Kindergeld-Rechner 2026: Kindergeld oder Kinderfreibetrag – was bringt mehr?

Kindergeld gibt es für jedes Kind, aber ab einem bestimmten Einkommen spart der Kinderfreibetrag mehr Steuer. Das Finanzamt prüft das automatisch (Günstigerprüfung). Der Rechner zeigt Ihr Kindergeld 2026 von 259 € pro Kind und Monat, die Steuerersparnis durch die Freibeträge und ab welchem Einkommen sich der Freibetrag lohnt.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

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Kindergeld 2026

Das Kindergeld beträgt seit 1. Januar 2026 259 € pro Kind und Monat, unabhängig von der Zahl der Kinder (2025: 255 €). Es wird von der Familienkasse gezahlt, bis das Kind 18 wird, in Schule, Ausbildung oder Studium bis zum 25. Geburtstag, bei Arbeitslosigkeit bis 21. Während einer Erstausbildung darf das Kind unbegrenzt hinzuverdienen; bei einer Zweitausbildung sind bis zu 20 Wochenstunden Nebenjob erlaubt. Rückwirkend wird höchstens für sechs Monate gezahlt.

Die Günstigerprüfung

Die Kinderfreibeträge betragen 2026 zusammen 9.756 € pro Kind für beide Eltern (6.828 € Kinderfreibetrag und 2.928 € Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung), je Elternteil die Hälfte. Mit der Steuererklärung rechnet das Finanzamt aus, ob die Steuerersparnis durch die Freibeträge höher ist als das Kindergeld. Ist sie höher, werden die Freibeträge abgezogen und das Kindergeld der Steuer hinzugerechnet; Sie bekommen die Differenz zurück. Das betrifft vor allem höhere Einkommen. Für Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer werden die Freibeträge immer abgezogen.

Häufige Fragen

Wie hoch ist das Kindergeld 2026?

259 € pro Kind und Monat, also 3.108 € im Jahr. 2025 waren es 255 €.

Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Für Verheiratete mit einem Kind ab einem zu versteuernden Einkommen von rund 86.000 € im Jahr, bei Einzelveranlagung ab rund 43.000 €. Darunter ist das Kindergeld günstiger.

Muss ich den Kinderfreibetrag beantragen?

Nein. Sie geben die Kinder in der Anlage Kind der Steuererklärung an, und das Finanzamt rechnet automatisch das Günstigere.

Passende Rechner

Quellen: §§ 31, 32, 66 EStG (Kindergeld, Kinderfreibeträge, Günstigerprüfung), Steuerfortentwicklungsgesetz 2024 (Kindergeld 259 € ab 2026, Kinderfreibetrag 6.828 €), Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.