🏠 Lastenzuschuss-Rechner 2026

Wohngeld für Eigentümer berechnen – mit echter § 19 WoGG-Formel

Als Eigentümer einer selbstgenutzten Immobilie haben Sie Anspruch auf Lastenzuschuss – die Eigenheimvariante des Wohngelds. Berechnen Sie Ihren monatlichen Anspruch nach der amtlichen Wohngeldformel, inklusive Ausschluss-Check und persönlicher Antragsstrategie.

📋 Was zählt zur „berücksichtigungsfähigen Belastung“?

💳
✅ Zinsen
Zinszahlungen für Hypotheken, Baukredite, Grundschulddarlehen
📉
✅ Tilgung
Tilgungsanteile Ihrer Baufinanzierung (max. 5 % der Restschuld)
🏛️
✅ Grundsteuer
Monatlich umgerechnete Grundsteuerzahlungen
🔧
✅ Instandhaltung
Pauschale 36 €/m² Wohnfläche pro Jahr (= 3 €/m²/Monat)
🏘️
✅ Hausgeld (WEG)
Monatliches Hausgeld bei Eigentumswohnungen (ohne Heizkosten)
🔥
❌ Heizkosten
Nicht eingeben! Heizkosten werden pauschal per Gesetz angerechnet (§ 12 Abs. 6 WoGG)
🏠 Lastenzuschuss berechnen (§ 19 WoGG)
Alle Personen, die in der Immobilie wohnen und zu berücksichtigen sind.
Summe aller Bruttoeinkommen des Haushalts. Der Rechner schätzt das Wohngeld-Einkommen Y automatisch mit ca. 30 % Abzug (Pauschalabzug nach § 16 WoGG).
Optional: Falls Ihnen das Wohngeld-Einkommen Y (nach Abzügen nach § 16 WoGG) bereits bekannt ist, tragen Sie es hier ein (dann wird Brutto ignoriert). Sonst 0 lassen.
Zinsen + Tilgung + Grundsteuer (1/12) + Instandhaltungspauschale + Hausgeld – OHNE Heizkosten. Heizkosten werden automatisch eingerechnet.
Die Mietstufe bestimmt den maximalen Belastungsbetrag, der berücksichtigt wird. Ihre Mietstufe finden Sie bei Ihrer Wohngeldstelle oder auf wohngeld.org.

🏠 Was ist der Lastenzuschuss?

Der Lastenzuschuss ist die Wohngeld-Variante für Eigentümer. Wer eine Immobilie selbst bewohnt und nicht ausreichend Einkommen hat, um die monatliche Belastung aus eigenen Mitteln zu tragen, kann staatliche Unterstützung nach dem Wohngeldgesetz (§§ 1, 19 WoGG) beantragen. Etwa 7 % aller Wohngeldempfänger sind Hauseigentümer.

Lastenzuschuss vs. Mietzuschuss

Mieter erhalten Mietzuschuss, Eigentümer erhalten Lastenzuschuss. Die Berechnungsformel ist identisch – der Unterschied liegt nur in dem, was als „Wohnkosten“ eingesetzt wird: bei Mietern die Kaltmiete, bei Eigentümern die berücksichtigungsfähige Belastung (Zins + Tilgung + Grundsteuer + Betriebskosten).

📋 Voraussetzungen für den Lastenzuschuss

  • Selbstgenutzte Immobilie: Haus, Eigentumswohnung, Erbbaurecht – muss selbst bewohnt sein
  • Kein Bezug von Transferleistungen: Kein Bürgergeld, keine Sozialhilfe, keine Grundsicherung im Alter, kein BAföG mit Wohnkostenanteil
  • Einkommen innerhalb der Grenzen: Das Wohngeld-Einkommen muss unter der haushaltsgrößen- und mietstufen-abhängigen Einkommensgrenze liegen
  • Vermögensgrenze: Max. 60.000 € (allein), +30.000 € je weiteres Haushaltsmitglied (§ 21 WoGG). Eigenheim zählt nicht dazu!
  • Kein Anspruch ausgeschlossen: Keine anderen Leistungen, die Wohnkosten abdecken

🔢 Die amtliche Wohngeldformel § 19 WoGG

Das Wohngeld wird nach dieser gesetzlichen Formel berechnet:

W = M − (a + b × M + c × Y) × Y

W = monatlicher Wohngeldbetrag (Lastenzuschuss) · M = berücksichtigte Belastung (gedeckelt durch Höchstbetrag je Mietstufe) · Y = monatliches Gesamteinkommen nach Wohngeldrecht · a, b, c = Koeffizienten aus Anlage 2 WoGG, abhängig von der Haushaltsgröße

💡 Was zählt zur berücksichtigungsfähigen Belastung?

PositionBerücksichtigt?Hinweis
Zinszahlungen✅ JaVoller Betrag
Tilgung✅ Ja (max. 5 % der Restschuld)Obergrenzen beachten
Grundsteuer✅ Ja1/12 des Jahresbetrags
Instandhaltung✅ Pauschale 36 €/m²/Jahr= 3 €/m²/Monat
Hausgeld (WEG)✅ Ohne HeizkostenHeizkostenanteile abziehen
Heizkosten❌ Nicht eingebenWerden gesetzlich pauschal berücksichtigt
Strom❌ NeinKein Wohnungskostenanteil

📍 Mietstufen 2026

Deutschland ist in 7 Mietstufen eingeteilt. Die Mietstufe bestimmt, wie hoch die Belastung bei der Berechnung maximal angesetzt werden darf. Die Einteilung richtet sich nach dem lokalen Mietniveau Ihrer Gemeinde.

MietstufeBeispielstädteBelastungs-Höchstbetrag (2 Personen, ca.)
I – günstigPirmasens, Görlitz, ländliche Kreiseca. 595 €/Monat
IIBremerhaven, Herne, Cottbusca. 640 €/Monat
III – DurchschnittDortmund, Hannover, Bremenca. 685 €/Monat
IVBerlin, Leipzig, Nürnbergca. 750 €/Monat
VHamburg, Köln, Düsseldorfca. 820 €/Monat
VIFrankfurt, Stuttgartca. 905 €/Monat
VII – teuerstMünchen, Ingolstadt, Landsberg a.Lechca. 1.010 €/Monat

📝 So stellen Sie den Antrag

  1. Mietstufe Ihrer Gemeinde ermitteln (wohngeld.org oder Wohngeldstelle)
  2. Formular „Antrag auf Lastenzuschuss“ bei der Wohngeldstelle (Rathaus) holen oder online herunterladen
  3. Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder (12 Monate), Grundbuchauszug, KFW-/Bankbescheinigungen über Zins und Tilgung, Grundsteuerbescheid beilegen
  4. Antrag einreichen – Wohngeld wird erst ab Antragsmonat gewährt, nicht rückwirkend!
  5. Bewilligungszeitraum: typisch 12 Monate, danach Verlängerungsantrag nötig

⚠️ Wichtig: Nicht rückwirkend!

Wohngeld (und damit Lastenzuschuss) wird immer nur ab dem Monat der Antragstellung gewährt – niemals rückwirkend. Stellen Sie den Antrag daher so früh wie möglich, auch wenn noch Unterlagen fehlen (Nachreichung möglich).

❓ Häufige Fragen

Kann ich Lastenzuschuss und andere Sozialleistungen kombinieren?

Nein. Wer Bürgergeld, Grundsicherung im Alter, Sozialhilfe oder BAföG mit vollem Wohnkostenanteil bezieht, hat keinen Anspruch auf Lastenzuschuss (§ 7 WoGG). In diesen Systemen sind Wohnkosten bereits enthalten. Eine Ausnahme kann bei BAföG ohne Wohnkostenpauschale gelten.

Zählt mein Eigenheim zum Vermögen bei der Vermögensprüfung?

Nein – das selbstgenutzte Eigenheim wird bei der Vermögensgrenze (60.000 € + 30.000 € je weiteres Mitglied) nicht berücksichtigt. Nur Geldvermögen, Wertpapiere, Sparguthaben und weitere Immobilien zählen.

Wie lange gilt der Lastenzuschuss?

Der Bewilligungszeitraum beträgt in der Regel 12 Monate. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Ändern sich Einkommen oder Belastung wesentlich, muss die Wohngeldstelle informiert werden.

Was ist das Wohngeld-Einkommen Y?

Das Wohngeld-Einkommen Y ist nicht identisch mit dem Bruttoeinkommen. Es wird nach § 16 WoGG berechnet: vom Bruttoeinkommen werden Steuern, Sozialabgaben und bestimmte Freibeträge abgezogen. Als Faustformel gilt: Y ≈ Brutto × 0,7. Genaue Berechnung erfolgt durch die Wohngeldstelle.

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Daniel Niedermayer

Daniel Niedermayer

Geschäftsführer

Zuletzt geprüft am: 21. Januar 2026

Methodik

Berechnung nach der amtlichen Formel W = M − (a + b·M + c·Y)·Y gem. § 19 WoGG. Koeffizienten a, b, c aus Anlage 2 WoGG. Höchstbeträge aus Anlage 1 + Heizkostenkomponente (§ 12 Abs. 6) + Klimakomponente (§ 12 Abs. 7). Stand: 2026 (Werte 2025 unverändert, nächste Erhöhung 01.01.2027).

Mehr zur Methodik

4,9 von 5 Sternen

Basierend auf über 1.893 echten Nutzerbewertungen

Ergebnisse einer Nutzerbefragung auf unserer Website – April 2025

Daniel G.

Die Qualität der Rechner ist enorm, und das kostenlos. Besten Dank.

Daniel G.

Head of Sales & Business Development

Sabine K.

Neben den Rechnern für den Arbeitsalltag finde ich auch die rund um die eigene Finanzplanung sehr hilfreich.

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Agentur Geschäftsführerin

Jeremiah H.

Ich schätze die Genauigkeit und Benutzerfreundlichkeit dieser Rechner sehr.

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Echte WoGG-Formel

§ 19 mit Anlage 1+2, nicht nur Vorprüfung.

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Ausschluss-Check

Automatische Prüfung der § 7 WoGG-Ausschlüsse.

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Datenschutz

Alle Berechnungen lokal – keine Datenweitergabe.

⚠️ Modellrechnung ohne Gewähr. Maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Wohngeldstelle. Stand: 1. April 2026. Nächste WoGG-Anpassung: 01.01.2027.