Wirtschaftlicher Totalschaden Rechner
Wiederbeschaffungswert, Reparaturkosten & Restwert eingeben – Totalschaden prüfen
Mit diesem Rechner prüfen Sie, ob bei Ihrem Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt und welche Entschädigung sich bei fiktiver Abrechnung typischerweise ergibt (Wiederbeschaffungswert minus Restwert, zzgl. ggf. Nebenkosten). Zusätzlich können Sie die 130%-Regel als Orientierung prüfen. Kostenlos, schnell und ohne Anmeldung.
Totalschaden-Prüfung
Ergebnis auf Basis Ihrer Eingaben
Übersicht
Visualisierung
Inhaltsverzeichnis
- Warum dieser wirtschaftlicher-Totalschaden-Rechner wichtig ist
- Wirtschaftlicher Totalschaden verstehen (Definitionen & Abgrenzung)
- So rechnet der Rechner: WBW, Restwert, Reparatur & Entschädigung
- 130%-Regel: Wann Reparieren trotz Totalschaden möglich sein kann
- Konkrete Beispiele mit Zahlen (realistische Szenarien)
- Typische Fehler & Fallstricke (die bares Geld kosten)
- FAQ zum wirtschaftlichen Totalschaden
- Passende Rechner & Tools auf Fixrechner.de
Warum dieser wirtschaftlicher-Totalschaden-Rechner wichtig ist
Nach einem Unfall geht es fast immer um dieselbe Kernfrage: Reparieren oder abrechnen? Genau hier entstehen die größten Missverständnisse – und die teuersten Entscheidungen. Dieser Rechner liefert Ihnen innerhalb weniger Sekunden eine belastbare Orientierung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden naheliegt, und welcher Betrag bei fiktiver Abrechnung typischerweise im Raum steht (Wiederbeschaffungswert − Restwert, ggf. zzgl. sinnvoller Nebenkosten).
Das Ziel ist nicht „Paragraphen-Wissen“, sondern eine bessere Entscheidung: Welche Zahl ist für Sie entscheidend? WBW? Restwert? Reparaturkosten? 130%-Grenze? Wenn Sie diese vier Größen sauber auseinanderhalten, sind Sie Verhandlungen mit Versicherung, Werkstatt oder Gutachter deutlich weniger ausgeliefert.
Wirtschaftlicher Totalschaden verstehen (Definitionen & Abgrenzung)
Wiederbeschaffungswert (WBW)
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den Sie zum Schadenzeitpunkt realistischerweise zahlen müssten, um ein vergleichbares Fahrzeug (Alter, Laufleistung, Ausstattung, Zustand) am regionalen Markt zu kaufen. Wichtig: WBW ist nicht der ursprüngliche Kaufpreis und auch nicht automatisch der „Listenpreis“.
Restwert
Der Restwert ist der Verkaufswert des Fahrzeugs im beschädigten Zustand. Er wird häufig über Angebote ermittelt (teils über Restwertbörsen). Für Sie ist entscheidend: Je höher der Restwert, desto niedriger ist die fiktive Entschädigung (weil Sie das Wrack theoretisch „zu Geld machen“ können).
Reparaturkosten netto
Die Reparaturkosten stammen aus Kostenvoranschlag oder Gutachten und werden hier als netto erfasst, weil die Abrechnung je nach Konstellation (z. B. Vorsteuerabzug, tatsächlich repariert oder fiktiv) unterschiedlich ausfällt. Für die wirtschaftliche Prüfung zählt die Größenordnung: Reparaturkosten sind der Haupttreiber.
Merkan tile Wertminderung (Kurz: Wertminderung)
Eine merkantile Wertminderung meint: Selbst nach fachgerechter Reparatur ist ein Unfallwagen am Markt oft weniger wert. Typisch relevant vor allem bei jüngeren Fahrzeugen und nachvollziehbarem Unfallschaden. Der Rechner berücksichtigt sie bei sehr jungen Fahrzeugen als vereinfachte Zusatzlast in der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Entscheidender Punkt: Wertminderung ist nicht gleich Restwert – das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Wirtschaftlicher vs. technischer Totalschaden
Wirtschaftlicher Totalschaden: Reparatur ist im Verhältnis zum Fahrzeugwert wirtschaftlich nicht sinnvoll (rechnerisch). Technischer Totalschaden: Reparatur ist technisch nicht möglich oder nicht sicher (z. B. strukturelle Schäden). Dieser Rechner prüft wirtschaftlich – die technische Seite muss ein Gutachter klären.
So rechnet der Rechner: WBW, Restwert, Reparatur & Entschädigung
1) Totalschaden-Prüfung (Standard)
Der Rechner bildet die entscheidende Vergleichslogik ab:
Prüfsumme = Reparaturkosten + Zusatzkosten + ggf. Wertminderung
Liegt die Prüfsumme über dem Wiederbeschaffungswert, spricht das rechnerisch für einen wirtschaftlichen Totalschaden.
Warum Zusatzkosten? Weil in realen Fällen Abschleppen, Gutachten, Überführung etc. die wirtschaftliche Gesamtbelastung verändern können. Für die Entscheidung „Reparieren vs. Abrechnen“ ist es besser, konservativ zu rechnen als Kosten auszublenden.
2) Entschädigung bei fiktiver Abrechnung (Orientierung)
Die typische Ausgangsformel lautet:
Fiktive Entschädigung ≈ Wiederbeschaffungswert − Restwert (+ sinnvolle Zusatzkosten)
Das ist der Betrag, der bei wirtschaftlichem Totalschaden häufig als Basis dient, wenn Sie nicht reparieren, sondern den Schaden abrechnen. Achtung: Je nach Fall (Haftpflicht vs. Kasko, konkrete Nebenkosten, Umsatzsteuer, Nutzungsausfall etc.) kann die tatsächliche Auszahlung abweichen. Der Rechner ist dafür da, die richtige Größenordnung sauber zu bekommen – und damit Ihre Verhandlungsposition.
130%-Regel: Wann Reparieren trotz Totalschaden möglich sein kann
Die 130%-Regel ist in der Praxis der berühmte Sonderfall: Selbst wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden nahe liegt, kann eine Reparatur unter bestimmten Voraussetzungen dennoch regulierungsfähig sein, wenn die Reparaturkosten eine Grenze von 130% des Wiederbeschaffungswerts nicht überschreiten.
Was der Rechner dazu konkret prüft
130%-Grenze = 1,3 × Wiederbeschaffungswert
Der Rechner stellt Ihre Reparaturkosten dieser Grenze gegenüber – als schnelle Orientierung.
Wichtige Praxis-Hinweise (ohne Juristen-Floskeln)
- „Innerhalb 130%“ heißt nicht automatisch „Versicherung zahlt Reparatur“: Es kommt darauf an, ob die Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. fachgerechte Reparatur, Nachweise, Weiternutzung).
- „Außerhalb 130%“ heißt fast immer: Reparatur wirtschaftlich tot – dann ist fiktive Abrechnung meist die realistische Alternative.
- Für Ihre Entscheidung zählt: Welche Option maximiert Ihren Nutzen? (Geld sofort vs. Fahrzeug behalten, Zeitaufwand, Risiko von Nachkalkulationen).
Konkrete Beispiele mit Zahlen (realistische Szenarien)
Beispiel 1: Klarer wirtschaftlicher Totalschaden
WBW: 12.000 € · Restwert: 2.500 € · Reparatur netto: 9.900 € · Zusatz: 300 € · Wertminderung: 500 €
Prüfsumme = 9.900 + 300 + 500 = 10.700 €
Vergleich mit WBW 12.000 € → kein Totalschaden nach Standardlogik. Aber: Jetzt kommt das Entscheidende – die Auszahlung bei fiktiver Abrechnung:
Fiktive Entschädigung ≈ 12.000 − 2.500 + 300 = 9.800 €
Entscheidungshilfe: Wenn Sie für 10.700 € reparieren, „kaufen“ Sie effektiv eine Reparatur, die teurer ist als die fiktive Entschädigung (9.800 €). Das kann trotzdem sinnvoll sein (Fahrzeugbindung, Zustand, Marktknappheit) – aber Sie sehen sofort die wirtschaftliche Schere.
Beispiel 2: Reparatur knapp innerhalb der 130%-Orientierung
WBW: 10.000 € → 130%-Grenze: 13.000 €
Reparatur netto: 12.600 € (Restwert spielt für die 130%-Prüfung nicht die Hauptrolle)
Ergebnis: innerhalb der 130%-Grenze → Reparatur kann theoretisch in Reichweite sein (Orientierung). Für die Entscheidung sollten Sie dennoch gegenrechnen:
Wenn der Restwert z. B. 3.500 € beträgt, wäre eine fiktive Basis: 10.000 − 3.500 = 6.500 € (zzgl. sinnvoller Zusatzkosten). Das ist ein massiver Unterschied zur Reparaturrechnung. Genau deshalb ist die 130%-Regel kein „Go“, sondern eine Option, die man wirtschaftlich begründen muss.
Beispiel 3: Restwert unterschätzt – Auszahlung fällt überraschend niedrig aus
WBW: 15.000 €
Fall A: Restwert 2.000 € → Entschädigung ≈ 13.000 €
Fall B: Restwert 6.000 € → Entschädigung ≈ 9.000 €
Gleicher WBW, völlig andere Auszahlung – allein wegen des Restwerts. Praxisnutzen: Wenn die Auszahlung „zu niedrig“ wirkt, ist häufig nicht der WBW falsch, sondern der Restwert (Angebotslage, Börsenwerte, Verwertbarkeit).
Typische Fehler & Fallstricke (die bares Geld kosten)
- WBW mit Kaufpreis verwechseln: Der frühere Kaufpreis ist für die aktuelle Entschädigung oft irrelevant. Entscheidend ist der Marktwert am Schadenstag.
- Restwert ignorieren: Die fiktive Entschädigung ist WBW minus Restwert. Wer den Restwert „klein denkt“, rechnet sich reich – und ist dann enttäuscht.
- Netto/Brutto falsch denken: Reparaturkosten werden häufig netto angesetzt, während Werkstattrechnungen brutto kommen. Klären Sie, was im Gutachten steht und wie Sie abrechnen.
- 130%-Regel als automatische Zusage lesen: „Unter 130%“ ist nur eine Schwelle. Ob es im konkreten Fall durchsetzbar ist, hängt von Voraussetzungen und Nachweisen ab.
- Zusatzkosten pauschal vergessen: Abschleppen, Standgebühren, Gutachten – kleine Positionen kippen knappe Fälle.
- Wertminderung blind ansetzen: Bei sehr alten Fahrzeugen ist eine merkantile Wertminderung oft nicht der Hebel. Entscheidend sind WBW/Restwert – nicht eine Zahl „aus Gefühl“.
FAQ zum wirtschaftlichen Totalschaden
Wann liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor?
Wenn die wirtschaftliche Belastung einer Reparatur (Reparaturkosten plus sinnvolle Zusatzkosten, ggf. Wertminderung) den Wiederbeschaffungswert übersteigt, spricht das rechnerisch für einen wirtschaftlichen Totalschaden. Der Rechner zeigt Ihnen diese Schwelle sofort.
Wie berechnet sich die Entschädigung bei fiktiver Abrechnung?
Typischerweise als Wiederbeschaffungswert − Restwert, häufig ergänzt um fallbezogene Zusatzkosten. Der Rechner weist diese fiktive Entschädigung als klare Orientierungszahl aus.
Was ist der Unterschied zwischen Restwert und Wertminderung?
Restwert ist der Verkaufswert des beschädigten Fahrzeugs. Wertminderung ist ein Minderwert eines reparierten Unfallwagens. Beide wirken in unterschiedliche Richtungen und werden oft verwechselt.
Gilt die 130%-Regel immer?
Nein. Sie ist eine Sonderbetrachtung und hängt von Voraussetzungen ab. Der Rechner prüft die 130%-Grenze als Orientierung, ersetzt aber keine Einzelfallprüfung.
Warum kann der Restwert so stark schwanken?
Weil Restwerte marktgetrieben sind: Nachfrage nach Teilen, Export, regionale Händlernetzwerke, Zustand, Art des Schadens. Schon wenige Angebote können den Restwert deutlich verändern – und damit die Auszahlung.
Soll ich lieber reparieren oder fiktiv abrechnen?
Die beste Entscheidung ist die, die Ihren Nutzen maximiert: Auszahlung und frei entscheiden vs. Reparatur und Fahrzeug behalten. Nutzen Sie den Rechner so: erst Standardprüfung, dann 130%-Orientierung, dann Vergleich mit Ihrer persönlichen Priorität (Zeit, Risiko, Bindung ans Auto).
Welche Zahlen brauche ich idealerweise?
Am besten aus dem Gutachten: Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten. Wenn Zusatzkosten real anfallen (Abschleppen etc.), tragen Sie sie ein – das macht die Entscheidung robuster.
Interne Verlinkung: passende Rechner & Tools auf Fixrechner.de
Diese Tools passen thematisch zur Entscheidung rund um Unfallkosten, Mobilität und Abrechnung – und helfen, Alternativen zu quantifizieren:
- Fahrtkostenrechner – berechnen Sie, was Mobilität Sie pro Strecke wirklich kostet (z. B. Ersatzfahrten, Übergangslösungen).
- Kraftstoffkosten-Rechner – sinnvoll, wenn Sie nach dem Unfall auf ein anderes Fahrzeug ausweichen und Verbrauchskosten vergleichen wollen.
- Kraftstoffverbrauch-Rechner – Verbrauch in L/100 km sauber umrechnen und auf reale Kilometerkosten herunterbrechen.
- Fahrtzeit-Rechner – wenn Sie nach Totalschaden/Reparatur mit Umwegen, ÖPNV oder Ersatzstrecken planen müssen.
- Mietwagenkosten berechnen – Alternative quantifizieren, wenn Sie zwischen Reparaturdauer und fiktiver Abrechnung abwägen.
- Auto-Abo vs. Leasing Rechner – wenn nach Totalschaden die Frage „kurzfristige Lösung oder langfristig neu?“ aufkommt.
- Leasingrechner – monatliche Belastung vergleichen, falls Sie Ersatz beschaffen statt reparieren.
- Autowertverlust-Rechner – hilft, den Wertverlauf eines Fahrzeugs einzuordnen (relevant für WBW-Gefühl vs. Markt).
Vertrauen Sie unserer Expertise

Daniel Niedermayer
Geschäftsführer
Zuletzt geprüft am: 8. September 2025
Verwendete Quellen
Unsere Methodik
Der Rechner prüft vereinfacht, ob die Summe aus Reparaturkosten, Zusatzkosten und ggf. merkantiler Wertminderung den Wiederbeschaffungswert übersteigt. Die Entschädigung wird als fiktive Abrechnung (Wiederbeschaffungswert minus Restwert zzgl. Zusatzkosten) dargestellt. Für Einzelfälle (Haftpflicht/Vollkasko, konkrete Nebenkosten, Nutzung, Vorgaben im Gutachten) kann das Ergebnis abweichen.
Mehr zur Methodik erfahrenFixrechner.de ist Ihre vertrauenswürdige Plattform für präzise Online-Berechnungen aller Art. Unser Ziel ist es, komplexe Berechnungen einfach und zugänglich zu machen – getreu unserem Motto „Alles ist berechenbar“.
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Alle Berechnungen basieren auf anerkannten Methoden und aktuellen Standards.
Letzte Aktualisierung: 8. September 2025


