Steuererstattung-Rechner 2026: Wie viel bekomme ich vom Finanzamt zurück?

Lohnt sich die Steuererklärung? Der Rechner schätzt Ihre Erstattung für das Steuerjahr 2026: Er ermittelt die im Jahr einbehaltene Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan, setzt Ihre Werbungskosten (Pendlerpauschale mit 38 Cent ab dem ersten Kilometer, Homeoffice, Arbeitsmittel), Sonderausgaben und Steuerermäßigungen für Handwerker und Haushaltshilfen an und vergleicht mit der tatsächlichen Einkommensteuer.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

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Weitere Angaben: Krankenkasse, Faktor, Freibetrag, Minijob/Werkstudent
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Werbungskosten

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Sonderausgaben und Steuerermäßigungen

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So entsteht eine Steuererstattung

Der Arbeitgeber behält jeden Monat Lohnsteuer ein, als hätten Sie nur die gesetzlichen Pauschalen: 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag für Werbungskosten und 36 € für Sonderausgaben. Wer höhere Kosten hat, zahlt übers Jahr zu viel und bekommt die Differenz mit der Steuererklärung zurück. Im Schnitt erhielten Steuerzahler mit Erstattung zuletzt 1.172 € (Statistisches Bundesamt, Steuerjahr 2021).

Was der Rechner berücksichtigt

  • Pendlerpauschale: seit 2026 einheitlich 0,38 € je Kilometer der einfachen Entfernung ab dem ersten Kilometer, für jeden Arbeitstag im Büro.
  • Homeoffice-Pauschale: 6 € je Tag, höchstens 1.260 € im Jahr (210 Tage), für Tage, an denen Sie überwiegend zu Hause arbeiten.
  • Weitere Werbungskosten: Arbeitsmittel, Fachliteratur, Fortbildung, Bewerbungen, Gewerkschaftsbeitrag, Kontoführung (pauschal 16 €), Umzug aus beruflichen Gründen.
  • Sonderausgaben: Spenden an gemeinnützige Organisationen und Kirchen. Die Kirchensteuer selbst zieht der Rechner automatisch ab.
  • Steuerermäßigung nach § 35a EStG: 20 % der Arbeitskosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (höchstens 4.000 € Ermäßigung) und Handwerker (höchstens 1.200 €) werden direkt von der Steuer abgezogen.

Nicht berücksichtigt sind unter anderem Kinderbetreuungskosten, Unterhalt, Krankheitskosten, Riester und Lohnersatzleistungen (Progressionsvorbehalt). Die Vorsorgeaufwendungen werden näherungsweise aus Ihren Sozialbeiträgen angesetzt.

Fristen

Für das Steuerjahr 2026 ist die Erklärung bis 2. August 2027 fällig, wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind (der 31. Juli ist ein Samstag), mit Steuerberater bis 29. Februar 2028. Freiwillig können Sie vier Jahre rückwirkend abgeben, für 2026 also bis Ende 2030.

Häufige Fragen

Wie viel Steuern bekomme ich zurück?

Das hängt vor allem von den Werbungskosten ab. Beispiel: 3.500 € brutto in Steuerklasse I, 25 km Arbeitsweg an 180 Tagen, 40 Homeoffice-Tage und 300 € sonstige Kosten ergeben rund 300 € Erstattung; mit 800 € Handwerkerkosten kommen 160 € hinzu.

Ab wann lohnt sich die Steuererklärung?

Sobald Ihre Werbungskosten über 1.230 € im Jahr liegen, Sie Handwerker- oder Haushaltskosten hatten, unterjährig angefangen oder aufgehört haben oder Spenden und andere Sonderausgaben geltend machen können. Für Arbeitnehmer ohne Pflicht gibt es kein Risiko: Ergibt sich eine Nachzahlung, können Sie die Erklärung zurückziehen.

Wie viel bringt die Pendlerpauschale?

25 km an 180 Tagen ergeben 1.710 € (25 × 0,38 × 180). Das ist der größte Posten der meisten Arbeitnehmer; erst was zusammen mit anderen Kosten über 1.230 € liegt, senkt die Steuer.

Wann kommt die Erstattung?

Im Durchschnitt nach sechs bis acht Wochen. Elektronisch über ELSTER oder Steuersoftware abgegebene Erklärungen werden meist schneller bearbeitet.

Passende Rechner

Quellen: §§ 9, 9a, 10b, 35a EStG, Steueränderungsgesetz 2025 (Entfernungspauschale 0,38 € ab dem ersten Kilometer ab 2026), BMF: Programmablaufplan Lohnsteuer 2026, Statistisches Bundesamt über VLH: durchschnittliche Erstattung.

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.