Erbrechner: Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteil berechnen
Wer erbt wie viel, wenn es kein Testament gibt, und was steht Enterbten als Pflichtteil zu? Der Rechner ermittelt die Erbquoten nach dem BGB für Ehepartner, Kinder, Eltern und Geschwister, berücksichtigt den Güterstand und zeigt Erbteil und Pflichtteil in Euro.
Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 28. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.
| Erbe | Erbquote | Erbteil | Pflichtteil |
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Aufteilung des Nachlasses
Die gesetzliche Erbfolge in Kürze
- Erste Ordnung: Kinder, Enkel, Urenkel. Kinder erben zu gleichen Teilen; ist ein Kind vorverstorben, treten seine Kinder an seine Stelle.
- Zweite Ordnung: Eltern und deren Nachkommen (Geschwister, Nichten, Neffen). Sie erben nur, wenn es keine Erben erster Ordnung gibt. Lebt ein Elternteil nicht mehr, geht seine Hälfte an seine Kinder, also die Geschwister des Verstorbenen.
- Dritte Ordnung: Großeltern und deren Nachkommen (Onkel, Tanten, Cousins). Der Rechner bildet diese Fälle nicht ab.
- Ehepartner: erben neben Kindern ein Viertel, neben Erben zweiter Ordnung die Hälfte. Bei Zugewinngemeinschaft erhöht sich ihr Anteil pauschal um ein weiteres Viertel. Bei Gütertrennung erben sie neben einem oder zwei Kindern zu gleichen Teilen mit den Kindern.
Pflichtteil
Wer durch Testament enterbt wurde, aber zu den engsten Angehörigen gehört (Kinder, Ehepartner, Eltern, wenn es keine Kinder gibt), hat Anspruch auf den Pflichtteil: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, in Geld. Geschwister haben keinen Pflichtteil. Ein enterbter Ehepartner in Zugewinngemeinschaft erhält den kleinen Pflichtteil (aus einem Viertel) und kann daneben den tatsächlichen Zugewinnausgleich verlangen; das kann mehr oder weniger sein als der hier gezeigte große Pflichtteil. Der Anspruch verjährt drei Jahre nach Ende des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und der Enterbung erfahren hat. Schenkungen der letzten zehn Jahre werden über den Pflichtteilsergänzungsanspruch abschmelzend berücksichtigt (jedes Jahr 10 % weniger).
Ob Erbschaftsteuer anfällt, hängt von Freibetrag und Verwandtschaftsgrad ab. Das rechnet der Erbschaftsteuer-Rechner aus. Der Erbrechner ersetzt keine Beratung durch Notar oder Fachanwalt für Erbrecht.
Häufige Fragen
Wie viel erbt der Ehepartner neben zwei Kindern?
Bei Zugewinngemeinschaft die Hälfte (ein Viertel als Erbteil plus ein Viertel pauschaler Zugewinnausgleich), die Kinder je ein Viertel. Bei Gütertrennung erben alle drei je ein Drittel.
Wie hoch ist der Pflichtteil eines Kindes?
Die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils. Bei 300.000 € Nachlass, Ehepartner in Zugewinngemeinschaft und zwei Kindern beträgt der Erbteil eines Kindes 75.000 €, der Pflichtteil 37.500 €.
Erben Geschwister, wenn Eltern noch leben?
Nein, solange beide Eltern leben, erben sie allein (neben einem Ehepartner). Ist ein Elternteil verstorben, treten die Geschwister an seine Stelle.
Haben Geschwister einen Pflichtteil?
Nein. Pflichtteilsberechtigt sind nur Abkömmlinge, Ehepartner und die Eltern, wenn es keine Abkömmlinge gibt.