💰 Riester-Rechner 2026
Zulage · Steuerersparnis · Günstigerprüfung · Kapitalaufbau · Reform-Ausblick
Wie viel Förderung bekomme ich wirklich? Berechnen Sie Ihre Grundzulage, Kinderzulage und Steuerersparnis – inklusive automatischer Günstigerprüfung nach § 10a EStG und Ihrem Kapitalaufbau über die gesamte Laufzeit. Plus: Was bedeutet die Riester-Reform 2027 für Sie?
💡 Riester 2026: Grundlagen auf einen Blick
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und bestimmte Selbstständige. Über 16 Millionen Deutsche haben einen Riester-Vertrag. Die Förderung erfolgt durch Zulagen und Steuervorteile.
Riester 2026: Die wichtigsten Werte
Grundzulage: 175 €/Jahr · Kinderzulage ab 2008: 300 €/Kind/Jahr · Kinderzulage vor 2008: 185 €/Kind/Jahr · Berufseinsteigerbonus: 200 € einmalig · Mindestbeitrag: 4 % des Vorjahresbruttos (mind. 60 €/Jahr) · Max. Sonderausgabenabzug: 2.100 €/Person (4.200 € bei Ehepaaren)
🎁 Wie berechnet sich die Riester-Zulage?
Die Zulage besteht aus Grundzulage + Kinderzulagen + ggf. Berufseinsteigerbonus. Die volle Zulage gibt es nur, wenn der Mindestbeitrag eingezahlt wird:
- Mindestbeitrag: 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, mindestens 60 €/Jahr
- Sockelbeitrag: 60 €/Jahr – wer weniger verdient oder mittelbar begünstigt ist, zahlt nur 60 € und erhält die volle Zulage
- Beispiel: 40.000 € Brutto → 4 % = 1.600 € Gesamtbeitrag → Eigenbeitrag = 1.600 € − Zulagen
- Kein Einkommen? Mittelbar Begünstigte (z.B. nicht berufstätige Partner) zahlen nur 60 €/Jahr und bekommen 175 € Grundzulage – effektive Förderquote: fast 75 %!
⚖️ Was ist die Günstigerprüfung?
Das Finanzamt prüft automatisch jedes Jahr, ob die direkte Zulage oder der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG vorteilhafter ist. Dabei gilt:
- Weg 1 – Zulagen: Sie erhalten Grund- + Kinderzulagen direkt auf den Vertrag
- Weg 2 – Sonderausgabenabzug: Eigenbeitrag + Zulagen (max. 2.100 €) mindern das zu versteuernde Einkommen → Steuerersparnis = Betrag × Grenzsteuersatz
- Ergebnis: Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, erstattet das Finanzamt die Differenz. Sie bekommen immer das Bessere von beidem.
Fazit: Wer viele Kinder hat → Zulagenweg meist besser. Wer hohes Einkommen, keine Kinder hat → Steuerweg meist besser.
| Profil | Zulage | Steuerersparnis (30 % Satz) | Vorteil |
|---|---|---|---|
| Single, 30.000 € Brutto | 175 € | ca. 285 € | Steuerweg: +110 € |
| Single, 60.000 € Brutto | 175 € | ca. 630 € | Steuerweg: +455 € |
| Familie, 2 Kinder (ab 2008) | 775 € | ca. 630 € | Zulagenweg: +145 € |
| Familie, 3 Kinder (ab 2008) | 1.075 € | ca. 630 € | Zulagenweg: +445 € |
🔄 Riester-Reform 2027 – was plant die Bundesregierung?
Das Bundeskabinett hat Ende 2025 einen Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Der Bundestag hat ihn am 27. Februar 2026 in erster Lesung beraten. Für neue Verträge ab 2027 sind geplant:
- Neues Altersvorsorgedepot: Erstmals ohne Garantieverpflichtung – höhere Renditechancen durch Aktien/ETFs möglich
- Neue Zulagenlogik: 30 % Zuschuss je Eigenbeitrag bis 1.200 € (= max. 360 €) + 20 % auf weitere 600 € (= 120 €) = max. 480 €/Jahr Grundzulage
- Kinderzulage neu: Beitragsproportional, max. 300 €/Kind/Jahr
- Mindestbeitrag vereinfacht: nur noch 120 €/Jahr (statt 4 %-Regel)
- Sonderausgabenabzug: bis 1.800 € Eigenbeiträge + Zulagen absetzbar
- Flexiblere Auszahlung: Auszahlungspläne bis 85 statt Leibrente
Für bestehende Verträge: Keine automatische Umstellung. Bestandsverträge laufen weiter wie bisher. Ein freiwilliger Wechsel in die neue Förderlogik soll möglich sein.
💡 Wann lohnt sich Riester – und wann nicht?
| Situation | Riester | Warum |
|---|---|---|
| Familien mit 2+ Kindern (ab 2008) | ✅ Sehr lohnend | Kinderzulagen 300 €/Kind = hohe Förderquote auch bei kleinem Einkommen |
| Gutverdiener ohne Kinder (> 50.000 €) | ✅ Lohnend | Steuerweg: hohe Ersparnis bei hohem Grenzsteuersatz |
| Beamte | ✅ Lohnend | Keine GRV-Pflicht, aber Anspruch über Beihilfe/Pensionskasse |
| Geringverdiener ohne Kinder | ⚠️ Prüfen | Nur 175 € Zulage, Kosten des Vertrags können Rendite fressen |
| Bürgergeld-Bezieher | ✅ Besonders lohnend | Riester-Kapital ist Schonvermögen – zählt nicht bei Bedürftigkeitsprüfung |
| Selbstständige ohne RV-Pflicht | ❌ Kein Anspruch | Nur RV-pflichtige Personen sind förderberechtigt |
❓ Häufige Fragen
Was passiert bei Kündigung des Riester-Vertrags?
Kündigung = schädliche Verwendung: Alle erhaltenen Zulagen müssen zurückgezahlt werden. Dazu alle Steuervorteile. Das ausgezahlte Kapital wird als Einkommen voll besteuert. Alternative: Vertrag beitragsfrei stellen – Zulagen bleiben erhalten, Kapital wächst weiter.
Wird die Riester-Rente im Alter besteuert?
Ja – nachgelagerte Besteuerung: Die Auszahlungen werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Da dieser im Rentenalter meist niedriger ist als während des Berufslebens, entsteht ein Steuerstundungseffekt zugunsten des Sparers. Außerdem können zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 % des Kapitals steuerpflichtig einmalig entnommen werden.
Kann ich mehrere Riester-Verträge haben?
Ja, aber Zulagen und Sonderausgabenabzug beziehen sich auf den Gesamtbetrag aller Verträge. Die Zulage wird auf die Verträge aufgeteilt. Ab 2027 (Reform) sind für neue Verträge maximal zwei Verträge förderungsfähig geplant.
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Daniel Niedermayer
Geschäftsführer
Zuletzt geprüft am: 21. Januar 2026
Rechtsgrundlagen
Methodik
Berechnung nach §§ 84, 85, 10a EStG. Mindestbeitrag = 4 % des Vorjahresbruttos minus Zulagen, mind. 60 €. Günstigerprüfung: Steuerersparnis = (Eigenbeitrag + Zulagen, max. 2.100 €) × Grenzsteuersatz. Kapitalaufbau: Zulagengeförderter Gesamtbeitrag mit angegebener Rendite p.a. über die Laufzeit. Reform-Info: Stand Gesetzentwurf Bundestag Feb. 2026.
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Günstigerprüfung
Automatisch: Zulage vs. Steuerweg § 10a EStG.
Kapitalaufbau
Prognose über die gesamte Ansparzeit.
Reform 2027
Aktueller Stand der Riester-Reform erklärt.
⚠️ Modellrechnung ohne Gewähr. Renditeprognosen sind keine Garantie. Keine Anlageberatung. Stand: 1. April 2026.



