Trennungsunterhalt und Ehegattenunterhalt 2026 berechnen

Wie viel Unterhalt steht dem Ehepartner nach der Trennung oder Scheidung zu? Der Rechner folgt den Leitlinien der Oberlandesgerichte und der Düsseldorfer Tabelle 2026: bereinigtes Nettoeinkommen, Vorwegabzug des Kindesunterhalts, Erwerbstätigenbonus, Halbteilung, Selbstbehalt von 1.600 € und Mindestbedarf. Mit Rechenweg Schritt für Schritt.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

Unterhaltspflichtiger (höheres Einkommen)

€
€ / Monat
€ / Monat

Unterhaltsberechtigter

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Verfügbares Einkommen nach Unterhalt

So wird Ehegattenunterhalt berechnet

1. Bereinigtes Einkommen = Netto − berufsbedingte Aufwendungen (nach den Leitlinien vieler OLG pauschal 5 %, mind. 50 €, max. 150 €) − Schulden − Kindesunterhalt
2. Erwerbstätigenbonus abziehen (1/10 bzw. 1/7)
3. Unterhalt = Hälfte der Differenz beider Einkommen, also 45 % bzw. 3/7
4. Kontrolle: Dem Pflichtigen bleiben mindestens 1.600 € (1.475 € ohne Erwerbstätigkeit)

Grundsatz ist die Halbteilung: Beide Ehegatten sollen nach der Trennung gleich viel zum Leben haben. Wer arbeitet, behält vorab einen Bonus als Anreiz und für nicht nachweisbare Arbeitskosten. Kindesunterhalt geht vor und wird vorher abgezogen. Wohnt ein Ehegatte mietfrei im eigenen Haus, wird ein Wohnvorteil als Einkommen angesetzt; das ist im Rechner nicht berücksichtigt.

Trennungsunterhalt und nachehelicher Unterhalt

  • Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) gilt vom Auszug bis zur rechtskräftigen Scheidung. Im ersten Trennungsjahr muss der Berechtigte in der Regel nicht arbeiten gehen, danach steigen die Anforderungen.
  • Nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB) gibt es nur aus bestimmten Gründen: Kinderbetreuung (mindestens bis zum dritten Geburtstag), Alter, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Aufstockung oder Ausbildung. Grundsätzlich gilt Eigenverantwortung; der Unterhalt wird häufig befristet oder herabgesetzt (§ 1578b BGB).
  • Mindestbedarf: Der Berechtigte hat Anspruch auf mindestens das Existenzminimum von 1.200 € (1.450 € bei Erwerbstätigkeit), soweit der Pflichtige leistungsfähig ist.

Steuern: begrenztes Realsplitting

Der Zahlende kann Ehegattenunterhalt nach der Scheidung bzw. dauerhaften Trennung mit Zustimmung des Empfängers als Sonderausgabe absetzen (Anlage U); der Empfänger muss ihn dann versteuern, und der Zahlende muss ihm diesen steuerlichen Nachteil in der Regel ersetzen. Im Trennungsjahr ist meist die gemeinsame Veranlagung günstiger.

Der Rechner liefert eine Orientierung nach den Leitlinien. Jeder Fall hat Besonderheiten; lassen Sie die Höhe von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht prüfen.

Häufige Fragen

Wie viel Trennungsunterhalt steht mir zu?

Grob 45 % der Differenz der bereinigten Einkommen. Beispiel: 3.600 € netto beim Pflichtigen, 573 € Kindesunterhalt und 1.100 € beim Berechtigten ergeben rund 820 € Trennungsunterhalt im Monat: (2.877 € − 1.045 €) × 45 %.

Wie hoch ist der Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt 2026?

1.600 € im Monat für Erwerbstätige und 1.475 € für Nichterwerbstätige. Darin sind 580 € Warmmiete enthalten; bei höheren unvermeidbaren Wohnkosten kann er steigen.

Geht Kindesunterhalt vor Ehegattenunterhalt?

Ja. Minderjährige Kinder stehen im ersten Rang. Ihr Unterhalt wird vom Einkommen abgezogen, bevor der Ehegattenunterhalt berechnet wird.

Wie lange muss ich Ehegattenunterhalt zahlen?

Trennungsunterhalt bis zur rechtskräftigen Scheidung. Nachehelicher Unterhalt ist die Ausnahme und wird häufig befristet; eine feste Regel wie die halbe Ehedauer gibt es nicht.

Passende Rechner

Quellen: Düsseldorfer Tabelle 2026, Abschnitt B (Ehegattenunterhalt), §§ 1361, 1569 ff., 1578b, 1581, 1609 BGB, Süddeutsche Leitlinien (SüdL) der Oberlandesgerichte, Stand 2026, § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG (begrenztes Realsplitting).

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.