Kündigungsfristen-Rechner 2026 – Frist nach § 622 BGB berechnen

Gesetzliche Frist aus Einstellungsdatum · Rückwärtsrechnung: bis wann kündigen? · Enddatum bei bekannter Frist
Alle 3 Modi – letzter Arbeitstag sofort, Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB automatisch berechnen
Einstellungsdatum und Kündigungsdatum eingeben → Frist wird automatisch aus der Betriebszugehörigkeit berechnet.
Der häufigste Anwendungsfall: „Ich weiß wann ich angefangen habe – was ist meine Frist?“
Maßgeblich ist der Zugang beim Empfänger, nicht das Datum des Schreibens. Bei Einschreiben: Datum der Annahme.
Wichtig: Arbeitgeber haben längere Fristen je nach Betriebszugehörigkeit. Arbeitnehmer kündigen immer mit 4 Wochen.
In der Probezeit gilt 2 Wochen Frist, ohne Bindung ans Monatsende (§ 622 Abs. 3 BGB).
Rückwärtsrechnung – Bis wann muss ich kündigen?
Sie wissen wann Sie aufhören möchten – der Rechner sagt Ihnen, bis wann die Kündigung beim Arbeitgeber zugegangen sein muss.
Beispiel: Zum 31. März aufhören → bis wann muss die Kündigung da sein?
Das Datum an dem das Arbeitsverhältnis enden soll.
Enddatum bei bekannter Frist berechnen
Frist ist bekannt (z. B. aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag) – berechnen Sie das exakte Enddatum und den letzten Arbeitstag.

Gesetzliche Kündigungsfristen 2026 – vollständige Tabelle (§ 622 BGB)

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer beträgt immer 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende – unabhängig von der Beschäftigungsdauer. Die Frist für Arbeitgeber steigt gestaffelt mit der Betriebszugehörigkeit:

BetriebszugehörigkeitFrist ArbeitnehmerFrist ArbeitgeberKündigung gültig zum
Probezeit (max. 6 Monate)2 Wochen2 WochenJedes beliebige Datum
Bis 2 Jahre4 Wochen1 MonatZum Monatsende
2–5 Jahre4 Wochen2 MonateZum Monatsende
5–8 Jahre4 Wochen3 MonateZum Monatsende
8–10 Jahre4 Wochen4 MonateZum Monatsende
10–12 Jahre4 Wochen5 MonateZum Monatsende
12–15 Jahre4 Wochen6 MonateZum Monatsende
15–20 Jahre4 Wochen6 MonateZum Monatsende
Über 20 Jahre4 Wochen7 MonateZum Monatsende

§ 622 BGB. Tarifvertragliche oder individualvertragliche Regelungen gehen vor. Keine Rechtsberatung.

Praxisbeispiele: Letzter Kündigungstag für häufige Situationen

SituationKündigung zugegangen amLetzter ArbeitstagErklärung
AN kündigt, 3 Jahre im Betrieb1. März 202631. März 20264 Wochen zum Monatsende: 1.3. + 28 T = 29.3. → nächstes Monatsende 31.3.
AN kündigt, 3 Jahre im Betrieb15. März 202615. April 20264 Wochen zum 15.: 15.3. + 28 T = 12.4. → nächster 15. = 15.4.
Probezeit (2 Monate), AN kündigt10. März 202624. März 20262 Wochen taggenau: 10.3. + 14 T = 24.3.
AG kündigt, 7 Jahre Betriebszughörigkeit5. Januar 202631. März 20263 Monate zum Monatsende: Jan + 3 M = 31.3.
AG kündigt, 15 Jahre1. Februar 202631. August 20266 Monate zum Monatsende: Feb + 6 M = 31.8.
AG kündigt, 22 Jahre1. März 202631. Oktober 20267 Monate zum Monatsende: Mrz + 7 M = 31.10.

Rückwärtsrechnung – bis wann muss ich kündigen?

Das ist der meistgefragte Anwendungsfall: „Ich möchte zum 31. März aufhören – bis wann muss die Kündigung zugegangen sein?“ Der Rückwärtsrechner (Tab 2) löst das sofort. Manuell rechnen Sie so:

Gewünschter letzter ArbeitstagFrist (AN, 4 Wochen)Kündigung muss zugegangen sein bis
31. März 20264 Wochen zum Monatsende2. März 2026
30. April 20264 Wochen zum Monatsende2. April 2026
15. April 20264 Wochen zum 15.18. März 2026
30. Juni 20264 Wochen zum Monatsende2. Juni 2026
31. Dezember 20264 Wochen zum Monatsende3. Dezember 2026

Puffer einplanen!

Maßgeblich ist der Zugang beim Empfänger – nicht das Absendedatum. Planen Sie bei Briefen mindestens 2–3 Werktage Postlaufzeit ein. Sicherster Weg: persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung oder Einschreiben mit Rückschein.

Sonderfälle: Wann gelten andere Fristen?

Tarifvertrag (TVöD, IG Metall etc.)
Tarifvertragliche Fristen haben Vorrang vor dem BGB. TVöD § 34: 6 Wochen zum Quartalsende nach 1 Jahr, dann 3 Monate; ab 12 Jahren 6 Monate. IG Metall: teils 6 Wochen zum Quartalsende. Im Zweifelsfall Tarifvertrag prüfen!
Individualvertrag
Im Arbeitsvertrag können längere Fristen vereinbart werden. Kürzere Fristen als das gesetzliche Minimum sind für Arbeitnehmer nicht möglich (Ausnahme: Tarifvertrag, Kleinstunternehmen mit max. 20 AN in bestimmten Fällen).
Sonderkündigungsschutz
Schwangere, Elternzeit (§ 18 BEEG), Schwerbehinderung (SGB IX), Betriebsratsmitglieder (§ 15 KSchG): Diese Personengruppen können nicht oder nur mit behördlicher Genehmigung gekündigt werden.
Aufhebungsvertrag
Fristen können im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt oder aufgehoben werden. Achtung: Zu kurze Frist im Aufhebungsvertrag → ALG I kann ruhen bis Ende der theoretischen Kündigungsfrist. Vor Unterschrift: Rechtsanwalt!

Checkliste: So vermeiden Sie Fehler bei Kündigungen

✅ Schriftform zwingend
Kündigung per E-Mail, WhatsApp oder mündlich ist unwirksam. Nur schriftlich mit Originalunterschrift (§ 623 BGB).
✅ Zugang dokumentieren
Einschreiben mit Rückschein oder persönliche Übergabe mit Empfangsbestätigung. Sicherster Beweis für Zugangsdatum.
✅ Richtigen Empfänger prüfen
AN kündigt an Arbeitgeber/Geschäftsführer. AG kündigt an Arbeitnehmer direkt. Betriebsrat muss vor AG-Kündigung angehört werden (§ 102 BetrVG).
✅ Frist exakt prüfen
Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und § 622 BGB vergleichen – die längste Frist gilt. Betriebszugehörigkeit exakt berechnen.
✅ Probezeit beachten
In der Probezeit: 2 Wochen, taggenau, ohne Bindung an 15. oder Monatsende. Max. 6 Monate Probezeit (§ 622 Abs. 3 BGB).
✅ Sonderschutz prüfen
Schwangerschaft, Elternzeit, Schwerbehinderung, Betriebsrat: Vor Kündigung immer Sonderkündigungsschutz prüfen.

FAQ – Häufige Fragen zu Kündigungsfristen

Wie lange ist meine Kündigungsfrist als Arbeitnehmer?

In der Regel 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende – egal wie lange Sie im Unternehmen sind (§ 622 Abs. 1 BGB). In der Probezeit: 2 Wochen taggenau. Ausnahmen: Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können längere Fristen vorsehen. Kürzer als 4 Wochen ist als Arbeitnehmer nicht möglich.

Was bedeutet „4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende“?

Die Kündigung muss mindestens 4 Wochen (28 Tage) vor dem 15. oder dem letzten Tag des Monats zugegangen sein. Beispiel: Kündigung geht am 18. März zu → 18.3. + 28 Tage = 15.4. → Kündigung zum 15. April wirksam. Geht die Kündigung am 1. März zu → 1.3. + 28 Tage = 29.3. → Kündigung zum 31. März wirksam.

Gilt die verlängerte Frist auch wenn ich als Arbeitnehmer kündige?

Nein. Die gestaffelten Fristen von 1 bis 7 Monaten (je nach Betriebszugehörigkeit) gelten nach § 622 Abs. 2 BGB nur für den Arbeitgeber. Als Arbeitnehmer kündigen Sie immer mit 4 Wochen – auch nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Was passiert wenn ich die Frist nicht einhalte?

Kündigt der Arbeitnehmer mit zu kurzer Frist: Der neue Arbeitgeber kann Schadensersatz fordern, wenn der Arbeitnehmer früher beginnt als vertraglich erlaubt (selten, aber möglich). Kündigt der Arbeitgeber mit zu kurzer Frist: Die Kündigung ist nicht automatisch unwirksam, aber der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Lohn bis zum korrekten Fristende.

Zählt die Probezeit zur Betriebszugehörigkeit?

Ja – die Probezeit wird zur Betriebszugehörigkeit gerechnet. Wer nach der Probezeit (z. B. nach 5 Monaten) kündigt, ist aber weiterhin in der Phase „unter 2 Jahre“ und hat die gesetzliche Grundfrist. Hinweis: Das Datum der Kündigung bestimmt die Frist, nicht das voraussichtliche Enddatum.

Was gilt bei einem Aufhebungsvertrag?

Bei einem Aufhebungsvertrag können Fristen im gegenseitigen Einvernehmen frei vereinbart werden. Achtung: Wenn die Frist kürzer ist als die gesetzliche Kündigungsfrist, kann das ALG I bis zum Ende der theoretischen Kündigungsfrist ruhen. Zusätzlich droht eine 12-wöchige Sperrzeit, falls keine Schutzklausel im Vertrag steht.

Kann im Arbeitsvertrag eine kürzere Frist vereinbart werden?

Grundsätzlich nein – der Arbeitsvertrag kann die gesetzliche Mindestkündigungsfrist von 4 Wochen nicht unterschreiten. Ausnahmen: Bei Tarifverträgen sind kürzere Fristen in bestimmten Fällen möglich. In Betrieben mit bis zu 20 Arbeitnehmern waren bis 1993 Sonderregelungen möglich (Altverträge prüfen).

Was ist die Kündigungsschutzklage und welche Frist gilt?

Wer eine Kündigung für unwirksam hält, muss innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Verstreicht diese Frist, wird die Kündigung bestandskräftig – auch wenn sie unwirksam gewesen wäre. Der Rechner oben hilft beim Berechnen dieser 3-Wochen-Frist.

Verwandte Rechner

Grundlage: § 622 BGB (Kündigungsfristen), § 623 BGB (Schriftform), § 4 KSchG (Klagefrist 3 Wochen), § 18 BEEG (Elternzeit), SGB IX (Schwerbehinderung). Keine Rechtsberatung. Stand 2026.

Vertrauen Sie unserer Expertise

Daniel Niedermayer

Daniel Niedermayer

Geschäftsführer

Zuletzt geprüft am: 17. März 2026

Unsere Methodik

Berechnung nach § 622 BGB: Tab 1 ermittelt die Frist automatisch aus Einstellungs- und Kündigungsdatum. Tab 2 rechnet rückwärts vom Zieldatum. Tab 3 berechnet das Enddatum bei bekannter Frist. Alle Modi berücksichtigen die Bindung ans Monatsende bzw. den 15. gemäß BGB-Standard.

Mehr zur Methodik erfahren

4,9 von 5 Sternen

Basierend auf über 1.893 echten Nutzerbewertungen

Ergebnisse einer umfassenden Nutzerbefragung auf unserer Website im April 2025

Daniel G.

Die Qualität der Rechner ist enorm, und das kostenlos. Besten Dank.

Daniel G.

Head of Sales & Business Development

Sabine K.

Neben den Rechnern für den Arbeitsalltag finde ich auch die rund um die eigene Finanzplanung sehr hilfreich.

Sabine K.

Agentur Geschäftsführerin

Jeremiah H.

Ich schätze die Genauigkeit und Benutzerfreundlichkeit dieser Rechner sehr.

Jeremiah H.

 

Fixrechner.de – getreu unserem Motto „Alles ist berechenbar“.

Automatische Fristberechnung

Einstellungsdatum eingeben → Frist nach § 622 BGB wird automatisch ermittelt. Kein manuelles Nachschlagen in Tabellen.

Rückwärtsrechnung

Bis wann muss ich kündigen um zum gewünschten Datum aufzuhören? Kein anderer kostenloser Rechner löst das so direkt.

🔒

Datenschutz

Alle Berechnungen lokal im Browser. Keine Daten gespeichert.

Letzte Aktualisierung: 17. März 2026