Weihnachtsgeld-Rechner 2026: Wie viel bleibt netto vom Weihnachtsgeld?

Warum bleibt vom Weihnachtsgeld so viel weniger übrig als vom normalen Gehalt? Weil es als sonstiger Bezug mit der Jahreslohnsteuer besteuert wird. Der Rechner ermittelt Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan 2026 genau so wie die Lohnabrechnung, berechnet die Sozialabgaben mit der anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze und gilt ebenso für Urlaubsgeld, Bonus und Prämien.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

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Weitere Angaben: Krankenkasse, Faktor, Freibetrag, Minijob/Werkstudent
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AbzugWeihnachtsgeldNormales Gehalt

Was vom Weihnachtsgeld bleibt

Warum Weihnachtsgeld höher besteuert wirkt

Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Boni und Prämien sind steuerlich sonstige Bezüge. Die Lohnsteuer dafür wird nicht wie beim Monatsgehalt aus der Monatstabelle berechnet, sondern so: Der Arbeitgeber ermittelt die Jahreslohnsteuer auf Ihren voraussichtlichen Jahreslohn einmal ohne und einmal mit der Sonderzahlung. Die Differenz ist die Lohnsteuer auf das Weihnachtsgeld. Weil die Sonderzahlung ganz oben auf Ihr Einkommen kommt, wird sie mit Ihrem Grenzsteuersatz belastet, nicht mit dem Durchschnittssatz Ihres Gehalts.

Das ist keine Mehrbelastung: Am Jahresende hätten Sie dieselbe Steuer auch gezahlt, wenn der Betrag auf zwölf Monate verteilt worden wäre. Die Einkommensteuer des Jahres ist am Ende gleich.

Sozialabgaben auf Einmalzahlungen

Auch auf Weihnachtsgeld fallen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung an. Statt der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze gilt die anteilige Jahresgrenze bis zum Auszahlungsmonat (Kranken- und Pflegeversicherung 2026: 5.812,50 € pro Monat, Renten- und Arbeitslosenversicherung 8.450 €). Wer gut verdient, zahlt auf das Weihnachtsgeld deshalb oft keine oder nur teilweise Krankenversicherung, weil die Grenze bereits ausgeschöpft ist. Wird eine Einmalzahlung von Januar bis März gezahlt und übersteigt sie die anteilige Grenze, wird sie dem Vorjahr zugeordnet, sofern Sie schon im Vorjahr beim selben Arbeitgeber beschäftigt waren (Märzklausel). Der Rechner geht von gleichbleibendem Gehalt seit Januar, ohne frühere Einmalzahlungen im selben Jahr und ohne Märzklausel aus.

Habe ich Anspruch auf Weihnachtsgeld?

  • Kein gesetzlicher Anspruch: Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Leistung, außer es ist im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt.
  • Betriebliche Übung: Hat der Arbeitgeber dreimal hintereinander vorbehaltlos gezahlt, kann ein Anspruch entstehen.
  • Gleichbehandlung: Teilzeitkräfte und Minijobber erhalten anteilig dasselbe wie Vollzeitkräfte.
  • Rückzahlung bei Kündigung: Belohnt das Weihnachtsgeld auch die geleistete Arbeit (Entgelt- oder Mischcharakter), sind Rückzahlungs- und Stichtagsklauseln nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel unwirksam (BAG, 18.01.2012, 10 AZR 612/10). Nur bei einer reinen Treueprämie sind Bindungen möglich, und auch dann eng begrenzt: bei bis zu einem Monatsgehalt höchstens bis 31. März des Folgejahres, Beträge bis 100 € gar nicht.

In der Lohnspiegel-Befragung der Hans-Böckler-Stiftung (Oktober 2024 bis September 2025) erhielten 51 % der Beschäftigten Weihnachtsgeld: 77 % der Beschäftigten mit Tarifvertrag, aber nur 41 % ohne.

Häufige Fragen

Wie viel Netto bleibt von 3.500 € Weihnachtsgeld?

Bei 3.500 € Monatsgehalt in Steuerklasse I (ein Kind für die Pflegeversicherung, ohne Kirchensteuer, 2,9 % Zusatzbeitrag) rund 1.930 €: 832 € Lohnsteuer und 740 € Sozialabgaben gehen ab. Mit 9 % Kirchensteuer bleiben rund 1.850 €. Vom normalen Monatsgehalt bleiben dagegen rund 2.350 €.

Warum wird Weihnachtsgeld so hoch besteuert?

Weil es als sonstiger Bezug mit dem Grenzsteuersatz besteuert wird: Die Lohnsteuer ist die Differenz der Jahressteuer mit und ohne Weihnachtsgeld. Die Jahressteuer ist am Ende genauso hoch, als wäre der Betrag auf zwölf Monate verteilt worden.

Bekomme ich die Steuer auf das Weihnachtsgeld zurück?

Nur wenn insgesamt zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde, etwa weil Sie Werbungskosten haben oder nicht das ganze Jahr gearbeitet haben. Das gleicht die Steuererklärung aus.

Wird Urlaubsgeld genauso berechnet?

Ja. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Jahresboni, Prämien und Tantiemen werden alle als sonstige Bezüge versteuert und verbeitragt.

Passende Rechner

Quellen: BMF: Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer 2026 (sonstige Bezüge), § 39b Abs. 3 EStG (Lohnsteuer bei sonstigen Bezügen), § 23a SGB IV (Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt, Märzklausel), Hans-Böckler-Stiftung: 51 Prozent aller Beschäftigten bekommen Weihnachtsgeld (2025).

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.