Prozesskostenrechner 2026: Was kostet ein Gerichtsverfahren?
Wie hoch ist das Kostenrisiko einer Klage? Der Rechner ermittelt Gerichtskosten nach GKG und Anwaltskosten nach RVG mit den seit 1. Juni 2025 geltenden Tabellen, für Urteil oder Vergleich, und verteilt sie nach Obsiegen und Unterliegen. Für Kündigungsschutzklagen gelten die Sonderregeln des Arbeitsgerichts: Jede Seite trägt ihren Anwalt selbst, ein Vergleich ist gerichtskostenfrei.
Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 28. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.
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Wer zahlt die Kosten?
Im Zivilprozess trägt die unterlegene Partei alle Kosten: Gerichtskosten, den eigenen und den gegnerischen Anwalt (§ 91 ZPO). Gewinnt jede Seite teilweise, werden die Kosten nach Quote geteilt. Bei einem Vergleich einigen sich die Parteien meist auch über die Kosten; ohne Regelung trägt jede Seite ihren Anwalt und die Hälfte der Gerichtskosten. Der Vergleich senkt die Gerichtsgebühr von 3,0 auf 1,0, dafür entsteht beim Anwalt eine Einigungsgebühr.
Vor dem Arbeitsgericht gilt in der ersten Instanz: Jede Seite zahlt ihren Anwalt selbst, auch wenn sie gewinnt (§ 12a ArbGG). Die Gerichtsgebühr beträgt 2,0 und entfällt bei einem Vergleich ganz. Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage beträgt höchstens drei Bruttomonatsgehälter.
Die Gebühren im Einzelnen
- Gericht: 3,0 Gebühren nach GKG im Zivilprozess, ermäßigt auf 1,0 bei Vergleich oder Klagerücknahme; Arbeitsgericht 2,0. Hinzu kommen Auslagen wie Zeugen- und Sachverständigenkosten, die hier nicht enthalten sind.
- Anwalt je Seite: 1,3 Verfahrensgebühr, 1,2 Terminsgebühr, bei Vergleich 1,0 Einigungsgebühr, 20 € Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer. Wurde der Anwalt vorher außergerichtlich tätig, wird die Geschäftsgebühr teilweise angerechnet.
Kostenrisiko absichern
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten nur für Fälle, die nach Ablauf der Wartezeit (meist drei Monate) entstanden sind. Wer wenig verdient, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Seit 1. Januar 2026 ist bis 10.000 € Streitwert das Amtsgericht zuständig (vorher 5.000 €); darüber das Landgericht, vor dem Anwaltszwang besteht.
Häufige Fragen
Was kostet eine Klage über 10.000 €?
Verliert man vollständig nach Urteil, rund 4.780 €: 849 € Gerichtskosten und zweimal rund 1.960 € für die Anwälte beider Seiten. Bei einem Vergleich, in dem jede Seite ihren Anwalt und die Hälfte der Gerichtskosten trägt, zahlt jede Seite rund 2.880 €.
Was kostet eine Kündigungsschutzklage?
Bei 4.000 € Bruttogehalt (Streitwert 12.000 €) kostet der eigene Anwalt bis zum Vergleich rund 2.970 €. Gerichtskosten fallen bei einem Vergleich nicht an. Den eigenen Anwalt zahlen Sie in der ersten Instanz immer selbst.
Wer zahlt den Anwalt, wenn ich gewinne?
Im Zivilprozess die Gegenseite, im Verhältnis Ihres Obsiegens. Vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz nicht: Dort trägt jede Seite ihren Anwalt selbst.