Scheidungskosten-Rechner 2026: Gerichts- und Anwaltskosten nach den neuen Tabellen

Was kostet eine Scheidung? Der Rechner ermittelt den Verfahrenswert aus Einkommen, Kindern, Vermögen und Versorgungsausgleich und berechnet Gerichtskosten nach FamGKG und Anwaltskosten nach RVG mit den seit 1. Juni 2025 geltenden Gebührentabellen. Er vergleicht die einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt mit der Scheidung, bei der beide Seiten einen Anwalt haben.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

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Positionein Anwaltzwei Anwälte

Wie sich die Kosten zusammensetzen

  • Verfahrenswert der Ehesache: das dreifache gemeinsame Nettoeinkommen eines Monats, mindestens 3.000 € (§ 43 FamGKG). Viele Gerichte ziehen je Kind einen Pauschalbetrag ab, oft 250 bis 300 € im Monat, und rechnen einen Anteil des Vermögens hinzu, meist 5 % nach Freibeträgen von 30.000 bis 60.000 € je Ehegatte (der Rechner setzt 30.000 € je Ehegatte an). Das ist von Gericht zu Gericht verschieden.
  • Versorgungsausgleich: Für jedes auszugleichende Rentenanrecht (gesetzliche Rente, Betriebsrente, Riester) kommen 10 % des dreimonatigen Nettoeinkommens beider Ehegatten hinzu, insgesamt mindestens 1.000 € (§ 50 FamGKG). Bei kurzer Ehe unter drei Jahren entfällt er ohne Antrag.
  • Gerichtskosten: 2,0 Gebühren nach der Tabelle zum FamGKG aus dem Gesamtwert. Sie werden in der Regel hälftig geteilt.
  • Anwaltskosten je Anwalt: 1,3 Verfahrensgebühr und 1,2 Terminsgebühr nach RVG, 20 € Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer.

Einvernehmlich mit einem Anwalt

Nur der Antragsteller braucht einen Anwalt. Stimmt der andere Ehegatte zu und stellt keine eigenen Anträge, braucht er keinen. Das halbiert die Anwaltskosten. Der Anwalt vertritt aber nur seinen Mandanten. Streiten Sie über Unterhalt, Haus oder Zugewinn, kommen weitere Folgesachen mit eigenem Wert hinzu, und beide Seiten sollten anwaltlich vertreten sein.

Wenn das Geld nicht reicht

Wer die Kosten nicht aufbringen kann, erhält Verfahrenskostenhilfe: Der Staat übernimmt Gerichts- und Anwaltskosten ganz oder in Raten. Scheidungskosten sind seit 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzbar.

Häufige Fragen

Was kostet eine Scheidung bei 5.000 € Nettoeinkommen?

Bei 5.000 € gemeinsamem Netto, einem Kind und vier Rentenanrechten liegt der Gesamtwert bei 19.950 € (14.250 € Ehesache plus 4 × 1.425 € Versorgungsausgleich). Die Gerichtskosten betragen 810 €, ein Anwalt rund 2.620 €. Einvernehmlich mit einem Anwalt kostet die Scheidung zusammen rund 3.430 €.

Wer zahlt die Scheidungskosten?

Die Gerichtskosten werden meist je zur Hälfte geteilt, jeder trägt seinen eigenen Anwalt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung mit einem Anwalt teilen viele Paare dessen Kosten intern.

Wie hoch ist der Mindestverfahrenswert?

3.000 € für die Ehesache. Mit Versorgungsausgleich kommen je Anrecht 10 % des dreimonatigen Nettoeinkommens hinzu, insgesamt mindestens 1.000 €.

Sind die Gebühren 2025 gestiegen?

Ja. Mit dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 sind Gerichts- und Anwaltsgebühren zum 1. Juni 2025 um rund 6 % gestiegen.

Passende Rechner

Quellen: §§ 28, 43, 50 FamGKG und Anlage 2 (Gebührentabelle, Fassung ab 01.06.2025), § 13 RVG und VV 3100, 3104, 7002, 7008 (Fassung ab 01.06.2025), Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 (KostBRÄG 2025).

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.