Durchschnitt von Prozentsätzen richtig berechnen

Den Durchschnitt von Prozentwerten darf man nur dann einfach mitteln, wenn alle Werte dieselbe Grundlage haben. Der Rechner zeigt den einfachen und den gewichteten Durchschnitt nebeneinander, gewichtet nach Grundwert oder frei gewähltem Gewicht.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 21. Oktober 2026.

BezeichnungProzentsatz %Grundwert / GewichtProzentwert

Grundwert ist die Bezugsmenge des Prozentsatzes, etwa die Zahl der Kunden oder der Umsatz. Leer gelassen zählt der Wert mit Gewicht 1.

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Warum der einfache Durchschnitt oft falsch ist

Ein Laden hat am Montag 10 Kunden, von denen 50 % kaufen, am Samstag 1.000 Kunden, von denen 10 % kaufen. Der einfache Durchschnitt (50 % + 10 %) ÷ 2 = 30 % ist irreführend. Tatsächlich haben 5 + 100 = 105 von 1.010 Kunden gekauft, also 10,4 %. Richtig ist der nach dem Grundwert gewichtete Durchschnitt:

Gewichteter Durchschnitt = Σ (Prozentsatz × Grundwert) ÷ Σ Grundwerte

Der einfache Durchschnitt ist nur dann richtig, wenn alle Grundwerte gleich groß sind oder wenn ausdrücklich jeder Wert gleich zählen soll, etwa bei der Durchschnittsbewertung mehrerer gleichwertiger Tests.

Sonderfall: Prozentuale Veränderungen über mehrere Jahre

Für Wachstumsraten (+10 %, −5 %, +8 %) ist weder der einfache noch der gewichtete Durchschnitt richtig, sondern der geometrische: ((1,10 × 0,95 × 1,08)1/3 − 1) = 4,1 % pro Jahr. Dafür gibt es den CAGR-Rechner.

Häufige Fragen

Kann man Prozentsätze einfach addieren und teilen?

Nur, wenn alle Prozentsätze auf demselben Grundwert beruhen. Sonst muss man nach dem Grundwert gewichten.

Wie berechnet man einen gewichteten Durchschnitt von Prozenten?

Jeden Prozentsatz mit seinem Grundwert multiplizieren, die Ergebnisse addieren und durch die Summe der Grundwerte teilen.

Wie mittelt man jährliche Wachstumsraten?

Geometrisch: Wachstumsfaktoren multiplizieren, die n-te Wurzel ziehen und 1 abziehen.

Passende Rechner

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.