Zugewinnausgleich-Rechner: Wie viel steht mir bei der Scheidung zu?

Bei einer Scheidung in der Zugewinngemeinschaft wird das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen ausgeglichen. Der Rechner ermittelt den Zugewinn beider Partner, rechnet das Anfangsvermögen und Erbschaften mit dem Verbraucherpreisindex auf den Stichtag hoch, wie es der Bundesgerichtshof verlangt, und zeigt, wer wie viel ausgleichen muss, einschließlich der Kappung beim Endvermögen.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

€
€
€
€
€
€
–
PositionPartner APartner B

So funktioniert der Zugewinnausgleich

  1. Anfangsvermögen: alles, was jeder Partner am Tag der Heirat besaß, abzüglich Schulden. Es kann auch negativ sein.
  2. Privilegierter Erwerb: Erbschaften und Schenkungen von Dritten während der Ehe werden dem Anfangsvermögen zugerechnet, sie werden also nicht geteilt. Ihre Wertsteigerung aber schon.
  3. Indexierung: Weil Geld an Wert verliert, wird das Anfangsvermögen mit dem Verbraucherpreisindex auf den Stichtag hochgerechnet: Anfangsvermögen × Index am Stichtag ÷ Index bei Heirat (bzw. beim Erwerb).
  4. Zugewinn: Endvermögen minus indexiertes Anfangsvermögen, mindestens null.
  5. Ausgleich: Wer den höheren Zugewinn hat, zahlt die Hälfte der Differenz – höchstens so viel, wie nach Abzug seiner Schulden an Vermögen vorhanden ist (§ 1378 Abs. 2 BGB).

Stichtag für das Endvermögen ist die Zustellung des Scheidungsantrags (§ 1384 BGB). Der Rechner verwendet Jahresdurchschnitte des Verbraucherpreisindex (2020 = 100); für noch nicht veröffentlichte Jahre den letzten verfügbaren Wert. Gerichte rechnen teils mit Monatswerten.

Was zum Vermögen zählt

Immobilien (Verkehrswert), Bankguthaben, Depots, Lebensversicherungen (Rückkaufswert), Unternehmensbeteiligungen, Fahrzeuge und wertvolle Gegenstände, abzüglich aller Schulden. Hausrat wird gesondert verteilt; Rentenanwartschaften fallen unter den Versorgungsausgleich, nicht unter den Zugewinn. Mit einem Ehevertrag lässt sich der Zugewinnausgleich ändern oder ausschließen (Gütertrennung, modifizierte Zugewinngemeinschaft).

Steuern

Der Zugewinnausgleich ist weder einkommen- noch schenkungsteuerpflichtig (§ 5 Abs. 2 ErbStG). Beim Tod eines Ehepartners bleibt der fiktive Zugewinnausgleich zusätzlich erbschaftsteuerfrei.

Häufige Fragen

Wie berechnet man den Zugewinnausgleich?

Für jeden Partner: Endvermögen minus Anfangsvermögen (inflationsbereinigt und erhöht um Erbschaften und Schenkungen). Wer mehr hinzugewonnen hat, zahlt die Hälfte der Differenz an den anderen.

Werden Erbschaften beim Zugewinn geteilt?

Nein. Erbschaften und Schenkungen werden dem Anfangsvermögen zugerechnet. Geteilt wird nur, um wie viel sie während der Ehe im Wert gestiegen sind.

Warum wird das Anfangsvermögen indexiert?

Damit reine Geldentwertung nicht als Zugewinn zählt. 20.000 € aus dem Jahr 2010 entsprechen 2025 rund 27.670 € Kaufkraft; nur was darüber hinaus erwirtschaftet wurde, ist Zugewinn.

Was ist, wenn ein Partner Schulden hatte?

Ein negatives Anfangsvermögen wird berücksichtigt: Wer während der Ehe Schulden abbaut, hat einen Zugewinn, auch wenn das Endvermögen null ist.

Passende Rechner

Quellen: §§ 1373–1390 BGB (Zugewinnausgleich), insbesondere § 1374, § 1378, § 1384, BGH, Urteil vom 14.11.1973, IV ZR 147/72 (Indexierung des Anfangsvermögens), Statistisches Bundesamt: Verbraucherpreisindex für Deutschland, Jahresdurchschnitte (2020 = 100).

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.