Unterhaltsvorschuss 2026: Wie viel zahlt das Jugendamt?

Zahlt der andere Elternteil keinen oder zu wenig Unterhalt, springt das Jugendamt mit dem Unterhaltsvorschuss ein. 2026 sind das bis zu 227 € (bis 5 Jahre), 299 € (6 bis 11) und 394 € (12 bis 17) im Monat. Der Rechner zeigt Ihren Betrag nach Anrechnung von gezahltem Unterhalt und Waisenbezügen und prüft die Zusatzvoraussetzungen ab dem 12. Geburtstag.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 28. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

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Wer Unterhaltsvorschuss bekommt

  • Das Kind ist jünger als 18 Jahre und lebt überwiegend bei einem alleinerziehenden Elternteil in Deutschland.
  • Der andere Elternteil zahlt keinen oder weniger Unterhalt als den Unterhaltsvorschuss, oder er ist verstorben.
  • Ab dem 12. Geburtstag zusätzlich: Das Kind bezieht kein Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 Bürgergeld), oder der Bezug würde durch den Vorschuss vermieden, oder der alleinerziehende Elternteil verdient trotz Leistungsbezug mindestens 600 € brutto im Monat.
  • Seit 2017 gibt es keine Höchstbezugsdauer mehr; gezahlt wird bis zum 18. Geburtstag. Rückwirkend höchstens für einen Monat vor Antragstellung.

Wie der Betrag entsteht

Der Unterhaltsvorschuss entspricht dem Mindestunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle abzüglich des vollen Kindergelds von 259 €. Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils und Halbwaisenrenten werden angerechnet. Das Jugendamt holt sich den Vorschuss beim zahlungspflichtigen Elternteil zurück. Beim Grundsicherungsgeld wird der Unterhaltsvorschuss als Einkommen des Kindes angerechnet.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss 2026?

227 € für Kinder bis 5 Jahre, 299 € von 6 bis 11 und 394 € von 12 bis 17 Jahren im Monat.

Wird Unterhalt auf den Vorschuss angerechnet?

Ja. Zahlt der andere Elternteil zum Beispiel 80 € für ein 8-jähriges Kind, gibt es noch 219 € Unterhaltsvorschuss.

Bis wann wird Unterhaltsvorschuss gezahlt?

Bis zum 18. Geburtstag, ohne zeitliche Begrenzung. Ab 12 Jahren gelten die zusätzlichen Voraussetzungen beim Bezug von Grundsicherungsgeld.

Passende Rechner

Quellen: Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) §§ 1, 2, Düsseldorfer Tabelle 2026: Mindestunterhalt 486 € / 558 € / 653 €, Unterhaltsvorschuss 2026 (gegen-hartz.de).

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 28. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.