💰 Riester-Rechner 2026

Zulage · Steuerersparnis · Günstigerprüfung · Kapitalaufbau · Reform-Ausblick

Wie viel Förderung bekomme ich wirklich? Berechnen Sie Ihre Grundzulage, Kinderzulage und Steuerersparnis – inklusive automatischer Günstigerprüfung nach § 10a EStG und Ihrem Kapitalaufbau über die gesamte Laufzeit. Plus: Was bedeutet die Riester-Reform 2027 für Sie?

💰 Ihre Riester-Daten eingeben
Rentenversicherungspflichtiges Einkommen des Vorjahres – die Basis für den 4%-Mindestbeitrag. Bei Selbstständigen ohne RV-Pflicht: 0 eingeben (Sockelbeitrag).
Entscheidend für die Günstigerprüfung. Faustregel: bis 25.000 € Brutto ca. 20–25 %, bis 60.000 € ca. 30–35 %, darüber ca. 40–42 %.
Wie viele Jahre sparen Sie noch an? Relevant für den Kapitalaufbau.
Konservativ für klassische Riester-Versicherungen: 1–3 %. Fondsgebundene Riester-Produkte: 4–6 %. Wert beeinflusst die Kapitalaufbau-Prognose.
Kinderzulage 185 €/Kind/Jahr. Gilt solange Kindergeld bezogen wird (bis 25. Lebensjahr bei Ausbildung/Studium).
Kinderzulage 300 €/Kind/Jahr. Deutlich höhere Förderung – besonders für Familien lohnt sich Riester stark.
Bei Zusammenveranlagung verdoppelt sich der Sonderausgabenabzug auf max. 4.200 €.

💡 Riester 2026: Grundlagen auf einen Blick

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte private Altersvorsorge für rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Beamte und bestimmte Selbstständige. Über 16 Millionen Deutsche haben einen Riester-Vertrag. Die Förderung erfolgt durch Zulagen und Steuervorteile.

Riester 2026: Die wichtigsten Werte

Grundzulage: 175 €/Jahr · Kinderzulage ab 2008: 300 €/Kind/Jahr · Kinderzulage vor 2008: 185 €/Kind/Jahr · Berufseinsteigerbonus: 200 € einmalig · Mindestbeitrag: 4 % des Vorjahresbruttos (mind. 60 €/Jahr) · Max. Sonderausgabenabzug: 2.100 €/Person (4.200 € bei Ehepaaren)

🎁 Wie berechnet sich die Riester-Zulage?

Die Zulage besteht aus Grundzulage + Kinderzulagen + ggf. Berufseinsteigerbonus. Die volle Zulage gibt es nur, wenn der Mindestbeitrag eingezahlt wird:

  • Mindestbeitrag: 4 % des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, mindestens 60 €/Jahr
  • Sockelbeitrag: 60 €/Jahr – wer weniger verdient oder mittelbar begünstigt ist, zahlt nur 60 € und erhält die volle Zulage
  • Beispiel: 40.000 € Brutto → 4 % = 1.600 € Gesamtbeitrag → Eigenbeitrag = 1.600 € − Zulagen
  • Kein Einkommen? Mittelbar Begünstigte (z.B. nicht berufstätige Partner) zahlen nur 60 €/Jahr und bekommen 175 € Grundzulage – effektive Förderquote: fast 75 %!

⚖️ Was ist die Günstigerprüfung?

Das Finanzamt prüft automatisch jedes Jahr, ob die direkte Zulage oder der Sonderausgabenabzug nach § 10a EStG vorteilhafter ist. Dabei gilt:

  1. Weg 1 – Zulagen: Sie erhalten Grund- + Kinderzulagen direkt auf den Vertrag
  2. Weg 2 – Sonderausgabenabzug: Eigenbeitrag + Zulagen (max. 2.100 €) mindern das zu versteuernde Einkommen → Steuerersparnis = Betrag × Grenzsteuersatz
  3. Ergebnis: Ist die Steuerersparnis höher als die Zulage, erstattet das Finanzamt die Differenz. Sie bekommen immer das Bessere von beidem.

Fazit: Wer viele Kinder hat → Zulagenweg meist besser. Wer hohes Einkommen, keine Kinder hat → Steuerweg meist besser.

ProfilZulageSteuerersparnis (30 % Satz)Vorteil
Single, 30.000 € Brutto175 €ca. 285 €Steuerweg: +110 €
Single, 60.000 € Brutto175 €ca. 630 €Steuerweg: +455 €
Familie, 2 Kinder (ab 2008)775 €ca. 630 €Zulagenweg: +145 €
Familie, 3 Kinder (ab 2008)1.075 €ca. 630 €Zulagenweg: +445 €

🔄 Riester-Reform 2027 – was plant die Bundesregierung?

Das Bundeskabinett hat Ende 2025 einen Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Der Bundestag hat ihn am 27. Februar 2026 in erster Lesung beraten. Für neue Verträge ab 2027 sind geplant:

  • Neues Altersvorsorgedepot: Erstmals ohne Garantieverpflichtung – höhere Renditechancen durch Aktien/ETFs möglich
  • Neue Zulagenlogik: 30 % Zuschuss je Eigenbeitrag bis 1.200 € (= max. 360 €) + 20 % auf weitere 600 € (= 120 €) = max. 480 €/Jahr Grundzulage
  • Kinderzulage neu: Beitragsproportional, max. 300 €/Kind/Jahr
  • Mindestbeitrag vereinfacht: nur noch 120 €/Jahr (statt 4 %-Regel)
  • Sonderausgabenabzug: bis 1.800 € Eigenbeiträge + Zulagen absetzbar
  • Flexiblere Auszahlung: Auszahlungspläne bis 85 statt Leibrente

Für bestehende Verträge: Keine automatische Umstellung. Bestandsverträge laufen weiter wie bisher. Ein freiwilliger Wechsel in die neue Förderlogik soll möglich sein.

💡 Wann lohnt sich Riester – und wann nicht?

SituationRiesterWarum
Familien mit 2+ Kindern (ab 2008)✅ Sehr lohnendKinderzulagen 300 €/Kind = hohe Förderquote auch bei kleinem Einkommen
Gutverdiener ohne Kinder (> 50.000 €)✅ LohnendSteuerweg: hohe Ersparnis bei hohem Grenzsteuersatz
Beamte✅ LohnendKeine GRV-Pflicht, aber Anspruch über Beihilfe/Pensionskasse
Geringverdiener ohne Kinder⚠️ PrüfenNur 175 € Zulage, Kosten des Vertrags können Rendite fressen
Bürgergeld-Bezieher✅ Besonders lohnendRiester-Kapital ist Schonvermögen – zählt nicht bei Bedürftigkeitsprüfung
Selbstständige ohne RV-Pflicht❌ Kein AnspruchNur RV-pflichtige Personen sind förderberechtigt

❓ Häufige Fragen

Was passiert bei Kündigung des Riester-Vertrags?

Kündigung = schädliche Verwendung: Alle erhaltenen Zulagen müssen zurückgezahlt werden. Dazu alle Steuervorteile. Das ausgezahlte Kapital wird als Einkommen voll besteuert. Alternative: Vertrag beitragsfrei stellen – Zulagen bleiben erhalten, Kapital wächst weiter.

Wird die Riester-Rente im Alter besteuert?

Ja – nachgelagerte Besteuerung: Die Auszahlungen werden mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Da dieser im Rentenalter meist niedriger ist als während des Berufslebens, entsteht ein Steuerstundungseffekt zugunsten des Sparers. Außerdem können zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 % des Kapitals steuerpflichtig einmalig entnommen werden.

Kann ich mehrere Riester-Verträge haben?

Ja, aber Zulagen und Sonderausgabenabzug beziehen sich auf den Gesamtbetrag aller Verträge. Die Zulage wird auf die Verträge aufgeteilt. Ab 2027 (Reform) sind für neue Verträge maximal zwei Verträge förderungsfähig geplant.

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Daniel Niedermayer

Daniel Niedermayer

Geschäftsführer

Zuletzt geprüft am: 21. Januar 2026

Methodik

Berechnung nach §§ 84, 85, 10a EStG. Mindestbeitrag = 4 % des Vorjahresbruttos minus Zulagen, mind. 60 €. Günstigerprüfung: Steuerersparnis = (Eigenbeitrag + Zulagen, max. 2.100 €) × Grenzsteuersatz. Kapitalaufbau: Zulagengeförderter Gesamtbeitrag mit angegebener Rendite p.a. über die Laufzeit. Reform-Info: Stand Gesetzentwurf Bundestag Feb. 2026.

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4,9 von 5 Sternen

Basierend auf über 1.893 echten Nutzerbewertungen

Nutzerbefragung auf fixrechner.de – April 2025

Daniel G.

Die Qualität der Rechner ist enorm, und das kostenlos. Besten Dank.

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Head of Sales & Business Development

Sabine K.

Neben den Rechnern für den Arbeitsalltag finde ich auch die rund um die eigene Finanzplanung sehr hilfreich.

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Ich schätze die Genauigkeit und Benutzerfreundlichkeit dieser Rechner sehr.

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Günstigerprüfung

Automatisch: Zulage vs. Steuerweg § 10a EStG.

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Kapitalaufbau

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Reform 2027

Aktueller Stand der Riester-Reform erklärt.

⚠️ Modellrechnung ohne Gewähr. Renditeprognosen sind keine Garantie. Keine Anlageberatung. Stand: 1. April 2026.