🏠 Lastenzuschuss-Rechner 2026
Wohngeld für Eigentümer berechnen – mit echter § 19 WoGG-Formel
Als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie haben Sie Anspruch auf Lastenzuschuss – die Eigenheimvariante des Wohngelds. Berechnen Sie Ihren monatlichen Anspruch nach der amtlichen Wohngeldformel, inklusive Ausschluss-Check und persönlicher Antragsstrategie.
📋 Was zählt zur „berücksichtigungsfähigen Belastung“?
🏠 Was ist der Lastenzuschuss?
Der Lastenzuschuss ist die Wohngeld-Variante für Eigentümer. Wer eine Immobilie selbst bewohnt und nicht ausreichend Einkommen hat, um die monatliche Belastung aus eigenen Mitteln zu tragen, kann staatliche Unterstützung nach dem Wohngeldgesetz (§§ 1, 19 WoGG) beantragen. Etwa 7 % aller Wohngeldempfänger sind Hauseigentümer.
Lastenzuschuss vs. Mietzuschuss
Mieter erhalten Mietzuschuss, Eigentümer erhalten Lastenzuschuss. Die Berechnungsformel ist identisch – der Unterschied liegt nur in dem, was als „Wohnkosten“ eingesetzt wird: bei Mietern die Kaltmiete, bei Eigentümern die berücksichtigungsfähige Belastung (Zins + Tilgung + Grundsteuer + Betriebskosten).
📋 Voraussetzungen für den Lastenzuschuss
- Selbstgenutzte Immobilie: Haus, Eigentumswohnung, Erbbaurecht – muss selbst bewohnt sein
- Kein Bezug von Transferleistungen: Kein Bürgergeld, keine Sozialhilfe, keine Grundsicherung im Alter, kein BAföG mit Wohnkostenanteil
- Einkommen innerhalb der Grenzen: Das Wohngeld-Einkommen muss unter der haushaltsgrößen- und mietstufen-abhängigen Einkommensgrenze liegen
- Vermögensgrenze: Max. 60.000 € (allein), +30.000 € je weiteres Haushaltsmitglied (§ 21 WoGG). Eigenheim zählt nicht dazu!
- Kein Anspruch ausgeschlossen: Keine anderen Leistungen, die Wohnkosten abdecken
🔢 Die amtliche Wohngeldformel § 19 WoGG
Das Wohngeld wird nach dieser gesetzlichen Formel berechnet:
W = M − (a + b × M + c × Y) × Y
W = monatlicher Wohngeldbetrag (Lastenzuschuss) · M = berücksichtigte Belastung (gedeckelt durch Höchstbetrag je Mietstufe) · Y = monatliches Gesamteinkommen nach Wohngeldrecht · a, b, c = Koeffizienten aus Anlage 2 WoGG, abhängig von der Haushaltsgröße
💡 Was zählt zur berücksichtigungsfähigen Belastung?
| Position | Berücksichtigt? | Hinweis |
|---|---|---|
| Zinszahlungen | ✅ Ja | Voller Betrag |
| Tilgung | ✅ Ja (max. 5 % der Restschuld) | Obergrenzen beachten |
| Grundsteuer | ✅ Ja | 1/12 des Jahresbetrags |
| Instandhaltung | ✅ Pauschale 36 €/m²/Jahr | = 3 €/m²/Monat |
| Hausgeld (WEG) | ✅ Ohne Heizkosten | Heizkostenanteile abziehen |
| Heizkosten | ❌ Nicht eingeben | Werden gesetzlich pauschal berücksichtigt |
| Strom | ❌ Nein | Kein Wohnungskostenanteil |
📍 Mietstufen 2026
Deutschland ist in 7 Mietstufen eingeteilt. Die Mietstufe bestimmt, wie hoch die Belastung bei der Berechnung maximal angesetzt werden darf. Die Einteilung richtet sich nach dem lokalen Mietniveau Ihrer Gemeinde.
| Mietstufe | Beispielstädte | Belastungs-Höchstbetrag (2 Personen, ca.) |
|---|---|---|
| I – günstig | Pirmasens, Görlitz, ländliche Kreise | ca. 595 €/Monat |
| II | Bremerhaven, Herne, Cottbus | ca. 640 €/Monat |
| III – Durchschnitt | Dortmund, Hannover, Bremen | ca. 685 €/Monat |
| IV | Berlin, Leipzig, Nürnberg | ca. 750 €/Monat |
| V | Hamburg, Köln, Düsseldorf | ca. 820 €/Monat |
| VI | Frankfurt, Stuttgart | ca. 905 €/Monat |
| VII – teuerst | München, Ingolstadt, Landsberg a.Lech | ca. 1.010 €/Monat |
📝 So stellen Sie den Antrag
- Mietstufe Ihrer Gemeinde ermitteln (wohngeld.org oder Wohngeldstelle)
- Formular „Antrag auf Lastenzuschuss“ bei der Wohngeldstelle (Rathaus) holen oder online herunterladen
- Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (12 Monate), Grundbuchauszug, KFW-/Bankbescheinigungen über Zins und Tilgung, Grundsteuerbescheid beilegen
- Antrag einreichen – Wohngeld wird erst ab Antragsmonat gewährt, nicht rückwirkend!
- Bewilligungszeitraum: typisch 12 Monate, danach Verlängerungsantrag nötig
⚠️ Wichtig: Nicht rückwirkend!
Wohngeld (und damit Lastenzuschuss) wird immer nur ab dem Monat der Antragstellung gewährt – niemals rückwirkend. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich, auch wenn noch Unterlagen fehlen (Nachreichung möglich).
❓ Häufige Fragen
Kann ich Lastenzuschuss und andere Sozialleistungen kombinieren?
Nein. Wer Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder BAföG mit vollem Wohnkostenanteil bezieht, hat keinen Anspruch auf Lastenzuschuss (§ 7 WoGG). In diesen Systemen sind Wohnkosten bereits enthalten. Eine Ausnahme kann bei BAföG ohne Wohnkostenpauschale gelten.
Zählt mein Eigenheim zum Vermögen bei der Vermögensprüfung?
Nein – das selbstgenutzte Eigenheim wird bei der Vermögensgrenze (60.000 € + 30.000 € je weiteres Mitglied) nicht berücksichtigt. Nur Geldvermögen, Wertpapiere, Sparguthaben und weitere Immobilien zählen.
Wie lange gilt der Lastenzuschuss?
Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Ändern sich Einkommen oder Belastung wesentlich, muss die Wohngeldstelle informiert werden.
Was ist das Wohngeld-Einkommen Y?
Das Wohngeld-Einkommen Y ist nicht identisch mit dem Bruttoeinkommen. Es wird nach § 16 WoGG berechnet: vom Bruttoeinkommen werden Steuern, Sozialabgaben und bestimmte Freibeträge abgezogen. Als Faustformel gilt: Y ≈ Brutto × 0,7. Genaue Berechnung erfolgt durch die Wohngeldstelle.
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Daniel Niedermayer
Geschäftsführer
Zuletzt geprüft am: 21. Januar 2026
Rechtsgrundlagen
Methodik
Berechnung nach der amtlichen Formel W = M − (a + b·M + c·Y)·Y gem. § 19 WoGG. Koeffizienten a, b, c aus Anlage 2 WoGG. Höchstbeträge aus Anlage 1 + Heizkostenkomponente (§ 12 Abs. 6) + Klimakomponente (§ 12 Abs. 7). Stand: 2026 (Werte 2025 unverändert, nächste Erhöhung 01.01.2027).
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Echte WoGG-Formel
§ 19 mit Anlage 1+2, nicht nur Vorprüfung.
Ausschluss-Check
Automatische Prüfung der § 7 WoGG-Ausschlüsse.
Datenschutz
Alle Berechnungen lokal – keine Datenweitergabe.
⚠️ Modellrechnung ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Wohngeldstelle. Stand: 1. April 2026. Nächste WoGG-Anpassung: 01.01.2027.



