen: § 32a EStG (Einkommensteuertarif), BMF: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026 (Tarif, Freigrenze Soli, Kinderfreibeträge), § 3 und § 4 SolZG 1995, § 31 und § 66 EStG (Günstigerprüfung, Kindergeld).

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.